Ausgabe März 2004 - ZPT
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Förderprogramme EU<br />
Für die folgenden Förderprogramme sind bei der <strong>ZPT</strong> Sabine Betzholz-Schlüter,<br />
(06 81) 95 20 - 4 74, E-Mail: sabine.betzholz-schlueter@zpt.de, und Ellen<br />
Dienert, (06 81) 95 20 - 4 53, E-Mail: eic@zpt.de, Ihre Ansprechpartnerinnen.<br />
EU-OSTERWEITERUNG - WAS ÄNDERT SICH?<br />
Die zehn Beitrittsländer - Estland,<br />
Lettland, Litauen, Malta,<br />
Polen, Slowakische Republik,<br />
Slowenien, Tschechische Republik,<br />
Ungarn, Zypern - werden<br />
mit Beitritt zum 1. Mai <strong>2004</strong><br />
vollwertige Mitglieder der EU. Ab<br />
diesem Zeitpunkt gilt auch in<br />
diesen Staaten grundsätzlich das<br />
europäische Recht. Für verschiedene<br />
Lebensbereiche wurden mit<br />
den neuen Mitgliedstaaten allerdings<br />
Übergangsfristen zu den<br />
EU-Vorschriften vereinbart.<br />
Der gemeinsame Binnenmarkt<br />
wird mit dem Beitritt auf die<br />
neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt:<br />
- Der freie Warenverkehr wird<br />
im Verhältnis zu den Beitrittsländern<br />
vollendet.<br />
- Mit dem Beitritt wird die volle<br />
Personenfreizügigkeit eingeführt.<br />
Eine Ausnahme gilt für<br />
den sensiblen Bereich der<br />
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Hier<br />
wird es eine gestaffelte bis zu<br />
siebenjährige Übergangsfrist<br />
geben, die es den Mitgliedstaaten<br />
erlaubt, ihre nationalen<br />
Regelungen vorerst beizubehalten.<br />
- Die Dienstleistungsfreiheit wird<br />
ebenfalls umfassend auf die<br />
neuen Mitgliedstaaten erstreckt.<br />
Allerdings können Deutschland<br />
und Österreich zusätzlich die<br />
Dienstleistungsfreiheit in bestimmten<br />
Bereichen (für<br />
Deutschland: Bausektor, Innendekorateure,<br />
Gebäudereiniger)<br />
3/<strong>2004</strong><br />
einschränken, solange sie auch<br />
ihre nationalen Bestimmungen<br />
für den Zugang zum Arbeitsmarkt<br />
aufrechterhalten. Die<br />
Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit<br />
gilt nur für Arbeitnehmer,<br />
die bei der grenzüberschreitendenDienstleistungserbringung<br />
eingesetzt<br />
sind.<br />
- Mit Beitritt gilt auch der freie<br />
Kapitalverkehr für und in den<br />
neuen Mitgliedstaaten. Allerdings<br />
wird z. B. der Erwerb<br />
von Agrar- und Forstland in<br />
allen Beitrittsländern außer<br />
Malta, Zypern und Slowenien<br />
während einer Übergangsfrist<br />
von sieben Jahren, in Polen<br />
von zwölf Jahren weiterhin den<br />
nationalen Regelungen dieser<br />
Länder unterworfen sein.<br />
Grenzkontrollen<br />
Die Beitrittsländer werden unmittelbar<br />
mit Beitritt Teil des<br />
gemeinsamen europäischen Binnenmarktes;<br />
alle Warenkontrollen<br />
entfallen. Die Personenkontrollen<br />
an den Binnengrenzen -<br />
den Grenzen zwischen alten und<br />
neuen Mitgliedstaaten - entfallen<br />
jedoch noch nicht, auch wenn<br />
Personenfreizügigkeit bereits mit<br />
Beitritt gewährt wird. Erst wenn<br />
die Beitrittsländer die Sicherung<br />
ihrer Grenzen zu Drittstaaten nach<br />
dem Schengener Standard nachweisen<br />
können, werden die Personenkontrollen<br />
an den Binnengrenzen<br />
verzichtbar.<br />
Förderprogramme<br />
Einführung des Euro<br />
Für einen Euro-Beitritt der Beitrittsländer<br />
ist es erforderlich,<br />
dass sie die Maastricht-Kriterien<br />
erfüllen und damit auch mindestens<br />
zwei Jahre lang am Wechselkursmechanismusteilgenommen<br />
haben. Die Einführung des<br />
Euro in den Beitrittsländern ist<br />
somit der Endpunkt eines mehrstufigen<br />
Konvergenzprozesses<br />
und wird auch für die am weitesten<br />
fortgeschrittenen Länder<br />
nur mittelfristig erreicht werden.<br />
JOBS OHNE GRENZEN<br />
Ein Projekt der Informationskampagne<br />
der EU-Kommission zur<br />
beruflichen Mobilität konzentriert<br />
sich auf Ingenieure. Eine Reihe<br />
von Seminaren liefert allen Berufstätigen<br />
im Bauingenieurswesen<br />
Informationen, um die<br />
Mobilität zu erhöhen und die<br />
verfügbaren beruflichen Qualifikationen<br />
besser auf die Arbeitsmarktnachfrage<br />
abzustimmen.<br />
Wie viele andere Bereiche leidet<br />
der Berufsstand der Ingenieure<br />
unter dem Problem der<br />
unzulänglichen gegenseitigen Anerkennung<br />
von Abschlüssen zwischen<br />
den Mitgliedstaaten.<br />
Auf dem neuen Web-Portal zur<br />
beruflichen Mobilität http://<br />
europa.eu.int/eures/index.jsp<br />
können Interessenten ihren Lebenslauf<br />
in einer Datenbank<br />
europaweit online vorstellen.<br />
RENÉ-DESCARTES-PREIS<br />
Die EU-Kommission fordert auf<br />
zur Einreichung von Vorschlägen<br />
für den Preis, der für herausragende<br />
wissenschaftliche<br />
oder technische Ergebnisse vergeben<br />
wird; Budget: 250.000 €;<br />
Bewerbungsschluss: 11. Mai<br />
<strong>2004</strong>. Weitere Informationen<br />
unter http://fp6.cordis.lu/fp6/<br />
call_details.cfm?CALL_ID=124.<br />
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