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Ausgabe März 2004 - ZPT

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Förderprogramme EU<br />

Für die folgenden Förderprogramme sind bei der <strong>ZPT</strong> Sabine Betzholz-Schlüter,<br />

(06 81) 95 20 - 4 74, E-Mail: sabine.betzholz-schlueter@zpt.de, und Ellen<br />

Dienert, (06 81) 95 20 - 4 53, E-Mail: eic@zpt.de, Ihre Ansprechpartnerinnen.<br />

EU-OSTERWEITERUNG - WAS ÄNDERT SICH?<br />

Die zehn Beitrittsländer - Estland,<br />

Lettland, Litauen, Malta,<br />

Polen, Slowakische Republik,<br />

Slowenien, Tschechische Republik,<br />

Ungarn, Zypern - werden<br />

mit Beitritt zum 1. Mai <strong>2004</strong><br />

vollwertige Mitglieder der EU. Ab<br />

diesem Zeitpunkt gilt auch in<br />

diesen Staaten grundsätzlich das<br />

europäische Recht. Für verschiedene<br />

Lebensbereiche wurden mit<br />

den neuen Mitgliedstaaten allerdings<br />

Übergangsfristen zu den<br />

EU-Vorschriften vereinbart.<br />

Der gemeinsame Binnenmarkt<br />

wird mit dem Beitritt auf die<br />

neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt:<br />

- Der freie Warenverkehr wird<br />

im Verhältnis zu den Beitrittsländern<br />

vollendet.<br />

- Mit dem Beitritt wird die volle<br />

Personenfreizügigkeit eingeführt.<br />

Eine Ausnahme gilt für<br />

den sensiblen Bereich der<br />

Arbeitnehmerfreizügigkeit. Hier<br />

wird es eine gestaffelte bis zu<br />

siebenjährige Übergangsfrist<br />

geben, die es den Mitgliedstaaten<br />

erlaubt, ihre nationalen<br />

Regelungen vorerst beizubehalten.<br />

- Die Dienstleistungsfreiheit wird<br />

ebenfalls umfassend auf die<br />

neuen Mitgliedstaaten erstreckt.<br />

Allerdings können Deutschland<br />

und Österreich zusätzlich die<br />

Dienstleistungsfreiheit in bestimmten<br />

Bereichen (für<br />

Deutschland: Bausektor, Innendekorateure,<br />

Gebäudereiniger)<br />

3/<strong>2004</strong><br />

einschränken, solange sie auch<br />

ihre nationalen Bestimmungen<br />

für den Zugang zum Arbeitsmarkt<br />

aufrechterhalten. Die<br />

Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit<br />

gilt nur für Arbeitnehmer,<br />

die bei der grenzüberschreitendenDienstleistungserbringung<br />

eingesetzt<br />

sind.<br />

- Mit Beitritt gilt auch der freie<br />

Kapitalverkehr für und in den<br />

neuen Mitgliedstaaten. Allerdings<br />

wird z. B. der Erwerb<br />

von Agrar- und Forstland in<br />

allen Beitrittsländern außer<br />

Malta, Zypern und Slowenien<br />

während einer Übergangsfrist<br />

von sieben Jahren, in Polen<br />

von zwölf Jahren weiterhin den<br />

nationalen Regelungen dieser<br />

Länder unterworfen sein.<br />

Grenzkontrollen<br />

Die Beitrittsländer werden unmittelbar<br />

mit Beitritt Teil des<br />

gemeinsamen europäischen Binnenmarktes;<br />

alle Warenkontrollen<br />

entfallen. Die Personenkontrollen<br />

an den Binnengrenzen -<br />

den Grenzen zwischen alten und<br />

neuen Mitgliedstaaten - entfallen<br />

jedoch noch nicht, auch wenn<br />

Personenfreizügigkeit bereits mit<br />

Beitritt gewährt wird. Erst wenn<br />

die Beitrittsländer die Sicherung<br />

ihrer Grenzen zu Drittstaaten nach<br />

dem Schengener Standard nachweisen<br />

können, werden die Personenkontrollen<br />

an den Binnengrenzen<br />

verzichtbar.<br />

Förderprogramme<br />

Einführung des Euro<br />

Für einen Euro-Beitritt der Beitrittsländer<br />

ist es erforderlich,<br />

dass sie die Maastricht-Kriterien<br />

erfüllen und damit auch mindestens<br />

zwei Jahre lang am Wechselkursmechanismusteilgenommen<br />

haben. Die Einführung des<br />

Euro in den Beitrittsländern ist<br />

somit der Endpunkt eines mehrstufigen<br />

Konvergenzprozesses<br />

und wird auch für die am weitesten<br />

fortgeschrittenen Länder<br />

nur mittelfristig erreicht werden.<br />

JOBS OHNE GRENZEN<br />

Ein Projekt der Informationskampagne<br />

der EU-Kommission zur<br />

beruflichen Mobilität konzentriert<br />

sich auf Ingenieure. Eine Reihe<br />

von Seminaren liefert allen Berufstätigen<br />

im Bauingenieurswesen<br />

Informationen, um die<br />

Mobilität zu erhöhen und die<br />

verfügbaren beruflichen Qualifikationen<br />

besser auf die Arbeitsmarktnachfrage<br />

abzustimmen.<br />

Wie viele andere Bereiche leidet<br />

der Berufsstand der Ingenieure<br />

unter dem Problem der<br />

unzulänglichen gegenseitigen Anerkennung<br />

von Abschlüssen zwischen<br />

den Mitgliedstaaten.<br />

Auf dem neuen Web-Portal zur<br />

beruflichen Mobilität http://<br />

europa.eu.int/eures/index.jsp<br />

können Interessenten ihren Lebenslauf<br />

in einer Datenbank<br />

europaweit online vorstellen.<br />

RENÉ-DESCARTES-PREIS<br />

Die EU-Kommission fordert auf<br />

zur Einreichung von Vorschlägen<br />

für den Preis, der für herausragende<br />

wissenschaftliche<br />

oder technische Ergebnisse vergeben<br />

wird; Budget: 250.000 €;<br />

Bewerbungsschluss: 11. Mai<br />

<strong>2004</strong>. Weitere Informationen<br />

unter http://fp6.cordis.lu/fp6/<br />

call_details.cfm?CALL_ID=124.<br />

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