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Oberpfälzer Schule - BLLV

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Sozialreferat/ Medien/ Kommentar<br />

Bezirkssozialreferat empfiehlt:<br />

Rückerstattung privater<br />

Krankenkassenbeiträge<br />

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung<br />

sollten genau prüfen, ob sie sich<br />

ihre Beiträge zurückerstatten lassen. Es<br />

kann nämlich unter Umständen günstiger<br />

sein, die geleisteten Krankenkassenbeiträge<br />

steuerlich geltend zu machen. Viele<br />

Privatversicherte entscheiden im Dezember,<br />

ob sie die im laufenden Jahr angefallenen<br />

Arzt- und Arzneikosten bei der<br />

Krankenkasse geltendmachen oder selbst<br />

tragen und dafür eine Beitragsrückerstattung<br />

beantragen. Bereits bei einer überschlägigen<br />

Berechnung zeigt sich nämlich<br />

oft, dass es günstiger ist, auf die Beitragsrückerstattung<br />

zu verzichten.<br />

Ein Beispiel des Bundes der Steuerzahler<br />

in Berlin: Für Arztkosten (auch Fahrtkosten!),<br />

Medikamente und weitere Hilfsmittel<br />

(z. B. Zahnersatz, Brille, Kur etc.) sind<br />

im Jahr 1.700,- Euro angefallen. Macht<br />

nun der Versicherte diese Kosten bei seiner<br />

Krankenkasse geltend, gewährt ihm<br />

die Versicherung eine Beitragsrückerstattung<br />

von 2.000,- Euro. Das wäre eine Ersparnis<br />

von 300,- Euro. Allerdings kann er<br />

nur noch 2.000,- Euro weniger Krankenkassenbeiträge<br />

in seiner Einkommensteuererklärung<br />

als Außergewöhnliche Belastung<br />

geltend machen. Bei einem Steuersatz<br />

von 35 Prozent ergibt das eine Einbuße<br />

von 700,- Euro.<br />

Dies rechnet sich noch besser, wenn der<br />

Steuerzahler noch weitere Außergewöhnliche<br />

Belastungen (z. B. bei Behinderung,<br />

Pflege, Scheidung, Beerdigung, Unterstützung<br />

von Angehörigen etc.) hat und<br />

somit leicht die zumutbare Belastungsgrenze<br />

überschreitet .Bei einem Einkommen<br />

beispielsweise zwischen 15.340 Euro<br />

und 51.130 Euro liegt die zumutbare Belastungsgrenze<br />

ohne Kinder beim Grundtarif<br />

bei 6 Prozent, nach dem Splittingtarif<br />

bei 5 Prozent, mit einem Kind oder zwei<br />

Kindern sind es 3 Prozent, bei drei oder<br />

mehr Kindern sogar nur 1 Prozent Eigenanteil<br />

des Gesamtbetrags der Einkünfte.<br />

Bei diesen Überlegungen muss man noch<br />

unbedingt die Erstattung der Beihilfe einbeziehen,<br />

bei Aktiven (mit bis zu einem<br />

Kind) 50 Prozent und bei Ehepartnern<br />

und Pensionisten 70 Prozent.<br />

Dabei kann es sich rechnen, wenn man<br />

hohe Ausgaben in einem Jahr zusammen-<br />

fasst, also sich zum Beispiel nach einem<br />

zuzahlungsfähigen Krankenhausaufenthalt<br />

noch eine neue Brille leistet. Wenn<br />

Sie Ihre Arztbelege etc. erst im Januar<br />

des Folgejahres bei Krankenkasse und<br />

Beihilfe einreichen, dann können Sie für<br />

die steuerliche Berücksichtigung auch<br />

mehr als ein Jahr zusammenfassen. Hier<br />

gilt das Datum der Erstattung.<br />

Achten Sie dabei aber auch auf die Verjährung<br />

Ihrer Ansprüche. Beihilfe wird<br />

nur gewährt, wenn sie innerhalb eines<br />

Jahres nach Entstehen der Aufwendungen<br />

beantragt wird, d. h. es gilt das Datum der<br />

Rechnungsstellung und das Kaufdatum<br />

eines Medikaments (Apothekenstempel).<br />

Bei dieser Zwölfmonatsfrist ist das Datum<br />

des Eingangs bei der Beihilfe maßgebend<br />

(Ausschlussfrist!).<br />

Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob<br />

Ihre zumutbare Belastung um einen Prozentpunkt<br />

nach unten rutscht, wenn Sie<br />

Ihren Gesamtbetrag der Einkünfte ein<br />

wenig senken, zum Beispiel durch weitere<br />

Werbungskosten wie Anschaffungen<br />

für das Arbeitszimmer oder einen neuen<br />

Computer bis zu einem Grenzwert von<br />

487,90 Euro incl. MwSt. je Gegenstand,<br />

wobei bei höheren Beträgen die jeweilige<br />

Nutzungsdauer zu berücksichtigen ist. Im<br />

Zweifelsfall sollte man sich den Rat eines<br />

Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins<br />

einholen.<br />

Arthur Schriml,<br />

<strong>BLLV</strong>-Bezirkssozialreferent<br />

<strong>BLLV</strong>-Infos<br />

Viele wertvolle Informationen finden die<br />

<strong>BLLV</strong>-Mitglieder im geschützten Bereich<br />

der <strong>BLLV</strong>-Homepage. Für die Registrierung<br />

benötigt man die eigene E-<br />

Mail-Adresse, das Geburtsdatum und<br />

die Mitgliedsnummer, die z. B. auf dem<br />

Adressaufkleber der Bayerischen <strong>Schule</strong><br />

zu finden ist (oder bei der Schriftleitung<br />

oder dem Kreiskassier erfragt werden<br />

kann). Nach dem LOG IN steht der gesamte<br />

geschützte Bereich der Homepage<br />

zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen<br />

wird empfohlen, am Ende der „Sitzung“<br />

das LOG OUT zu verwenden.<br />

<strong>Oberpfälzer</strong> <strong>Schule</strong> 2012/6 – 34. Jahrgang<br />

VERSPROCHEN<br />

GEBROCHEN<br />

Am Abend eines Tages, am Ende eines<br />

Jahres oder eines Lebens blickt man zurück,<br />

beurteilt, was gelungen, nicht gelungen<br />

ist, welche Hoffnungen sich erfüllt,<br />

nicht erfüllt haben.<br />

Am Ende einer Wahlperiode vergleicht<br />

man die Wahlversprechen der Regierenden<br />

und die Ergebnisse ihrer Politik.<br />

Beispiel Bayern, CSU: Im „Regierungsprogramm<br />

2008 bis 2013“ stand zu lesen:<br />

„... sollen die maximal zulässigen Schü-<br />

STANDPUNKT<br />

lerzahlen pro Klasse an weiterführenden<br />

<strong>Schule</strong>n bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode<br />

(also 2013) auf 30 Schüler,<br />

an Grundschulen auf 25 Schüler begrenzt<br />

werden.“ Wie das Versprechen von<br />

2008 zu beurteilen ist, kann man in einer<br />

Pressemitteilung des Kultusministeriums<br />

zum Schuljahresbeginn 2012/ 2013 nachlesen.<br />

Dort heißt es: „... An den Grundschulen<br />

kann eine weitere Absenkung der<br />

Obergrenze von Schülern pro Klasse in<br />

der 3. Jahrgangsstufe von 29 auf 28 Schüler<br />

und in der 4. Jahrgangsstufe von 30<br />

auf 29 Schüler erreicht werden...“<br />

Dass auch in den weiterführenden <strong>Schule</strong>n<br />

die versprochene Absenkung nicht erfolgt<br />

ist, bestätigt eine Landtagsdrucksache<br />

vom Juli 2012. Danach hatten im letzten<br />

Schuljahr von 660 bayerischen Realschulklassen<br />

noch 96 Klassen 31 Schüler<br />

oder mehr.<br />

Bayerisches Wahlversprechen Nr. 2, FDP:<br />

Ein Parteitagsbeschluss versprach 2008<br />

vor der Wahl: „... längere gemeinsame<br />

Schulzeit von der ersten bis zur sechsten<br />

Klasse..., mehr Autonomie für bayerische<br />

<strong>Schule</strong>n...“ Und die Realität wenige Monate<br />

vor den Neuwahlen: Die FDP-Forderung<br />

blieb in der Mottenkiste. Die Partei<br />

hatte wohl vergessen, was sie versprochen<br />

hatte oder was sie nie ernsthaft wollte.<br />

Ob Berlin oder München, die Parteien<br />

rechnen mit dem Kurzzeitgedächtnis<br />

der Bürger. Sie sorgen täglich für neue<br />

Schlagzeilen, damit der Bürger nicht auf<br />

die Idee kommt, darüber nachzudenken,<br />

was vor Jahren versprochen und dann gebrochen<br />

worden ist. Anton Schlicksbier

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