Oberpfälzer Schule - BLLV
Oberpfälzer Schule - BLLV
Oberpfälzer Schule - BLLV
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
16<br />
Sozialreferat/ Medien/ Kommentar<br />
Bezirkssozialreferat empfiehlt:<br />
Rückerstattung privater<br />
Krankenkassenbeiträge<br />
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung<br />
sollten genau prüfen, ob sie sich<br />
ihre Beiträge zurückerstatten lassen. Es<br />
kann nämlich unter Umständen günstiger<br />
sein, die geleisteten Krankenkassenbeiträge<br />
steuerlich geltend zu machen. Viele<br />
Privatversicherte entscheiden im Dezember,<br />
ob sie die im laufenden Jahr angefallenen<br />
Arzt- und Arzneikosten bei der<br />
Krankenkasse geltendmachen oder selbst<br />
tragen und dafür eine Beitragsrückerstattung<br />
beantragen. Bereits bei einer überschlägigen<br />
Berechnung zeigt sich nämlich<br />
oft, dass es günstiger ist, auf die Beitragsrückerstattung<br />
zu verzichten.<br />
Ein Beispiel des Bundes der Steuerzahler<br />
in Berlin: Für Arztkosten (auch Fahrtkosten!),<br />
Medikamente und weitere Hilfsmittel<br />
(z. B. Zahnersatz, Brille, Kur etc.) sind<br />
im Jahr 1.700,- Euro angefallen. Macht<br />
nun der Versicherte diese Kosten bei seiner<br />
Krankenkasse geltend, gewährt ihm<br />
die Versicherung eine Beitragsrückerstattung<br />
von 2.000,- Euro. Das wäre eine Ersparnis<br />
von 300,- Euro. Allerdings kann er<br />
nur noch 2.000,- Euro weniger Krankenkassenbeiträge<br />
in seiner Einkommensteuererklärung<br />
als Außergewöhnliche Belastung<br />
geltend machen. Bei einem Steuersatz<br />
von 35 Prozent ergibt das eine Einbuße<br />
von 700,- Euro.<br />
Dies rechnet sich noch besser, wenn der<br />
Steuerzahler noch weitere Außergewöhnliche<br />
Belastungen (z. B. bei Behinderung,<br />
Pflege, Scheidung, Beerdigung, Unterstützung<br />
von Angehörigen etc.) hat und<br />
somit leicht die zumutbare Belastungsgrenze<br />
überschreitet .Bei einem Einkommen<br />
beispielsweise zwischen 15.340 Euro<br />
und 51.130 Euro liegt die zumutbare Belastungsgrenze<br />
ohne Kinder beim Grundtarif<br />
bei 6 Prozent, nach dem Splittingtarif<br />
bei 5 Prozent, mit einem Kind oder zwei<br />
Kindern sind es 3 Prozent, bei drei oder<br />
mehr Kindern sogar nur 1 Prozent Eigenanteil<br />
des Gesamtbetrags der Einkünfte.<br />
Bei diesen Überlegungen muss man noch<br />
unbedingt die Erstattung der Beihilfe einbeziehen,<br />
bei Aktiven (mit bis zu einem<br />
Kind) 50 Prozent und bei Ehepartnern<br />
und Pensionisten 70 Prozent.<br />
Dabei kann es sich rechnen, wenn man<br />
hohe Ausgaben in einem Jahr zusammen-<br />
fasst, also sich zum Beispiel nach einem<br />
zuzahlungsfähigen Krankenhausaufenthalt<br />
noch eine neue Brille leistet. Wenn<br />
Sie Ihre Arztbelege etc. erst im Januar<br />
des Folgejahres bei Krankenkasse und<br />
Beihilfe einreichen, dann können Sie für<br />
die steuerliche Berücksichtigung auch<br />
mehr als ein Jahr zusammenfassen. Hier<br />
gilt das Datum der Erstattung.<br />
Achten Sie dabei aber auch auf die Verjährung<br />
Ihrer Ansprüche. Beihilfe wird<br />
nur gewährt, wenn sie innerhalb eines<br />
Jahres nach Entstehen der Aufwendungen<br />
beantragt wird, d. h. es gilt das Datum der<br />
Rechnungsstellung und das Kaufdatum<br />
eines Medikaments (Apothekenstempel).<br />
Bei dieser Zwölfmonatsfrist ist das Datum<br />
des Eingangs bei der Beihilfe maßgebend<br />
(Ausschlussfrist!).<br />
Prüfen Sie rechtzeitig vor Jahresende, ob<br />
Ihre zumutbare Belastung um einen Prozentpunkt<br />
nach unten rutscht, wenn Sie<br />
Ihren Gesamtbetrag der Einkünfte ein<br />
wenig senken, zum Beispiel durch weitere<br />
Werbungskosten wie Anschaffungen<br />
für das Arbeitszimmer oder einen neuen<br />
Computer bis zu einem Grenzwert von<br />
487,90 Euro incl. MwSt. je Gegenstand,<br />
wobei bei höheren Beträgen die jeweilige<br />
Nutzungsdauer zu berücksichtigen ist. Im<br />
Zweifelsfall sollte man sich den Rat eines<br />
Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins<br />
einholen.<br />
Arthur Schriml,<br />
<strong>BLLV</strong>-Bezirkssozialreferent<br />
<strong>BLLV</strong>-Infos<br />
Viele wertvolle Informationen finden die<br />
<strong>BLLV</strong>-Mitglieder im geschützten Bereich<br />
der <strong>BLLV</strong>-Homepage. Für die Registrierung<br />
benötigt man die eigene E-<br />
Mail-Adresse, das Geburtsdatum und<br />
die Mitgliedsnummer, die z. B. auf dem<br />
Adressaufkleber der Bayerischen <strong>Schule</strong><br />
zu finden ist (oder bei der Schriftleitung<br />
oder dem Kreiskassier erfragt werden<br />
kann). Nach dem LOG IN steht der gesamte<br />
geschützte Bereich der Homepage<br />
zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen<br />
wird empfohlen, am Ende der „Sitzung“<br />
das LOG OUT zu verwenden.<br />
<strong>Oberpfälzer</strong> <strong>Schule</strong> 2012/6 – 34. Jahrgang<br />
VERSPROCHEN<br />
GEBROCHEN<br />
Am Abend eines Tages, am Ende eines<br />
Jahres oder eines Lebens blickt man zurück,<br />
beurteilt, was gelungen, nicht gelungen<br />
ist, welche Hoffnungen sich erfüllt,<br />
nicht erfüllt haben.<br />
Am Ende einer Wahlperiode vergleicht<br />
man die Wahlversprechen der Regierenden<br />
und die Ergebnisse ihrer Politik.<br />
Beispiel Bayern, CSU: Im „Regierungsprogramm<br />
2008 bis 2013“ stand zu lesen:<br />
„... sollen die maximal zulässigen Schü-<br />
STANDPUNKT<br />
lerzahlen pro Klasse an weiterführenden<br />
<strong>Schule</strong>n bis zum Ende der nächsten Legislaturperiode<br />
(also 2013) auf 30 Schüler,<br />
an Grundschulen auf 25 Schüler begrenzt<br />
werden.“ Wie das Versprechen von<br />
2008 zu beurteilen ist, kann man in einer<br />
Pressemitteilung des Kultusministeriums<br />
zum Schuljahresbeginn 2012/ 2013 nachlesen.<br />
Dort heißt es: „... An den Grundschulen<br />
kann eine weitere Absenkung der<br />
Obergrenze von Schülern pro Klasse in<br />
der 3. Jahrgangsstufe von 29 auf 28 Schüler<br />
und in der 4. Jahrgangsstufe von 30<br />
auf 29 Schüler erreicht werden...“<br />
Dass auch in den weiterführenden <strong>Schule</strong>n<br />
die versprochene Absenkung nicht erfolgt<br />
ist, bestätigt eine Landtagsdrucksache<br />
vom Juli 2012. Danach hatten im letzten<br />
Schuljahr von 660 bayerischen Realschulklassen<br />
noch 96 Klassen 31 Schüler<br />
oder mehr.<br />
Bayerisches Wahlversprechen Nr. 2, FDP:<br />
Ein Parteitagsbeschluss versprach 2008<br />
vor der Wahl: „... längere gemeinsame<br />
Schulzeit von der ersten bis zur sechsten<br />
Klasse..., mehr Autonomie für bayerische<br />
<strong>Schule</strong>n...“ Und die Realität wenige Monate<br />
vor den Neuwahlen: Die FDP-Forderung<br />
blieb in der Mottenkiste. Die Partei<br />
hatte wohl vergessen, was sie versprochen<br />
hatte oder was sie nie ernsthaft wollte.<br />
Ob Berlin oder München, die Parteien<br />
rechnen mit dem Kurzzeitgedächtnis<br />
der Bürger. Sie sorgen täglich für neue<br />
Schlagzeilen, damit der Bürger nicht auf<br />
die Idee kommt, darüber nachzudenken,<br />
was vor Jahren versprochen und dann gebrochen<br />
worden ist. Anton Schlicksbier