Oberpfälzer Schule - BLLV
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ten, womit auch zum Ausdruck kommt,<br />
dass der Begriff „freies Ermessen“ nicht<br />
dahin verstanden werden darf, dass die<br />
Verwaltungsorgane, soweit ihnen ein Ermessen<br />
eingeräumt ist, nach Willkür oder<br />
auch nur nach Belieben handeln dürften.<br />
Ermessensentscheidungen ohne Gründe<br />
oder aus sachfremden oder rein subjektiven<br />
Erwägungen sind ermessensfehlerhaft.<br />
2.4 Ermessensfehler<br />
Bei der Anwendung von Kann-Vorschriften<br />
ist eine Reihe von Fehlern denkbar.<br />
Hierfür einige Beispiele:<br />
Innerhalb eines ihr gegebenen Ermessensspielraums<br />
kann sich eine Behörde<br />
durch andauernden, gleichmäßigen Ermessensgebrauch<br />
selbst binden (so genannte<br />
Selbstbindung der Verwaltung).<br />
Erteilt die Schulleitung z. B. wiederholt<br />
türkischen Schülern Tage vor Beginn der<br />
Sommerferien antragsgemäß wegen zu<br />
dieser Zeit noch günstigen Reiseumständen<br />
in die Türkei eine Unterrichtsbefreiung,<br />
so muss sie wohl allen vorliegenden<br />
und kommenden gleichlautenden Anträgen<br />
stattgeben. Wenn nun die Behörde in<br />
einem gleichgelagerten Fall ohne begründeten<br />
Anlass von ihrer früheren rechtmäßigen<br />
Praxis abweicht, so liegt eine Ermessensüberschreitung<br />
vor. Da dies der<br />
Einzelentscheidung nicht angesehen werden<br />
kann, ist das Gericht insoweit auf entsprechende<br />
Hinweise des klagenden Betroffenen<br />
angewiesen.<br />
Ermessensüberschreitung liegt auch<br />
dann vor, wenn gegen bloße Verwaltungsvorschriften<br />
(z. B. interne Dienstanweisungen)<br />
verstoßen wird, soweit dadurch<br />
bestimmte Verwaltungsübungen festgeschrieben<br />
sind. Ein nicht so seltener Fall<br />
ist die sogenannte Reduzierung des Ermessens<br />
auf Null. Kann z. B. dem Betroffenen<br />
bei Vorliegen einer Reihe von Voraussetzungen<br />
eine Vergünstigung gewährt<br />
werden und sind diese alle erfüllt, so kann<br />
die rechtlich gegebene Ermessensfreiheit<br />
im Einzelfall derart geschrumpft sein,<br />
dass nur noch eine einzige Entscheidung<br />
ermessensfehlerfrei ist, nämlich die Gewährung<br />
der Vergünstigung.<br />
Unterfälle der Ermessensfehler sind die<br />
Ermessensunterschreitung und der Ermessensnichtgebrauch.<br />
Hiervon spricht<br />
man, wenn eine Behörde die Grenzen ihres<br />
Ermessens für enger hält, als sie tat-<br />
18<br />
<strong>Schule</strong> und Recht<br />
sächlich sind, bzw. wenn sie – im irrigen<br />
Glauben, aufgrund zwingenden Rechts<br />
entscheiden zu müssen – in Wirklichkeit<br />
eingeräumtes Ermessen nicht walten<br />
lässt.<br />
Ermessensfehler (Ermessensfehlgebrauch)<br />
liegen auch vor, wenn die Verwaltung<br />
ihrer Entscheidung eine rechtswidrige<br />
Motivation zugrunde gelegt hat.<br />
Solche rechts- und gesetzwidrigen Motive<br />
können sein: grobe Unsachlichkeit,<br />
Willkür, Schikane, Antipathie, Leichtfertigkeit,<br />
Selbstsucht, aber auch Berücksichtigung<br />
rein fiskalischer Interessen<br />
oder das Vorschieben sachgemäßer Erwägungen,<br />
um die wahren maßgeblichen,<br />
jedoch sachfremden Überlegungen zu<br />
verdecken.<br />
2.5 Begründung von Ermessensentscheidungen<br />
Damit jedoch Fehler in der Phase des Zustandekommens<br />
der Entscheidung überhaupt<br />
erkennbar werden, muss man auf<br />
die Beweggründe, Absichten und Motive<br />
des Entscheidungsverfassers zurückgreifen<br />
können. Dies ist nur möglich, wenn<br />
man der schriftlichen Begründung eines<br />
Ermessensbescheides entnehmen kann,<br />
von welchen Gesichtspunkten die Behörde<br />
bei der Ausübung ihres Ermessens<br />
ausgegangen ist.<br />
Wie muss diese für den Regelfall vorgesehene<br />
Begründung aussehen?<br />
Handelt es sich um eine belastende Entscheidung,<br />
so genügt es jedenfalls nicht,<br />
den bloßen Gesetzestext der Kann-Vorschrift<br />
zu wiederholen und dann den<br />
Schluss zu ziehen: also war zu entscheiden,<br />
wie geschehen. Hieraus kann das<br />
Gericht weder ersehen, dass überhaupt<br />
Ermessen gewaltet hat, geschweige denn,<br />
dass dies fehlerfrei geschah. Vielmehr<br />
müssen für die als zweckmäßig und billig<br />
erachtete Entscheidung die Gründe, die<br />
dafür und dagegen sprechen, dargestellt<br />
und gegeneinander abgewogen werden,<br />
mit dem Ergebnis, dass die Gründe dafür<br />
überwiegen. Einer Begründung bedarf es<br />
nicht, soweit die Behörde einem Antrag<br />
entspricht oder einer Erklärung folgt und<br />
der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines<br />
anderen eingreift.<br />
Udo Behn,<br />
<strong>BLLV</strong>-Rechtsabteilung Oberpfalz<br />
<strong>Oberpfälzer</strong> <strong>Schule</strong> 2012/6 – 34. Jahrgang<br />
Humor in <strong>Oberpfälzer</strong><br />
<strong>Schule</strong>n<br />
Aus der Sammlung von<br />
Sophie Schikora, Schirmitz:<br />
Ein Bub aus der 1. Klasse mag seinen Lehrer.<br />
Als die Äpfel reif sind, bringt er dem<br />
Lehrer einen und legt ihn auf das Pult. Der<br />
Lehrer schaut den Apfel an und schenkt<br />
ihn einem Kind, das ohne Pausebrot ist.<br />
Das geht so einige Tage. Der Erstklässler<br />
schaut jeden Tag grantiger. Dann wird ihm<br />
die Sache zu bunt. Er marschiert am nächsten<br />
Morgen zum Pult und haut den Apfel<br />
mit Nachdruck hin. „So“, sagt er, „wennstn<br />
wieder vaschenkst, nacha scheiß i dir oan.“<br />
Die Martina ist in der 3. Klasse. Ein hübsches<br />
Mädl ist sie: kohlschwarze Augen,<br />
dunkle Locken und eine Haut, als wäre sie<br />
immer im Urlaub im Süden. Oft aber haben<br />
sie ihre Mitschüler verspottet. „Schwarzerl“<br />
haben sie gesagt. Es dauert nicht lange, da<br />
kommt die Mutter in die <strong>Schule</strong> und beschwert<br />
sich. Die Lehrerin redet der Mutter<br />
gut zu. Sie würde schon aufpassen und die<br />
Sache unterbinden, wenn sie davon hört.<br />
Die Martina sei doch wirklich ein hübsches<br />
Kind mit diesen Augen und dem schönen<br />
Haar. Die Mutter bläht sich vor Stolz: Vertraulich<br />
neigt sie sich zu Lehrerin: „Ihnen<br />
kann ich es ja sagen“, meint sie, „die Martina<br />
ist schon was Besonderes, ihr Vater ist<br />
nämlich eine Sardine.“<br />
Ein Lehrer, der aus der DDR stammt,<br />
spricht in Anwesenheit des Schulrates über<br />
die Landwirtschaft. „Was gibt es dort?<br />
Was kann man sehen?“ – „Vejcha“ – „Was<br />
meinst du?“ – „Vejcha“ – „Vejcha, ich kann<br />
dich nicht verstehen!“ Stimme des Schulrats<br />
aus dem Hintergrund: „Weils a Preiß<br />
bist!“<br />
Ein Mädchen in der „Hilfsschule“, sie<br />
lebt mit ihren Eltern in einem Wohnwagen,<br />
kommt sehr vernachlässigt zur <strong>Schule</strong>:<br />
schmutzig, ungepflegt, dreckige Kleidung.<br />
Die Lehrerin schreibt einen Brief nach Hause<br />
mit der Bitte, das Kind besser zu pflegen.<br />
Die Antwort der Eltern: „Sie sollen ihr nicht<br />
riechen, sondern lernen!“<br />
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