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Ausgabe 4/ 2013 - BLLV

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22<br />

Pflege und Haftpflicht<br />

Pflegetagegeld<br />

Seit 1. Januar <strong>2013</strong> zahlt der Staat fünf<br />

Euro Zulage im Monat, wenn jemand eine<br />

private Pflegetagegeldversicherung abschließt,<br />

die den staatlichen Vorgaben genügt<br />

und man mindestens zehn Euro monatlich<br />

selbst zahlt. Die Zulage von fünf<br />

Euro gibt es übrigens nicht für bereits bestehende<br />

Altverträge!<br />

Ein Vorteil der geförderten Tarife ist, dass<br />

jeder pflegeversicherte Kunde ab 18 Jahren<br />

einen Vertrag erhält, wenn er noch<br />

nicht pflegebedürftig ist. Die Versicherer<br />

dürfen niemanden wegen Krankheit ablehnen<br />

oder Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse<br />

auferlegen. Ein Leistungsanspruch<br />

besteht auch bei der Pflege<br />

durch Angehörige.<br />

Wenn jedoch viele Kranke diese Verträge<br />

abschließen, werden die Beiträge in Zukunft<br />

stärker steigen als in ungeförderten<br />

Tarifen. Die Nachteile der neuen geförderten<br />

„Pflege-Bahr“-Tarife überwiegen:<br />

Die Wartezeit, bis jemand erstmals Leistungen<br />

erhält, beträgt meist fünf Jahre.<br />

Kunden müssen auch im Pflegefall weiter<br />

Beiträge zahlen; das frisst einen Teil der<br />

Leistung auf. Der inflationsbedingte Anstieg<br />

der Pflegekosten wird nicht einmal<br />

mit einer möglichen Dynamik abgedeckt.<br />

Die Versicherer selbst befürchten einen<br />

starken Zulauf kranker Neukunden; des-<br />

Privathaftpflicht<br />

Eine Privathaftpflichtversicherung braucht<br />

jeder. Wenn Sie schon vor längerer Zeit<br />

einen Vertrag abgeschlossen haben, sollten<br />

Sie prüfen, ob Ihr Schutz noch ausreicht.<br />

Achten Sie besonders auf die Versicherungssumme;<br />

denn sie sollte mindestens<br />

drei Millionen Euro betragen.<br />

Zum erweiterten Leistungsumfang moderner<br />

Privathaftpflichtversicherungen<br />

gehören auch Schäden, die beispielsweise<br />

beim Sport, bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit,<br />

durch deliktunfähige Kinder oder<br />

bei der Nutzung des Internets entstanden<br />

sind.<br />

Haben Sie noch einen in DM abgeschlossenen<br />

Vertrag, wird es höchste Zeit, auf<br />

halb bieten manche ungeförderte alte Tarife<br />

in Verbindung mit geförderten an,<br />

sog. Kombinationstarife. Offenbar soll<br />

die staatliche Zulage auch Gesunde in die<br />

geförderten Tarife locken, um dort die Risikomischung<br />

zu verbessern. Bei der Debeka<br />

erhalten Kunden gar keine ungeförderte<br />

Versicherung mehr, wenn sie nicht<br />

auch den staatlich geförderten Tarif vereinbaren.<br />

Wenn jüngere Kunden Verträge abschließen,<br />

haben sie bei diesen Kombinationstarifen<br />

evtl. Vorteile, besonders wenn junge<br />

Leute eine schwere Krankheit haben,<br />

die zum Pflegefall führen kann.<br />

Die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung<br />

lohnt sich selten. Mit einer<br />

vom Gesetzgeber geförderten Mindestversicherungssumme<br />

von 600 Euro<br />

bei Pflegestufe III reicht sie alleine nicht,<br />

um die Versorgungslücke im Ernstfall zu<br />

schließen. Wenn Sie allenfalls wegen Ihres<br />

Alters oder einer Erkrankung (z. B.<br />

Diabetes) keine ungeförderte Pflegetagegeldversicherung<br />

erhalten, kommt eine<br />

staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung<br />

infrage. Dabei sollten Sie mehrere<br />

Angebote einholen und die Leistungen<br />

genau vergleichen.<br />

Arthur Schriml,<br />

<strong>BLLV</strong>-Bezirkssozialreferent<br />

die neuen Bedingungen umzustellen. Dabei<br />

müssen Sie nicht einmal mehr zahlen.<br />

Neben Familientarifen gibt es auch günstige<br />

Single-Tarife.<br />

Sie sollten nicht nur einen neuen Vertrag<br />

bei der privaten Haftpflichtversicherung<br />

abschließen, sondern auch eine Tarifumstellung<br />

bei einer alten Hausratversicherung<br />

oder Wohngebäudeversicherung (für<br />

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel)<br />

nach Ihren Bedürfnissen vornehmen.<br />

Für aktive Mitglieder ist ab 1.9.2011 die<br />

Diensthaftpflicht auf Antrag im <strong>BLLV</strong>-<br />

Beitrag eingeschlossen. Pensionisten erhalten<br />

auf vorausgehenden Antrag die<br />

Kostenerstattung für den Schlüsseldienst.<br />

Arthur Schriml,<br />

<strong>BLLV</strong>-Bezirkssozialreferent<br />

Oberpfälzer Schule <strong>2013</strong>/4 – 35. Jahrgang<br />

Ab 4. Quartal <strong>2013</strong>:<br />

Umstellung auf<br />

SEPA-Lastschriftverfahren<br />

Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen<br />

läuft zum 1.2.2014 das bestehende Einzugsermächtigungsverfahren<br />

der Mitgliedsbeiträge<br />

aus. Deshalb stellt der<br />

<strong>BLLV</strong> bereits zum IV. Quartal <strong>2013</strong> den<br />

Lastschrifteinzug auf das neue SEPA-<br />

Lastschriftverfahren um.<br />

Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung<br />

erteilt haben, brauchen Sie nicht aktiv<br />

zu werden, denn die Umstellung auf<br />

das neue SEPA-Lastschriftmandat erfolgt<br />

automatisch.<br />

Als Referenznummer für das neue Lastschriftmandat<br />

verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer.<br />

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer<br />

lautet:<br />

DE27ZZZ00000084940<br />

Die Buchstabenkombination ZZZ wird<br />

durch den jeweiligen Kreis- oder Bezirksverband<br />

ersetzt, der die Beiträge einzieht.<br />

Sollte sich in Zukunft der Abbuchungsbetrag<br />

ändern, wird dies bei Beitragsanpassungen<br />

vorher in der Bayerischen Schule<br />

bekannt gegeben.<br />

Reinhard Horn,<br />

<strong>BLLV</strong>-Landesschatzmeister<br />

Schulmuseum<br />

Sulzbach-R.<br />

Seit 1979 ist das Schlösslschulhaus Sitz<br />

des „Ersten Bayerischen Schulmuseums<br />

Sulzbach-Rosenberg“. Es ist das älteste in<br />

Bayern und eines der größten im deutschsprachigen<br />

Raum. Der Erlebnisort gilt<br />

bei Familien, Schulklassen und Senioren<br />

als beliebtes Ausflugsziel. Verteilt auf 13<br />

Ausstellungsräume gibt es jede Menge<br />

historischer Exponate zu entdecken. Das<br />

Museum ist in einem ehemaligen Schulgebäude<br />

aus dem Jahr 1896 untergebracht.<br />

Für Klassen eine spannende Abwechslung<br />

zum Schulalltag.<br />

Öffnungszeiten: Mo.–Mi.: 9–16 Uhr<br />

Do.: 9–15 Uhr<br />

Fr.–Sa.: nach Vereinbarung<br />

So.: 14–16.30 Uhr

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