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Vernetzungsprojekt Willisau

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4.3 Lebensräume und Umsetzungsziele<br />

Die Realisierung der Wirkungsziele W1 – W16 ist abhängig von konkreten Aufwertungsmassnahmen<br />

im Bereich der relevanten Lebensraumstrukturen und der ökologischen Ausgleichsflächen. Wertvolle<br />

Lebensraumstrukturen gilt es zu erhalten, Aufwertungen und Neuanlagen sind weitere Massnahmenschwerpunkte.<br />

Oft kann durch angepasste Pflege- oder Unterhaltsmassnahmen eine Verbesserung<br />

des Lebensraumangebotes für Tiere und Pflanzen erreicht werden.<br />

Die Umsetzungsziele stellen somit die konkreten Massnahmen dar, mit welchen man die Wirkungsziele<br />

zu erreichen hofft. Die Umsetzungsziele sind in enger Zusammenarbeit mit der Projektträgerschaft<br />

ermittelt worden.<br />

Im Folgenden wird auf die für das Projektgebiet bedeutenden Lebensraumtypen eingegangen. Zudem<br />

werden jeweils Umsetzungsziele (U1 – U23) formuliert. Diese sollen ab Projektbeginn eingeleitet<br />

und bis 2011 umgesetzt werden (in Klammern Zwischenziele die bis 2008 zu erreichen sind). Das<br />

Erreichen dieser Ziele ist Voraussetzung für die Weiterführung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es.<br />

4.3.1 Extensivwiesen<br />

Und wenig in-<br />

tensive Wiesen<br />

Allgemein: Extensivwiesen bedecken in der Gemeinde <strong>Willisau</strong> rund 116 ha, das entspricht 4.24 %<br />

der Landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Davon erfüllen rund 11 ha die Qualitätsanforderungen gemäss<br />

ÖQV. Die Flächen sind über das ganze Gemeindegebiet verstreut. Mehrheitlich ist eine bescheidene<br />

Artenvielfalt anzutreffen. Nicht alle Bestände befinden sich aus ökologischer Sicht an geeigneten<br />

Standorten. Neben den Extensivwiesen gibt es noch rund 37 ha wenig intensive Wiesen,<br />

deren Artenvielfalt sehr bescheiden ist und von denen keine Fläche Ökoqualität erreicht.<br />

Ziel: Für die Anlage von Extensivwiesen eignen sich aus ökologischer Sicht gut besonnte, südost bis<br />

südwest exponierte Hanglagen, wenn möglich mit flachgründigen Böden. Bei der Neuanlage von<br />

Extensivwiesen sollen diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei den bereits bestehenden wird bei<br />

vereinzelten Beständen eine Verschiebung empfohlen. In Anbetracht der jahrelangen intensiven<br />

Nutzung und der damit zusammenhängenden Nährstoffreserve kann sich eine Bereicherung der<br />

floristischen Vielfalt nicht überall gleich schnell einstellen. An vereinzelten Standorten sind Neuansaaten<br />

lohnenswert. Bei guten Erfolgsaussichten besteht die Möglichkeit, dass der Kanton solche<br />

Ansaaten zu 100% übernimmt. Neuanlagen und Ansaaten bedürfen vorgängiger Abklärung durch die<br />

Projektträgerschaft oder durch eine Fachperson. Um zu verhindern, dass nach dem Stichtag jeweils<br />

alle Extensivflächen gleichzeitig geschnitten werden, wird bei der Mahd eine Etappierung angestrebt.<br />

Durch das Stehenlassen von Teilflächen können den Lebewesen Rückzugsmöglichkeiten angeboten<br />

werden.<br />

Die wenig intensiven Wiesen sollen zum grössten Teil in extensive Wiesen umgewandelt werden.<br />

Für einzelne wenig intensive Wiesen mit floristischem Potenzial soll eine Begutachtung vorgenommen<br />

werden mit dem Ziel, Ökoqualität zu erreichen.<br />

Pflege: Neben dem Verzicht auf Düngung und dem Einhalten des ersten Schnitttermines je nach<br />

Zone soll bei den Vernetzungsflächen bei jedem Schnitt mindestens 10% der Fläche stehen bleiben.<br />

Das bedeutet, dass auch jeweils Teilflächen über den Winter stehen bleiben.<br />

Für grössere, zusammenhängende Flächen (> 1 ha ) kann vereinbart werden, dass eine Teilfläche<br />

schon max. 2 Wochen vor dem ersten offiziellen Schnittzeitpunkt gemäht werden darf ( siehe Teilnahmebedingungen<br />

B7). Damit wird erreicht, dass grosse Flächen nicht gleichzeitig abgeräumt werden.<br />

Auf NHG Flächen sind immer die Bestimmungen des NHG-Vertrages übergeordnet und alle<br />

Änderungen müssen mit dem uwe, Abt. Naturschutz und Landschaft, koordiniert sein.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 24

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