Vernetzungsprojekt Willisau
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4.3 Lebensräume und Umsetzungsziele<br />
Die Realisierung der Wirkungsziele W1 – W16 ist abhängig von konkreten Aufwertungsmassnahmen<br />
im Bereich der relevanten Lebensraumstrukturen und der ökologischen Ausgleichsflächen. Wertvolle<br />
Lebensraumstrukturen gilt es zu erhalten, Aufwertungen und Neuanlagen sind weitere Massnahmenschwerpunkte.<br />
Oft kann durch angepasste Pflege- oder Unterhaltsmassnahmen eine Verbesserung<br />
des Lebensraumangebotes für Tiere und Pflanzen erreicht werden.<br />
Die Umsetzungsziele stellen somit die konkreten Massnahmen dar, mit welchen man die Wirkungsziele<br />
zu erreichen hofft. Die Umsetzungsziele sind in enger Zusammenarbeit mit der Projektträgerschaft<br />
ermittelt worden.<br />
Im Folgenden wird auf die für das Projektgebiet bedeutenden Lebensraumtypen eingegangen. Zudem<br />
werden jeweils Umsetzungsziele (U1 – U23) formuliert. Diese sollen ab Projektbeginn eingeleitet<br />
und bis 2011 umgesetzt werden (in Klammern Zwischenziele die bis 2008 zu erreichen sind). Das<br />
Erreichen dieser Ziele ist Voraussetzung für die Weiterführung des <strong>Vernetzungsprojekt</strong>es.<br />
4.3.1 Extensivwiesen<br />
Und wenig in-<br />
tensive Wiesen<br />
Allgemein: Extensivwiesen bedecken in der Gemeinde <strong>Willisau</strong> rund 116 ha, das entspricht 4.24 %<br />
der Landwirtschaftlichen Nutzfläche aus. Davon erfüllen rund 11 ha die Qualitätsanforderungen gemäss<br />
ÖQV. Die Flächen sind über das ganze Gemeindegebiet verstreut. Mehrheitlich ist eine bescheidene<br />
Artenvielfalt anzutreffen. Nicht alle Bestände befinden sich aus ökologischer Sicht an geeigneten<br />
Standorten. Neben den Extensivwiesen gibt es noch rund 37 ha wenig intensive Wiesen,<br />
deren Artenvielfalt sehr bescheiden ist und von denen keine Fläche Ökoqualität erreicht.<br />
Ziel: Für die Anlage von Extensivwiesen eignen sich aus ökologischer Sicht gut besonnte, südost bis<br />
südwest exponierte Hanglagen, wenn möglich mit flachgründigen Böden. Bei der Neuanlage von<br />
Extensivwiesen sollen diese Kriterien berücksichtigt werden. Bei den bereits bestehenden wird bei<br />
vereinzelten Beständen eine Verschiebung empfohlen. In Anbetracht der jahrelangen intensiven<br />
Nutzung und der damit zusammenhängenden Nährstoffreserve kann sich eine Bereicherung der<br />
floristischen Vielfalt nicht überall gleich schnell einstellen. An vereinzelten Standorten sind Neuansaaten<br />
lohnenswert. Bei guten Erfolgsaussichten besteht die Möglichkeit, dass der Kanton solche<br />
Ansaaten zu 100% übernimmt. Neuanlagen und Ansaaten bedürfen vorgängiger Abklärung durch die<br />
Projektträgerschaft oder durch eine Fachperson. Um zu verhindern, dass nach dem Stichtag jeweils<br />
alle Extensivflächen gleichzeitig geschnitten werden, wird bei der Mahd eine Etappierung angestrebt.<br />
Durch das Stehenlassen von Teilflächen können den Lebewesen Rückzugsmöglichkeiten angeboten<br />
werden.<br />
Die wenig intensiven Wiesen sollen zum grössten Teil in extensive Wiesen umgewandelt werden.<br />
Für einzelne wenig intensive Wiesen mit floristischem Potenzial soll eine Begutachtung vorgenommen<br />
werden mit dem Ziel, Ökoqualität zu erreichen.<br />
Pflege: Neben dem Verzicht auf Düngung und dem Einhalten des ersten Schnitttermines je nach<br />
Zone soll bei den Vernetzungsflächen bei jedem Schnitt mindestens 10% der Fläche stehen bleiben.<br />
Das bedeutet, dass auch jeweils Teilflächen über den Winter stehen bleiben.<br />
Für grössere, zusammenhängende Flächen (> 1 ha ) kann vereinbart werden, dass eine Teilfläche<br />
schon max. 2 Wochen vor dem ersten offiziellen Schnittzeitpunkt gemäht werden darf ( siehe Teilnahmebedingungen<br />
B7). Damit wird erreicht, dass grosse Flächen nicht gleichzeitig abgeräumt werden.<br />
Auf NHG Flächen sind immer die Bestimmungen des NHG-Vertrages übergeordnet und alle<br />
Änderungen müssen mit dem uwe, Abt. Naturschutz und Landschaft, koordiniert sein.<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 24