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Vernetzungsprojekt Willisau

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Bei der Direktzahlungsverordnung sind Säume nicht als separater Ökotyp ausgeschieden, sie müssen<br />

im Ökoausgleich als Extensivwiesen angemeldet werden und. Bei den zum Ökoausgleich angemeldeten<br />

Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ist ein Krautsaum von mindestens 3 m Breite<br />

obligatorisch. Spierstaudensäume müssen mind. 1m Breite und eine Gesamtfläche von 1 Are aufweisen.<br />

Ziel: Saumbiotope sollen vor allem entlang von Hecken, Waldrändern und Fliessgewässern realisiert<br />

werden. In vielen Fällen sind Saumstreifen ohne grossen Aufwand realisierbar, zumal laut Stoffverordnung<br />

eine Düngung in diesem Bereich ohnehin untersagt ist. Besondere Beachtung gehören<br />

Kies-, Schutt, Sand oder Lehmstandorten mit humusarmen Bodenverhältnissen. Säume entlang von<br />

Fliessgewässern sollen typischerweise als Spierstaudensäume ausgeprägt sein.<br />

Pflege: Säume werden nicht gedüngt und jährlich höchstens 1-mal, abschnittweise entweder gemäht<br />

oder beweidet, wenn sie an Dauerweiden angrenzen,<br />

Krautsäume bei Gehölzen, Hecken und Waldrändern müssen in 2 Etappen geschnitten oder beweidet<br />

werden; für die erste Hälfte gilt der gleiche früheste Nutzungstermin wie für Extensivwiesen, die<br />

2. Hälfte darf frühestens 6 Wochen nach der ersten Nutzung genutzt werden. Für Saumstrukturen<br />

ausserhalb von Dauerweiden ist eine kurze Herbstweide bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen<br />

1. September und 30. November jeweils für die Hälfte des Saums zulässig. Auszäunungen sind jeweils<br />

entsprechend vorzunehmen.<br />

Spierstaudensäume entlang von Gewässern dürfen ab 1. September je zur Hälfte geschnitten werden,<br />

das heisst, je eine Hälfte eines Spierstaudensaume bleibt mindestens 1 ganzes Jahr stehen.<br />

Spierstaudensäume dürfen nicht beweidet werden.<br />

U 8<br />

U 9<br />

Entlang von vernässten oder gut besonnten oder aufgewerteten<br />

Waldrändern entstehen insgesamt mindestens 80 a (40 a)<br />

Säume mit mindestens 3 m Breite, die als ökologische Ausgleichsfläche<br />

angemeldet werden (entspricht ca. 2.6 km Saumlänge).<br />

Entlang von Fliessgewässern mit unbestockten Uferbereichen<br />

sind insgesamt 3 km (1.5 km) Spierstaudensäume von mind. 1<br />

m Breite beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> angemeldet.<br />

4.3.5 Buntbrachen<br />

Rotationsbrachen<br />

Ackerschonstreifen<br />

Dient der Förderung von: Wiesenpflanzen,<br />

Spierstaudenflur,<br />

Feldhase, Zauneidechse, Ringelnatter,<br />

Schleiereule, Grünspecht,<br />

Fledermäuse, Grosse<br />

Goldschrecke, Blutströpfchen<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Wasserfrosch, Grosse-<br />

Goldschrecke, Ringelnatter,<br />

Turmfalke, Wiesenpflanzen,<br />

Spierstaudenflur<br />

Allgemein: Brachen und Ackerschonstreifen sind hochwertige ökologische Ausgleichsflächen und<br />

beherbergen zahlreiche einheimische Wildblumen und Tierarten. Gegenwärtig ist im Projektgebiet<br />

keine Fläche<br />

Ziel: Fördern von streifenförmigen, mindestens 3m breiten Buntbrachen.<br />

Pflege: Brachestreifen dürfen ab dem zweiten Standjahr geschnitten werden (zwischen 1. Oktober<br />

und 15. März), mindestens die Hälfte muss aber über den Winter stehen bleiben.<br />

U 10<br />

Innerhalb des Projektgebietes entstehen 40 a (20 a) Buntbrachen,<br />

Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen.<br />

Dient der Förderung von: Feldhase,<br />

Turmfalke, Schleiereule,<br />

Zauneidechse<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 27

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