Vernetzungsprojekt Willisau
Vernetzungsprojekt Willisau
Vernetzungsprojekt Willisau
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Bei der Direktzahlungsverordnung sind Säume nicht als separater Ökotyp ausgeschieden, sie müssen<br />
im Ökoausgleich als Extensivwiesen angemeldet werden und. Bei den zum Ökoausgleich angemeldeten<br />
Hecken, Feldgehölzen und Waldrändern ist ein Krautsaum von mindestens 3 m Breite<br />
obligatorisch. Spierstaudensäume müssen mind. 1m Breite und eine Gesamtfläche von 1 Are aufweisen.<br />
Ziel: Saumbiotope sollen vor allem entlang von Hecken, Waldrändern und Fliessgewässern realisiert<br />
werden. In vielen Fällen sind Saumstreifen ohne grossen Aufwand realisierbar, zumal laut Stoffverordnung<br />
eine Düngung in diesem Bereich ohnehin untersagt ist. Besondere Beachtung gehören<br />
Kies-, Schutt, Sand oder Lehmstandorten mit humusarmen Bodenverhältnissen. Säume entlang von<br />
Fliessgewässern sollen typischerweise als Spierstaudensäume ausgeprägt sein.<br />
Pflege: Säume werden nicht gedüngt und jährlich höchstens 1-mal, abschnittweise entweder gemäht<br />
oder beweidet, wenn sie an Dauerweiden angrenzen,<br />
Krautsäume bei Gehölzen, Hecken und Waldrändern müssen in 2 Etappen geschnitten oder beweidet<br />
werden; für die erste Hälfte gilt der gleiche früheste Nutzungstermin wie für Extensivwiesen, die<br />
2. Hälfte darf frühestens 6 Wochen nach der ersten Nutzung genutzt werden. Für Saumstrukturen<br />
ausserhalb von Dauerweiden ist eine kurze Herbstweide bei günstigen Bodenverhältnissen zwischen<br />
1. September und 30. November jeweils für die Hälfte des Saums zulässig. Auszäunungen sind jeweils<br />
entsprechend vorzunehmen.<br />
Spierstaudensäume entlang von Gewässern dürfen ab 1. September je zur Hälfte geschnitten werden,<br />
das heisst, je eine Hälfte eines Spierstaudensaume bleibt mindestens 1 ganzes Jahr stehen.<br />
Spierstaudensäume dürfen nicht beweidet werden.<br />
U 8<br />
U 9<br />
Entlang von vernässten oder gut besonnten oder aufgewerteten<br />
Waldrändern entstehen insgesamt mindestens 80 a (40 a)<br />
Säume mit mindestens 3 m Breite, die als ökologische Ausgleichsfläche<br />
angemeldet werden (entspricht ca. 2.6 km Saumlänge).<br />
Entlang von Fliessgewässern mit unbestockten Uferbereichen<br />
sind insgesamt 3 km (1.5 km) Spierstaudensäume von mind. 1<br />
m Breite beim <strong>Vernetzungsprojekt</strong> angemeldet.<br />
4.3.5 Buntbrachen<br />
Rotationsbrachen<br />
Ackerschonstreifen<br />
Dient der Förderung von: Wiesenpflanzen,<br />
Spierstaudenflur,<br />
Feldhase, Zauneidechse, Ringelnatter,<br />
Schleiereule, Grünspecht,<br />
Fledermäuse, Grosse<br />
Goldschrecke, Blutströpfchen<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Wasserfrosch, Grosse-<br />
Goldschrecke, Ringelnatter,<br />
Turmfalke, Wiesenpflanzen,<br />
Spierstaudenflur<br />
Allgemein: Brachen und Ackerschonstreifen sind hochwertige ökologische Ausgleichsflächen und<br />
beherbergen zahlreiche einheimische Wildblumen und Tierarten. Gegenwärtig ist im Projektgebiet<br />
keine Fläche<br />
Ziel: Fördern von streifenförmigen, mindestens 3m breiten Buntbrachen.<br />
Pflege: Brachestreifen dürfen ab dem zweiten Standjahr geschnitten werden (zwischen 1. Oktober<br />
und 15. März), mindestens die Hälfte muss aber über den Winter stehen bleiben.<br />
U 10<br />
Innerhalb des Projektgebietes entstehen 40 a (20 a) Buntbrachen,<br />
Rotationsbrachen oder Ackerschonstreifen.<br />
Dient der Förderung von: Feldhase,<br />
Turmfalke, Schleiereule,<br />
Zauneidechse<br />
<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 27