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Vernetzungsprojekt Willisau

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4.3.10 Weiher / Tümpel<br />

Allgemein: Amphibien, Libellen oder andere Wassertiere sind auf Stillgewässer angewiesen. Leider<br />

sind diese Lebensräume in den letzten Jahrzehnten stark aus unserer Landschaft verschwunden.<br />

Neben dem Ostergau mit seinen Torfstichweihern bestehen keine weiteren Objekte im Projektgebiet.<br />

Obwohl die hügelige Topografie des Napfgebietes wahrscheinlich nie grosse Stillgewässer aufgewiesen<br />

hat, gibt es einige gut geeignete Stellen für die Anlage von Stillgewässern.<br />

Ziel: Mit dem Stichwort Stillgewässer wird meist das Ostergau verknüpft. Im Ostergau soll einerseits<br />

die Qualität der bestehenden Gewässer gefördert werden durch deutliche Ausdehnung der Pufferzonen.<br />

Zudem sollen muldenförmige Flachgewässer neu geschaffen werden. Diese können sich für<br />

Kreuzkröten und für Limikolen eignen. Solche Gewässer können auch nur periodisch Wasser führen.<br />

Zudem sind im ganzen Projektgebiet an geeigneten Standorten Weiher erwünscht. Durch die Anlage<br />

von Stillgewässern dürfen jedoch nicht andere wertvolle Lebensraumstrukturen zerstört werden.<br />

Vereinzelte mögliche Standorte werden im Soll-Plan aufgeführt (nicht vollständig). Für die Finanzierung<br />

von Weihern oder Tümpeln stehen dem Kanton beschränkte Geldmittel zur Verfügung, die nur<br />

bei ökologisch sehr aussichtsreichen Projekten eingesetzt werden.<br />

Pflege: Weiher sollen in der Regel umgeben sein von Extensivflächen, Säumen und Kleinstrukturen.<br />

Diese bedingen entsprechende Pflege und können in der Regel mittels Vereinbarungen mit dem<br />

Kanton geregelt und abgegolten werden. Bei den Wasserflächen sind je nach Verlandungstendenz<br />

periodisch maschinelle Eingriffe sinnvoll. Flachgewässer können beispielsweise auch durch periodisches<br />

Stauen (Überflutungswiesen) entstehen. Nach dem Wasserablass können solche Flächen<br />

wieder der Nutzung übergeben werden.<br />

U 19<br />

U 20<br />

a) Es werden mindestens 3 - 4 (1) neue Weiher an geeigneten<br />

Standorten geschaffen.<br />

b) Mindestens 1 Standort befindet sich im potenziellen Wan<br />

derkorridor der Ringelnatter Tuetensee-Ostergau.<br />

Im Ostergau werden an mindestens 2 (1) geeigneten Standorten<br />

vegetationsarme Tümpel oder Flachgewässer erstellt (zusätzlich<br />

zu U19).<br />

4.3.11 Kleinstrukturen<br />

Dient der Förderung von: Wasserfrosch,<br />

Ringelnatter, Spierstaudenflur<br />

Dient der Förderung von:<br />

Kreuzkröte, Ringelnatter, Wilder<br />

Reis, Spierstaudenflur<br />

Allgemein: Unter Kleinstrukturen werden unterschiedliche Kleinlebensräume wie etwa Stein-, Asthaufen,<br />

Trockensteinmauern, Altgrasstreifen, Wurzelteller oder Nisthilfen für Wildbienen zusammengefasst.<br />

Für das Erreichen der Ziele im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> nehmen sie einen wichtigen Stellenwert<br />

ein. Insbesondere für die Ringelnatter erlangen Kleinstrukturen wichtige Bedeutung, sei es für die<br />

Eiablage oder als Aufwärmplätze.<br />

Ziel: Im ganzen Projektperimeter sind vermehrt Kleinstrukturen zu fördern. Solche Strukturen lassen<br />

sich z.B. im Rahmen der Hecken- oder Waldrandpflege realisieren. Um möglichst grossen ökologischen<br />

Nutzen zu erreichen, müssen solche Strukturen fachgerecht angelegt und unterhalten werden.<br />

Beratung wird durch die Projektträgerschaft zur Verfügung gestellt. Zudem können Merkblätter vom<br />

Schweizerischen Vogelschutz SVS (siehe 1.3 Internet Links) abgegeben werden. Für die Schaffung<br />

von Kleinstrukturen im Waldrandbereich, sind waldfremde Materialien nicht erlaubt.<br />

<strong>Vernetzungsprojekt</strong> <strong>Willisau</strong> 31

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