Vernetzungsprojekt Willisau
Vernetzungsprojekt Willisau
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4.3.10 Weiher / Tümpel<br />
Allgemein: Amphibien, Libellen oder andere Wassertiere sind auf Stillgewässer angewiesen. Leider<br />
sind diese Lebensräume in den letzten Jahrzehnten stark aus unserer Landschaft verschwunden.<br />
Neben dem Ostergau mit seinen Torfstichweihern bestehen keine weiteren Objekte im Projektgebiet.<br />
Obwohl die hügelige Topografie des Napfgebietes wahrscheinlich nie grosse Stillgewässer aufgewiesen<br />
hat, gibt es einige gut geeignete Stellen für die Anlage von Stillgewässern.<br />
Ziel: Mit dem Stichwort Stillgewässer wird meist das Ostergau verknüpft. Im Ostergau soll einerseits<br />
die Qualität der bestehenden Gewässer gefördert werden durch deutliche Ausdehnung der Pufferzonen.<br />
Zudem sollen muldenförmige Flachgewässer neu geschaffen werden. Diese können sich für<br />
Kreuzkröten und für Limikolen eignen. Solche Gewässer können auch nur periodisch Wasser führen.<br />
Zudem sind im ganzen Projektgebiet an geeigneten Standorten Weiher erwünscht. Durch die Anlage<br />
von Stillgewässern dürfen jedoch nicht andere wertvolle Lebensraumstrukturen zerstört werden.<br />
Vereinzelte mögliche Standorte werden im Soll-Plan aufgeführt (nicht vollständig). Für die Finanzierung<br />
von Weihern oder Tümpeln stehen dem Kanton beschränkte Geldmittel zur Verfügung, die nur<br />
bei ökologisch sehr aussichtsreichen Projekten eingesetzt werden.<br />
Pflege: Weiher sollen in der Regel umgeben sein von Extensivflächen, Säumen und Kleinstrukturen.<br />
Diese bedingen entsprechende Pflege und können in der Regel mittels Vereinbarungen mit dem<br />
Kanton geregelt und abgegolten werden. Bei den Wasserflächen sind je nach Verlandungstendenz<br />
periodisch maschinelle Eingriffe sinnvoll. Flachgewässer können beispielsweise auch durch periodisches<br />
Stauen (Überflutungswiesen) entstehen. Nach dem Wasserablass können solche Flächen<br />
wieder der Nutzung übergeben werden.<br />
U 19<br />
U 20<br />
a) Es werden mindestens 3 - 4 (1) neue Weiher an geeigneten<br />
Standorten geschaffen.<br />
b) Mindestens 1 Standort befindet sich im potenziellen Wan<br />
derkorridor der Ringelnatter Tuetensee-Ostergau.<br />
Im Ostergau werden an mindestens 2 (1) geeigneten Standorten<br />
vegetationsarme Tümpel oder Flachgewässer erstellt (zusätzlich<br />
zu U19).<br />
4.3.11 Kleinstrukturen<br />
Dient der Förderung von: Wasserfrosch,<br />
Ringelnatter, Spierstaudenflur<br />
Dient der Förderung von:<br />
Kreuzkröte, Ringelnatter, Wilder<br />
Reis, Spierstaudenflur<br />
Allgemein: Unter Kleinstrukturen werden unterschiedliche Kleinlebensräume wie etwa Stein-, Asthaufen,<br />
Trockensteinmauern, Altgrasstreifen, Wurzelteller oder Nisthilfen für Wildbienen zusammengefasst.<br />
Für das Erreichen der Ziele im <strong>Vernetzungsprojekt</strong> nehmen sie einen wichtigen Stellenwert<br />
ein. Insbesondere für die Ringelnatter erlangen Kleinstrukturen wichtige Bedeutung, sei es für die<br />
Eiablage oder als Aufwärmplätze.<br />
Ziel: Im ganzen Projektperimeter sind vermehrt Kleinstrukturen zu fördern. Solche Strukturen lassen<br />
sich z.B. im Rahmen der Hecken- oder Waldrandpflege realisieren. Um möglichst grossen ökologischen<br />
Nutzen zu erreichen, müssen solche Strukturen fachgerecht angelegt und unterhalten werden.<br />
Beratung wird durch die Projektträgerschaft zur Verfügung gestellt. Zudem können Merkblätter vom<br />
Schweizerischen Vogelschutz SVS (siehe 1.3 Internet Links) abgegeben werden. Für die Schaffung<br />
von Kleinstrukturen im Waldrandbereich, sind waldfremde Materialien nicht erlaubt.<br />
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