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Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa

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<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I reCHTliCHe angaBen zUr BeendigUng der vermögensanlage<br />

102<br />

11<br />

kapiTel<br />

recHTLIcHe ANgABeN zUr BeeNdIgUNg<br />

der vermögeNsANLAge<br />

Die Gesellschaftsbeteiligung ist vertraglich bis zum<br />

31.12.2012 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt<br />

daher die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht<br />

die Verlängerung der Laufzeiten einer oder mehrerer<br />

Projektgesellschaften in <strong>Indien</strong> auch die Verlängerung<br />

der Fondsgesellschaft bedingt oder die Gesellschaf-<br />

terversammlung aufgrund von wirtschaftlichen Umständen<br />

eine Verlängerung der Fondslaufzeit beschließen<br />

sollte.<br />

Das bedeutet, dass mit den aus der Beendigung des<br />

Beteiligungsvertrages mit der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />

Holding Limited in Mauritius zurückfließenden Mitteln,<br />

bestehend aus dem investierten Beteiligungsbetrag<br />

und noch nicht ausgezahlten Gewinnen, zunächst<br />

eventuelle Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

ausgeglichen werden. Der hiernach verbleibende<br />

Betrag wird anteilig unter Berücksichtigung des im<br />

Gesellschaftsvertrag (§ 9) vereinbarten Beteiligungsschlüssels<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft in ihrer Eigenschaft als<br />

Liquidatorin der Gesellschaft zur Verteilung gebracht.<br />

Eine vorherige Beendigung ist sowohl im Falle mittelbarer<br />

Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

als auch im Falle unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist<br />

nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

möglich. Endet die Beteiligung infolge einer solchen<br />

Kündigung, so erhält der ausscheidende Kommanditist<br />

gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages eine Abfindung.<br />

Diese richtet sich nach dem Buchwert der Beteiligung<br />

am Tage des Ausscheidens. Die Auszahlung<br />

der Abfindung erfolgt in zwei gleichen Raten, eine erste<br />

innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden und<br />

die zweite innerhalb eines halben Jahres nach Zahlung<br />

der ersten Rate. Sämtliche Raten sind spätestens mit<br />

Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />

zu zahlen. Eine Sicherstellung ausstehender<br />

Abfindungsansprüche kann nicht verlangt<br />

werden. Bei Beendigung einer mittelbaren Beteiligung<br />

über die Treuhandkommanditistin wird die Treuhandkommanditistin<br />

dem betreffenden Anleger anbieten,<br />

ab Beendigung des Treuhandvertrages selbst als unmittelbar<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />

seine Beteiligung fortzusetzen. Sie wird ihn für<br />

diesen Fall auffordern, eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen. Die Kosten der<br />

Handelsregistervollmacht und der unmittelbaren Eintragung<br />

gehen zu Lasten des Anlegers.<br />

Erklärt der Anleger daraufhin nicht, die Beteiligung als<br />

unmittelbar im Handelsregister eingetragener Gesellschafter<br />

fortsetzen zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />

betreffend des treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteils ihre Kommanditbeteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />

GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> kündigen und dem Anleger<br />

ein ihr zufließendes Abfindungsguthaben jeweils bei<br />

Zufluss auszahlen.<br />

Zu steuerlichen Auswirkungen der Beendigung wird<br />

auf das Kapitel 12 „Steuerliche Angaben“ verwiesen.

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