Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
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<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I reCHTliCHe angaBen zUr BeendigUng der vermögensanlage<br />
102<br />
11<br />
kapiTel<br />
recHTLIcHe ANgABeN zUr BeeNdIgUNg<br />
der vermögeNsANLAge<br />
Die Gesellschaftsbeteiligung ist vertraglich bis zum<br />
31.12.2012 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt<br />
daher die Liquidation der Gesellschaft, sofern nicht<br />
die Verlängerung der Laufzeiten einer oder mehrerer<br />
Projektgesellschaften in <strong>Indien</strong> auch die Verlängerung<br />
der Fondsgesellschaft bedingt oder die Gesellschaf-<br />
terversammlung aufgrund von wirtschaftlichen Umständen<br />
eine Verlängerung der Fondslaufzeit beschließen<br />
sollte.<br />
Das bedeutet, dass mit den aus der Beendigung des<br />
Beteiligungsvertrages mit der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong><br />
Holding Limited in Mauritius zurückfließenden Mitteln,<br />
bestehend aus dem investierten Beteiligungsbetrag<br />
und noch nicht ausgezahlten Gewinnen, zunächst<br />
eventuelle Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
ausgeglichen werden. Der hiernach verbleibende<br />
Betrag wird anteilig unter Berücksichtigung des im<br />
Gesellschaftsvertrag (§ 9) vereinbarten Beteiligungsschlüssels<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft in ihrer Eigenschaft als<br />
Liquidatorin der Gesellschaft zur Verteilung gebracht.<br />
Eine vorherige Beendigung ist sowohl im Falle mittelbarer<br />
Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
als auch im Falle unmittelbarer Beteiligung als Kommanditist<br />
nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
möglich. Endet die Beteiligung infolge einer solchen<br />
Kündigung, so erhält der ausscheidende Kommanditist<br />
gem. § 19 des Gesellschaftsvertrages eine Abfindung.<br />
Diese richtet sich nach dem Buchwert der Beteiligung<br />
am Tage des Ausscheidens. Die Auszahlung<br />
der Abfindung erfolgt in zwei gleichen Raten, eine erste<br />
innerhalb von 6 Monaten nach dem Ausscheiden und<br />
die zweite innerhalb eines halben Jahres nach Zahlung<br />
der ersten Rate. Sämtliche Raten sind spätestens mit<br />
Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />
zu zahlen. Eine Sicherstellung ausstehender<br />
Abfindungsansprüche kann nicht verlangt<br />
werden. Bei Beendigung einer mittelbaren Beteiligung<br />
über die Treuhandkommanditistin wird die Treuhandkommanditistin<br />
dem betreffenden Anleger anbieten,<br />
ab Beendigung des Treuhandvertrages selbst als unmittelbar<br />
im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />
seine Beteiligung fortzusetzen. Sie wird ihn für<br />
diesen Fall auffordern, eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen. Die Kosten der<br />
Handelsregistervollmacht und der unmittelbaren Eintragung<br />
gehen zu Lasten des Anlegers.<br />
Erklärt der Anleger daraufhin nicht, die Beteiligung als<br />
unmittelbar im Handelsregister eingetragener Gesellschafter<br />
fortsetzen zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />
betreffend des treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteils ihre Kommanditbeteiligung an der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
GmbH & Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> kündigen und dem Anleger<br />
ein ihr zufließendes Abfindungsguthaben jeweils bei<br />
Zufluss auszahlen.<br />
Zu steuerlichen Auswirkungen der Beendigung wird<br />
auf das Kapitel 12 „Steuerliche Angaben“ verwiesen.