Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
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erufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Sachverständigen bedienen. Den Treugebern und Di-<br />
rektanlegern stehen insbesondere auch die Ansprüche<br />
auf Gewinn und Verlust, Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
ein Abfindungsguthaben oder/und<br />
einen Liquidationserlös unmittelbar zu. Sie können<br />
persönlich an den Gesellschafterversammlungen teilnehmen<br />
oder sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht<br />
ausgestatteten Dritten vertreten lassen, um<br />
dort ihre Gesellschafterrechte wahrzunehmen oder<br />
der Treuhänderin Weisungen für die Beschlussfassungen<br />
erteilen. Die Treuhänderin ist darüber hinaus<br />
berechtigt und verpflichtet, auf Verlangen des Treugebers<br />
oder Direktanlegers ihr zustehende Gesellschafterrechte<br />
auf den Treugeber zu übertragen oder die<br />
für die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte erforderlichen<br />
Vollmachten zu erteilen. Der Anleger ist im<br />
Verhältnis seiner gezeichneten Pflichteinlage (Festkapitalkonto<br />
I) zum gesamten Kommanditkapital am Ergebnis<br />
(Gewinn und Verlust) der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Höhe der Ergebnisbeteiligung ist prozentual<br />
gestaffelt und davon abhängig, welcher Tranche die<br />
Beteiligung des Kommanditisten zuzuordnen ist. Sofern<br />
eine Tranche nicht vollständig platziert ist, haben<br />
auch Neu-Kommanditisten, also Anleger die noch<br />
nicht in anderen <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Fonds investiert sind,<br />
die Möglichkeit mit ihrer Beteiligung, im Rahmen der<br />
jeweiligen Kontingente in die höchste Tranche zu gelangen.<br />
Je 1.000 Euro der Kommanditeinlage gewährt<br />
den Kommanditisten eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.<br />
Kommanditeinlagen in Dollar sind<br />
zum Tageskurs des Zahlungseingangs auf dem Gesellschaftskonto<br />
in Euro umzurechnen und auf volle tausend<br />
Euro abzurunden. Das Recht zur ordentlichen<br />
Kündigung ist während der geplanten Dauer der Gesellschaft<br />
bis zum 31.12.2012 ausgeschlossen. Sollte die<br />
Gesellschaft über diesen Zeitraum fortgesetzt werden,<br />
kann jeder Gesellschafter die Gesellschaft mit einer<br />
Frist von 1 Monat zum Quartalsende kündigen.<br />
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund bleibt unberührt. Scheidet ein Gesellschafter<br />
durch Kündigung, durch Ausschließung<br />
oder in sonstiger Weise aus der Gesellschaft aus, so<br />
hat der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf<br />
eine Abfindung in Höhe des Buchwertes seiner Beteiligung<br />
zum letzten Bilanzstichtag, sofern er seine Einlage<br />
voll erbracht hat. Von diesem Wert sind Ausschüttungen,<br />
die zwischen dem Stichtag und der Auszahlung<br />
der Abfindung geleistet wurden, abzuziehen. Am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft sowie an schwebenden<br />
Geschäften nimmt der ausscheidende Gesellschafter<br />
nicht teil. Die Abfindung ist in zwei gleichen Raten auszuzahlen.<br />
Die erste Rate ist fällig innerhalb von sechs<br />
Monaten nach dem Ausscheiden des Gesellschafters<br />
und die zweite innerhalb von weiteren sechs Monaten<br />
nach Auszahlung der ersten Rate. Die Abfindung ist<br />
nicht zu verzinsen. Der ausscheidende Gesellschafter<br />
kann keine Sicherheitsleistung für seinen Abfindungsanspruch<br />
noch für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
oder Befeiung von diesen Verbindlichkeiten verlangen.<br />
Pflichten der Anleger<br />
Für die Anleger besteht die Verpflichtung, zusätzlich<br />
zur Kommanditeinlage ein Agio in Höhe von 5% auf<br />
den Beteiligungsbetrag zu zahlen. Die Kommanditeinlage<br />
zzgl. des Agio sind innerhalb von 14 Tagen nach<br />
Versenden der Annahmeerklärung durch die Treuhänderin<br />
auf das Gesellschaftskonto vollständig einzuzahlen.<br />
Darüber hinaus bestehen für den Kommanditisten<br />
die allgemeinen Treuepflichten eines Gesellschafters<br />
gegenüber der Gesellschaft. Die Anleger<br />
sind verpflichtet, sofern sie für ihre Beteiligung Sonderbetriebsausgaben<br />
steuerlich geltend machen wollen,<br />
der Treuhänderin zum Zweck der einheitlichen und<br />
gesonderten Gewinnfeststellung diese Ausgaben bis<br />
zum 31. März des Folgejahres mitzuteilen und zu belegen.<br />
Verspätet mitgeteilte Ausgaben sind nicht oder<br />
nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe<br />
von 100 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu berücksichtigen.<br />
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