Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
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<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />
kapiTel<br />
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dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />
bilienpaket und von deren wirtschaftlicher Entwick-<br />
lung bis hin zur abschließenden Veräußerung der<br />
Investitionen sowie vom Zeitpunkt der Durchführung<br />
von Gewinnausschüttungen seitens der Zielgesellschaft<br />
ab. Es ist möglich, dass Immobilien mangels<br />
Liquidität auf den Märkten erst später verkauft werden<br />
können als geplant. Eine Verzögerung würde dazu<br />
führen, dass auch die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
erst später Rückflüsse erhielten.<br />
Währungs- und Wechselkursrisiken<br />
Die Investition und alle Rückflüsse erfolgen auf der<br />
Basis der Währung Indische Rupie (INR) und enthalten<br />
daher aus Euro-Sicht Währungsrisiken. Die deutsche<br />
Fondsgesellschaft und damit auch der Anleger tragen<br />
somit das Risiko einer Reduzierung des Ergebnisses<br />
ihrer Anlage, wenn sich der Wechselkurs der indischen<br />
Rupie zum Euro beim Umtausch der Kapitalrückflüsse<br />
im Vergleich zum Kauf der Indischen Rupien-Anlagebeträge<br />
bei Beginn der Investition verschlechtert.<br />
Auslandsrisiken<br />
Im Rahmen der Fondsaktivitäten sind die Anleger der<br />
Fondsgesellschaft den rechtlichen und politischen<br />
Risiken <strong>Indien</strong>s und von Mauritius ausgesetzt. Durch<br />
die Beteiligung an der Zielgesellschaft unterliegen<br />
maßgebliche Teile der Beteiligung diesem fremden<br />
Rechts- und Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken<br />
gegeben sind, wie z.B. Ferne zum Objekt mit dadurch<br />
bedingten verringerten Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten,<br />
das Risiko der Freiheit des Kapitalverkehrs,<br />
abweichende Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr<br />
oder bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten,<br />
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter<br />
Ansprüche und ein wegen des Unterfallens<br />
unter mehrere Rechtsordnungen gesteigertes Risiko<br />
möglicher negativer Veränderungen, beispielsweise<br />
auch in steuerlicher Hinsicht.<br />
Rechtliche Verfahren (z.B. Schadenersatz-, Gewährleistungs-<br />
und Mängelansprüche, Baurecht sowie die<br />
Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und ggf.<br />
anschließende Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren)<br />
tragen in <strong>Indien</strong> aufgrund der anderen Rechtssysteme<br />
insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko,<br />
da <strong>Indien</strong> in wesentlichen Punkten vom deutschen<br />
Recht abweicht.<br />
Auswirkungen von Auslandsrisiken können sich insbesondere<br />
in verzögerten Ausschüttungen und Kapitalverlust<br />
zeigen.<br />
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ggf.<br />
in weiteren Funktionen Leistungen für den Fonds oder<br />
für andere Fondsgesellschaften und erhält insoweit<br />
möglicherweise auch erfolgsabhängige Honorierungen,<br />
was dazu führen kann, dass sie ihre Geschäftsführungstätigkeiten<br />
nicht ausschließlich am Interesse<br />
der Fondsgesellschaft und der Fondsanleger, sondern<br />
auch an ihrem eigenen Honorarinteresse orientiert.<br />
Sollte die geschäftsführende Kommanditistin ihre<br />
Tätigkeiten ausschließlich nach dem Eigeninteresse<br />
ausrichten, könnte es sein, dass die Fondsgesellschaft<br />
nicht die prognostizierten Ergebnisse erzielt. Die Anleger<br />
würden in diesem Fall wesentlich niedrigere Ausschüttungen<br />
erhalten.<br />
Majorisierung<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin steht neben<br />
der Komplementärin die Geschäftsführungsbefugnis<br />
und Vertretungsmacht für die Fondsgesellschaft zu.<br />
Eine mögliche Einflussnahme des einzelnen Anlegers<br />
auf das Management des Fonds kann grundsätzlich<br />
nur durch Mehrheitsbeschluss innerhalb von Abstimmungen<br />
erfolgen. Diese so erzielten Entscheidungen<br />
sind für alle Anleger bindend, auch wenn diese durch<br />
Anleger oder Anlegergruppen beeinflusst werden, die<br />
nicht die Mehrheit der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />
halten. Sowohl hierdurch als auch bei üblichen Zeichnungssummen<br />
befindet sich der einzelne Anleger<br />
regelmäßig in der Minderheit und kann ggf. seine