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Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa

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<strong>Trend</strong> CapiTal I indien i kg I die wesenTliCHen risiken der BeTeiligUng<br />

kapiTel<br />

3<br />

dIe weseNTLIcHeN rIsIkeN der BeTeILIgUNg<br />

bilienpaket und von deren wirtschaftlicher Entwick-<br />

lung bis hin zur abschließenden Veräußerung der<br />

Investitionen sowie vom Zeitpunkt der Durchführung<br />

von Gewinnausschüttungen seitens der Zielgesellschaft<br />

ab. Es ist möglich, dass Immobilien mangels<br />

Liquidität auf den Märkten erst später verkauft werden<br />

können als geplant. Eine Verzögerung würde dazu<br />

führen, dass auch die Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

erst später Rückflüsse erhielten.<br />

Währungs- und Wechselkursrisiken<br />

Die Investition und alle Rückflüsse erfolgen auf der<br />

Basis der Währung Indische Rupie (INR) und enthalten<br />

daher aus Euro-Sicht Währungsrisiken. Die deutsche<br />

Fondsgesellschaft und damit auch der Anleger tragen<br />

somit das Risiko einer Reduzierung des Ergebnisses<br />

ihrer Anlage, wenn sich der Wechselkurs der indischen<br />

Rupie zum Euro beim Umtausch der Kapitalrückflüsse<br />

im Vergleich zum Kauf der Indischen Rupien-Anlagebeträge<br />

bei Beginn der Investition verschlechtert.<br />

Auslandsrisiken<br />

Im Rahmen der Fondsaktivitäten sind die Anleger der<br />

Fondsgesellschaft den rechtlichen und politischen<br />

Risiken <strong>Indien</strong>s und von Mauritius ausgesetzt. Durch<br />

die Beteiligung an der Zielgesellschaft unterliegen<br />

maßgebliche Teile der Beteiligung diesem fremden<br />

Rechts- und Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken<br />

gegeben sind, wie z.B. Ferne zum Objekt mit dadurch<br />

bedingten verringerten Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten,<br />

das Risiko der Freiheit des Kapitalverkehrs,<br />

abweichende Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr<br />

oder bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten,<br />

Schwierigkeiten bei der Durchsetzung berechtigter<br />

Ansprüche und ein wegen des Unterfallens<br />

unter mehrere Rechtsordnungen gesteigertes Risiko<br />

möglicher negativer Veränderungen, beispielsweise<br />

auch in steuerlicher Hinsicht.<br />

Rechtliche Verfahren (z.B. Schadenersatz-, Gewährleistungs-<br />

und Mängelansprüche, Baurecht sowie die<br />

Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und ggf.<br />

anschließende Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren)<br />

tragen in <strong>Indien</strong> aufgrund der anderen Rechtssysteme<br />

insbesondere ein hohes Kosten- und Zeitrisiko,<br />

da <strong>Indien</strong> in wesentlichen Punkten vom deutschen<br />

Recht abweicht.<br />

Auswirkungen von Auslandsrisiken können sich insbesondere<br />

in verzögerten Ausschüttungen und Kapitalverlust<br />

zeigen.<br />

Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ggf.<br />

in weiteren Funktionen Leistungen für den Fonds oder<br />

für andere Fondsgesellschaften und erhält insoweit<br />

möglicherweise auch erfolgsabhängige Honorierungen,<br />

was dazu führen kann, dass sie ihre Geschäftsführungstätigkeiten<br />

nicht ausschließlich am Interesse<br />

der Fondsgesellschaft und der Fondsanleger, sondern<br />

auch an ihrem eigenen Honorarinteresse orientiert.<br />

Sollte die geschäftsführende Kommanditistin ihre<br />

Tätigkeiten ausschließlich nach dem Eigeninteresse<br />

ausrichten, könnte es sein, dass die Fondsgesellschaft<br />

nicht die prognostizierten Ergebnisse erzielt. Die Anleger<br />

würden in diesem Fall wesentlich niedrigere Ausschüttungen<br />

erhalten.<br />

Majorisierung<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin steht neben<br />

der Komplementärin die Geschäftsführungsbefugnis<br />

und Vertretungsmacht für die Fondsgesellschaft zu.<br />

Eine mögliche Einflussnahme des einzelnen Anlegers<br />

auf das Management des Fonds kann grundsätzlich<br />

nur durch Mehrheitsbeschluss innerhalb von Abstimmungen<br />

erfolgen. Diese so erzielten Entscheidungen<br />

sind für alle Anleger bindend, auch wenn diese durch<br />

Anleger oder Anlegergruppen beeinflusst werden, die<br />

nicht die Mehrheit der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />

halten. Sowohl hierdurch als auch bei üblichen Zeichnungssummen<br />

befindet sich der einzelne Anleger<br />

regelmäßig in der Minderheit und kann ggf. seine

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