Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
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kapiTel<br />
dIe recHTLIcHeN ANgABeN<br />
Diese Eintragungen wird die Treuhandkommanditistin<br />
halbjährlich für die Anleger veranlassen, die im abge-<br />
laufenen Kalenderhalbjahr beigetreten sind.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> Middle East GmbH. Dieser Gesell-<br />
schaft ist im Gesellschaftsvertrag auch die Vollmacht<br />
erteilt, die Fondsgesellschaft im Außenverhältnis zu<br />
vertreten.<br />
Sie wird daher im Rahmen ihrer Geschäftsführungstätigkeit<br />
in Ausführung des Beteiligungsvertrages mit<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Ltd. das zur Beteiligung<br />
an dieser Gesellschaft in Mauritius vereinbarte<br />
Kapital an diese auszahlen, soweit das hierfür nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag erforderliche Mindestkapital<br />
von 5 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt ist.<br />
Entsprechend den vereinbarten Verfügungsberechtigungen<br />
für das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />
wird die Bank Überweisungsaufträge der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin betreffend das<br />
Mittelverwendungskonto der Gesellschaft nur ausführen,<br />
wenn der Mittelverwendungskontrolleur, die<br />
WestAudit AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft –,<br />
den Überweisungsauftrag mit unterzeichnet.<br />
Dies wird der Mittelverwendungskontrolleur dann<br />
tun, wenn die hierzu im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen ihm und der Fondsgesellschaft geregelten<br />
Freigabevoraussetzungen nach seiner Prüfung<br />
erfüllt sind. Im Einzelnen:<br />
1. Vertrag der Kommanditgesellschaft (<strong>KG</strong>-Vertrag)<br />
Der Gesellschaftsvertrag der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> GmbH &<br />
Co. <strong>Indien</strong> 1 <strong>KG</strong> vom 27.10.2008 ist im Kapitel 17 in<br />
vollem Wortlaut abgedruckt. Gemäß § 2 dieses Vertrages<br />
bildet den Gegenstand des Unternehmens die<br />
Begründung einer kapitalistischen Beteiligung an einer<br />
Kapitalgesellschaft in Mauritius, die ihrerseits Immobilienprojektentwicklung<br />
in <strong>Indien</strong> betreibt.<br />
Die Gesellschaft darf dabei alle Geschäfte tätigen und<br />
Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind den Unternehmensgegenstand<br />
zu fordern. Die Geschäftsfüh-<br />
rung der Fondsgesellschaft obliegt der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong><br />
Middle East GmbH als der geschäftsführenden Kommanditistin,<br />
der auch Vollmacht zur Vertretung der<br />
Gesellschaft unter Befreiung von den beschränkenden<br />
Bestimmungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens)<br />
erteilt ist. In Ausführung der Geschäftsführungs-<br />
und Vertretungsaufgaben wird die <strong>Trend</strong><br />
<strong>Capital</strong> Middle East GmbH zum einen unter Beachtung<br />
des gemäß §§ 5,6 des <strong>KG</strong>-Vertrages vereinbarten<br />
Investitions- und Finanzplans die vertraglich geschuldeten<br />
Vergütungen, Honorare bzw. Kostenerstattungen<br />
für Aufbereitung und Vertrieb des vorliegenden<br />
Angebotes bei Fälligkeit der jeweiligen<br />
Ansprüche unter Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
anweisen und zum anderen nach<br />
Erreichung des im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen<br />
Mindestkommanditkapitals in Ausführung des mit<br />
der <strong>Trend</strong> <strong>Capital</strong> <strong>Indien</strong> Holding Limited abgeschlossenen<br />
Beteiligungsvertrages die in diesem Beteiligungsvertrag<br />
vereinbarte Kapitaleinlage der Gesellschaft<br />
in Mauritius überweisen.<br />
Die Gesellschaft fasst Beschlüsse grundsätzlich mit<br />
einfacher Mehrheit der in einer Gesellschafterversammlung<br />
anwesenden Gesellschafter. Treugeber<br />
sind gleichermaßen zur Teilnahme und Stimmabgabe<br />
berechtigt. Sie können sich auf der Versammlung<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht ausgestatteten<br />
Dritten vertreten lassen. Je volle 1.000 Euro an<br />
eingezahltem Gesellschaftskapital wird eine Stimme<br />
gewährt. Besonders wichtige Beschlussgegenstände<br />
wie Änderung des Gesellschaftsvertrages, Ausschluss<br />
von Kommanditisten und Auflösung der Gesellschaft<br />
bedürfen einer Mehrheit von 75%. Die Unwirksamkeit<br />
von Beschlüssen kann nur binnen 1 Monat nach Versenden<br />
des Beschlusses bzw. des Protokolls durch<br />
Klageerhebung geltend gemacht werden.<br />
Beschlüsse sind auch im schriftlichen Verfahren möglich.<br />
Insoweit gelten die Regelungen zur Beschlussfas-