Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
) die Übernahme von Bürgschaften<br />
und bürgschaftsähnlichen Verpflich-<br />
tungen; die Eingehung von Wechsel-<br />
verbindlichkeiten sowie die Aufnahme<br />
von Krediten und die Bestellung von<br />
Sicherheiten,<br />
c) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter<br />
und Dritte,<br />
d) den Erwerb und die Veräußerung<br />
von Beteiligungen; ausgenommen<br />
davon ist die nach § 2 vorgesehene<br />
Gründung und Beteiligung an der<br />
Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Mauritius,<br />
e) die Errichtung von Zweigniederlassungen.<br />
In Eilfällen und in Fällen der Not haben<br />
die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin das Recht<br />
und die Pflicht, unaufschiebbare<br />
Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />
die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufsmanns<br />
auch ohne vorherige Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
vorzunehmen. Sofern sie davon Gebrauch<br />
machen, sind die Gesellschafter<br />
unverzüglich zu informieren.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin haben die<br />
Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />
zu führen. Sie sind berechtigt, sich zur<br />
Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />
geeigneter Personen oder Gesellschaften<br />
zu bedienen und Untervollmachten<br />
zu erteilen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
und die Komplementärin sind in der<br />
Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung<br />
Anweisungen für die Geschäftsführung<br />
geben.<br />
Die Geschäftsführungsbefugnis ist<br />
jedoch grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen<br />
beschränkt. Die Aufnahme<br />
von Krediten ist nicht geplant.<br />
2. Teil/Investitions- und<br />
Finanzplanung<br />
§ 5 Mittelherkunft und<br />
Mittelverwendung<br />
Die nach dem Gesellschaftszeck (§ 1)<br />
vorgesehenen Investitionen sowie die<br />
Aufwendungen (§ 6) der Gesellschaft<br />
werden vollständig aus den Kommanditeinlagen<br />
und dem Agio der beitretenden<br />
Treugeber und Direktanleger<br />
(Kommanditisten) erbracht.<br />
Das Gesellschaftsvermögen darf nach<br />
Abzug der in nachfolgendem § 6 aufgeführten<br />
Kosten, Vergütungen und<br />
Aufwandserstattungen ausschließlich<br />
für Investitionen gemäß § 1 dieses<br />
Vertrages verwendet werden. Der prospektierte<br />
Investitions- und Finanzierungsplan<br />
ist wesentlicher Bestandteil<br />
auch dieses Gesellschaftsvertrages.<br />
Änderungen des Investitions- und<br />
Finanzierungsplans bedürfen eines mit<br />
einfacher Mehrheit gefassten Beschlusses<br />
der Gesellschafterversammlung.<br />
Im Übrigen ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin im Rahmen einer<br />
ordentlichen Geschäftsführung und<br />
unter Berücksichtigung dieses Gesell-<br />
schaftsvertrages in ihren Investitionsentscheidungen<br />
keinen Weisungen<br />
oder Beschränkungen unterworfen. Die<br />
geschäftsführende Kommanditistin ist<br />
jedoch verpflichtet, die im Namen und<br />
für Rechnung der Gesellschaft getätigten<br />
Investitionen bestmöglich zu verwalten<br />
und zu verwerten.<br />
§ 6 Kostentragung, Vergütungen, Auf-<br />
wandserstattungen<br />
Sämtliche im Rahmen der ordentlichen<br />
Geschäftsführung anfallenden Kosten,<br />
Vergütungen und Aufwandserstattungen<br />
sind von der Gesellschaft zu<br />
tragender Aufwand.<br />
a) Einmalige Aufwendungen<br />
aa) Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
erhält für die im Zusammenhang<br />
mit der Erstellung des Angebotes<br />
erbrachten Leistungen und getätigten<br />
Aufwendungen pauschale Erstattungen,<br />
ohne dass es eines Nachweises der Leistungserbringung<br />
im Einzelnen bedarf:<br />
aaa) für Planungskosten und Fondsentwicklungskosten<br />
1,2% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />
Gesellschaft<br />
bbb) für die Prospekterstellung, Druck-<br />
und Marketingkosten 0,5% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne<br />
Agio) der Gesellschaft<br />
ccc) für Rechts- und Steuerberatungsleistungen<br />
0,36% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />
Gesellschaft.<br />
127