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Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa

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) die Übernahme von Bürgschaften<br />

und bürgschaftsähnlichen Verpflich-<br />

tungen; die Eingehung von Wechsel-<br />

verbindlichkeiten sowie die Aufnahme<br />

von Krediten und die Bestellung von<br />

Sicherheiten,<br />

c) die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter<br />

und Dritte,<br />

d) den Erwerb und die Veräußerung<br />

von Beteiligungen; ausgenommen<br />

davon ist die nach § 2 vorgesehene<br />

Gründung und Beteiligung an der<br />

Kapitalgesellschaft (Ltd.) in Mauritius,<br />

e) die Errichtung von Zweigniederlassungen.<br />

In Eilfällen und in Fällen der Not haben<br />

die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin das Recht<br />

und die Pflicht, unaufschiebbare<br />

Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen,<br />

die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufsmanns<br />

auch ohne vorherige Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

vorzunehmen. Sofern sie davon Gebrauch<br />

machen, sind die Gesellschafter<br />

unverzüglich zu informieren.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin haben die<br />

Geschäfte der Gesellschaft mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns<br />

zu führen. Sie sind berechtigt, sich zur<br />

Ausübung ihrer Geschäftsführertätigkeit<br />

geeigneter Personen oder Gesellschaften<br />

zu bedienen und Untervollmachten<br />

zu erteilen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

und die Komplementärin sind in der<br />

Geschäftsführung frei, soweit nicht Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung<br />

Anweisungen für die Geschäftsführung<br />

geben.<br />

Die Geschäftsführungsbefugnis ist<br />

jedoch grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen<br />

beschränkt. Die Aufnahme<br />

von Krediten ist nicht geplant.<br />

2. Teil/Investitions- und<br />

Finanzplanung<br />

§ 5 Mittelherkunft und<br />

Mittelverwendung<br />

Die nach dem Gesellschaftszeck (§ 1)<br />

vorgesehenen Investitionen sowie die<br />

Aufwendungen (§ 6) der Gesellschaft<br />

werden vollständig aus den Kommanditeinlagen<br />

und dem Agio der beitretenden<br />

Treugeber und Direktanleger<br />

(Kommanditisten) erbracht.<br />

Das Gesellschaftsvermögen darf nach<br />

Abzug der in nachfolgendem § 6 aufgeführten<br />

Kosten, Vergütungen und<br />

Aufwandserstattungen ausschließlich<br />

für Investitionen gemäß § 1 dieses<br />

Vertrages verwendet werden. Der prospektierte<br />

Investitions- und Finanzierungsplan<br />

ist wesentlicher Bestandteil<br />

auch dieses Gesellschaftsvertrages.<br />

Änderungen des Investitions- und<br />

Finanzierungsplans bedürfen eines mit<br />

einfacher Mehrheit gefassten Beschlusses<br />

der Gesellschafterversammlung.<br />

Im Übrigen ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin im Rahmen einer<br />

ordentlichen Geschäftsführung und<br />

unter Berücksichtigung dieses Gesell-<br />

schaftsvertrages in ihren Investitionsentscheidungen<br />

keinen Weisungen<br />

oder Beschränkungen unterworfen. Die<br />

geschäftsführende Kommanditistin ist<br />

jedoch verpflichtet, die im Namen und<br />

für Rechnung der Gesellschaft getätigten<br />

Investitionen bestmöglich zu verwalten<br />

und zu verwerten.<br />

§ 6 Kostentragung, Vergütungen, Auf-<br />

wandserstattungen<br />

Sämtliche im Rahmen der ordentlichen<br />

Geschäftsführung anfallenden Kosten,<br />

Vergütungen und Aufwandserstattungen<br />

sind von der Gesellschaft zu<br />

tragender Aufwand.<br />

a) Einmalige Aufwendungen<br />

aa) Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhält für die im Zusammenhang<br />

mit der Erstellung des Angebotes<br />

erbrachten Leistungen und getätigten<br />

Aufwendungen pauschale Erstattungen,<br />

ohne dass es eines Nachweises der Leistungserbringung<br />

im Einzelnen bedarf:<br />

aaa) für Planungskosten und Fondsentwicklungskosten<br />

1,2% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />

Gesellschaft<br />

bbb) für die Prospekterstellung, Druck-<br />

und Marketingkosten 0,5% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne<br />

Agio) der Gesellschaft<br />

ccc) für Rechts- und Steuerberatungsleistungen<br />

0,36% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals (ohne Agio) der<br />

Gesellschaft.<br />

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