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Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa

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Die Aufgaben der Treuhandkommanditistin aufgrund<br />

dieses Vertrags sind folgende:<br />

Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages – und im<br />

Falle des Wunsches der unmittelbaren Beteiligung als<br />

im Handelsregister eingetragener Kommanditist nach<br />

Vorlage der notariellen Handelsregistervollmacht –<br />

wird die Treuhandkommanditistin der geschäftsfüh-<br />

renden Kommanditistin der Gesellschaft gegenüber<br />

den Beitritt des Anlegers erklären, im Falle der mittel-<br />

baren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

dergestalt, dass sie ihren eigenen Kommanditanteil<br />

entsprechend erhöht. Außerdem wird sie halbjährlich<br />

die entsprechenden Eintragungen der Erhöhung ihres<br />

Anteils bzw. Neubeitritts im Handelsregister für die<br />

im abgelaufenen Kalenderhalbjahr beigetretenen Anleger<br />

veranlassen.<br />

Soweit ein Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligt sein möchte, ist im Treuhandvertrag<br />

geregelt, dass die Treuhandkommanditistin den<br />

entsprechend erhöhten Anteil ihres eigenen Kommanditanteils<br />

an der Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />

für den Anleger hält und verwaltet, wirtschaftlich<br />

so, als sei der Anleger unmittelbar beteiligt. Er hat<br />

insbesondere die Treuhandkommanditistin von allen<br />

Ansprüchen freizustellen, soweit sie aus dem treuhänderisch<br />

für ihn gehaltenen Anteil erwachsen.<br />

Die Treuhänderin wird alles, was sie im Zusammenhang<br />

mit dem treuhänderisch gehaltenen Anteil erhält,<br />

insbesondere Gewinnansprüche, Ansprüche auf<br />

Auszahlung anteiligen Liquidationserlöses und sonstige<br />

Ansprüche an den Anleger herausgeben. Soweit der<br />

Anleger selbst als Kommanditist im Handelsregister<br />

eingetragen wird, erteilt er im Treuhandvertrag bereits<br />

Vollmacht an die Treuhandkommanditistin, seinen<br />

Kommanditanteil für ihn zu halten und zu verwalten,<br />

insbesondere Ansprüche hieraus geltend zu machen.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird sowohl mittelbar<br />

als auch unmittelbar beteiligte Anleger über die Verhältnisse<br />

der Gesellschaft informieren. Dritten gegen-<br />

über darf die Treuhandkommanditistin – ausgenommen<br />

der Finanzverwaltung – die Beteiligung nur mit<br />

ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers offen legen,<br />

es sei denn, eine solche Offenlegung wäre zwingend<br />

gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Gesellschaftszweck<br />

zwingend erforderlich.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme<br />

der Treuhandschaft ein Honorar von 0,1% pro Kalenderjahr<br />

jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />

des Emittenten.<br />

Die Haftung der Treuhandkommanditistin ist auf grob<br />

fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden<br />

Verpflichtungen beschränkt. Eine Haftung für<br />

den Eintritt erwarteter wirtschaftlicher oder steuerlicher<br />

Ziele wird ausdrücklich nicht übernommen. Die<br />

Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />

beschränkt. Nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

verjähren Ansprüche, soweit sie<br />

nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />

unterliegen, in drei Jahren gerechnet ab Möglichkeit<br />

der Kenntnisnahme der tatsächlichen haftungsbegründenden<br />

Umstände. Die Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />

ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

Für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gelten die<br />

bereits zuvor beschriebenen Regelungen zur Übertragung<br />

des Gesellschaftsanteils entsprechend.<br />

Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />

geschlossen. Es endet automatisch mit Beendigung<br />

der Gesellschaft. Im Falle der Kündigung des Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrages aus wichtigem<br />

Grund wird die Treuhandkommanditistin dem Anleger<br />

anbieten, seine bisher mittelbare Beteiligung in eine<br />

unmittelbare Beteiligung als unmittelbar im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist umzuwandeln.<br />

Dabei hat der Anleger eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

zu erteilen und die Kosten dieser<br />

Vollmacht sowie seiner Eintragung im Handelsregister<br />

zu tragen.<br />

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