Emissionsprospekt Trend Capital Indien I KG - GoMoPa
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Die Aufgaben der Treuhandkommanditistin aufgrund<br />
dieses Vertrags sind folgende:<br />
Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages – und im<br />
Falle des Wunsches der unmittelbaren Beteiligung als<br />
im Handelsregister eingetragener Kommanditist nach<br />
Vorlage der notariellen Handelsregistervollmacht –<br />
wird die Treuhandkommanditistin der geschäftsfüh-<br />
renden Kommanditistin der Gesellschaft gegenüber<br />
den Beitritt des Anlegers erklären, im Falle der mittel-<br />
baren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
dergestalt, dass sie ihren eigenen Kommanditanteil<br />
entsprechend erhöht. Außerdem wird sie halbjährlich<br />
die entsprechenden Eintragungen der Erhöhung ihres<br />
Anteils bzw. Neubeitritts im Handelsregister für die<br />
im abgelaufenen Kalenderhalbjahr beigetretenen Anleger<br />
veranlassen.<br />
Soweit ein Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligt sein möchte, ist im Treuhandvertrag<br />
geregelt, dass die Treuhandkommanditistin den<br />
entsprechend erhöhten Anteil ihres eigenen Kommanditanteils<br />
an der Fondsgesellschaft treuhänderisch<br />
für den Anleger hält und verwaltet, wirtschaftlich<br />
so, als sei der Anleger unmittelbar beteiligt. Er hat<br />
insbesondere die Treuhandkommanditistin von allen<br />
Ansprüchen freizustellen, soweit sie aus dem treuhänderisch<br />
für ihn gehaltenen Anteil erwachsen.<br />
Die Treuhänderin wird alles, was sie im Zusammenhang<br />
mit dem treuhänderisch gehaltenen Anteil erhält,<br />
insbesondere Gewinnansprüche, Ansprüche auf<br />
Auszahlung anteiligen Liquidationserlöses und sonstige<br />
Ansprüche an den Anleger herausgeben. Soweit der<br />
Anleger selbst als Kommanditist im Handelsregister<br />
eingetragen wird, erteilt er im Treuhandvertrag bereits<br />
Vollmacht an die Treuhandkommanditistin, seinen<br />
Kommanditanteil für ihn zu halten und zu verwalten,<br />
insbesondere Ansprüche hieraus geltend zu machen.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird sowohl mittelbar<br />
als auch unmittelbar beteiligte Anleger über die Verhältnisse<br />
der Gesellschaft informieren. Dritten gegen-<br />
über darf die Treuhandkommanditistin – ausgenommen<br />
der Finanzverwaltung – die Beteiligung nur mit<br />
ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers offen legen,<br />
es sei denn, eine solche Offenlegung wäre zwingend<br />
gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Gesellschaftszweck<br />
zwingend erforderlich.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme<br />
der Treuhandschaft ein Honorar von 0,1% pro Kalenderjahr<br />
jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />
des Emittenten.<br />
Die Haftung der Treuhandkommanditistin ist auf grob<br />
fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr obliegenden<br />
Verpflichtungen beschränkt. Eine Haftung für<br />
den Eintritt erwarteter wirtschaftlicher oder steuerlicher<br />
Ziele wird ausdrücklich nicht übernommen. Die<br />
Haftung ist auf die Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages<br />
beschränkt. Nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
verjähren Ansprüche, soweit sie<br />
nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist<br />
unterliegen, in drei Jahren gerechnet ab Möglichkeit<br />
der Kenntnisnahme der tatsächlichen haftungsbegründenden<br />
Umstände. Die Vergütung der Treuhandkommanditistin<br />
ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />
Für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag gelten die<br />
bereits zuvor beschriebenen Regelungen zur Übertragung<br />
des Gesellschaftsanteils entsprechend.<br />
Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />
geschlossen. Es endet automatisch mit Beendigung<br />
der Gesellschaft. Im Falle der Kündigung des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages aus wichtigem<br />
Grund wird die Treuhandkommanditistin dem Anleger<br />
anbieten, seine bisher mittelbare Beteiligung in eine<br />
unmittelbare Beteiligung als unmittelbar im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist umzuwandeln.<br />
Dabei hat der Anleger eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
zu erteilen und die Kosten dieser<br />
Vollmacht sowie seiner Eintragung im Handelsregister<br />
zu tragen.<br />
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