Jahresabschluss 2006 - Investor Relations Center
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2.7 • Forderungen Forderungen werden nach Vornahme<br />
von Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen<br />
zum Nennwert ausgewiesen.<br />
2.8 • Vorräte Vorräte einschließlich unfertiger Erzeugnisse<br />
werden nach Wertberichtigung für eingeschränkt<br />
verwertbare Positionen mit dem niedrigeren Wert aus<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Wiederbeschaffungswert<br />
bzw. Nettoveräußerungswert bilanziert.<br />
Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Verkaufspreis<br />
im normalen Geschäftsgang abzüglich der Kosten bis zur<br />
Fertigstellung und der Verkaufs- und Vertriebskosten. Die<br />
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bestimmen sich im<br />
Wesentlichen auf der Basis der gewichteten Durchschnittskosten.<br />
Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen enthalten<br />
die Kosten die einzubeziehenden fixen und variablen<br />
Gemeinkosten. Nicht veräußerbare Vorräte wurden vollständig<br />
abgeschrieben.<br />
Soweit die Voraussetzungen gemäß IAS 11 erfüllt sind,<br />
werden bei langfristigen Fertigungs- oder Entwicklungsaufträgen<br />
anteilige Erträge auf Grundlage des Leistungsfortschrittes<br />
in die Bewertung einbezogen. Im Geschäftsjahr<br />
sind keine entsprechenden Aktivierungen vorgenommen<br />
worden.<br />
2.9 • Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige<br />
kurzfristige Vermögensgegenstände Rechnungsabgrenzungsposten<br />
werden für Ausgaben im Berichtszeitraum und<br />
2<br />
früheren Perioden gebildet, wenn denen wirtschaftlich erst in<br />
Folgeperioden entsprechende Aufwendungen zuzuordnen<br />
sind. Die sonstigen kurzfristigen Vermögensgegenstände<br />
werden falls erforderlich nach Vornahme von Wertberichtigungen<br />
zum Nennwert angesetzt.<br />
2.10 • Sachanlagevermögen Sachanlagen werden<br />
zu Anschaffungskosten, abzüglich kumulierter planmäßiger<br />
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen<br />
ausgewiesen. Wenn Sachanlagen veräußert werden<br />
oder ausscheiden, werden deren Anschaffungskosten und<br />
kumulierte Abschreibungen aus der Bilanz eliminiert und der<br />
aus ihrem Verkauf resultierende Gewinn oder Verlust in der<br />
Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.<br />
Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten<br />
von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis der Vermögensgegenstände<br />
und Werkleistungen einschließlich Einfuhrzoll<br />
sowie nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern und alle direkt<br />
zurechenbaren Kosten dafür, den Vermögenswert in einen<br />
betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort<br />
seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen,<br />
die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand<br />
des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie<br />
Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholkosten,<br />
werden in der Periode erfolgswirksam ausgewiesen, in der<br />
die Kosten entstanden sind.<br />
Abschreibungen werden über die nachfolgende geschätzte<br />
Nutzungsdauer linear bzw. degressiv berechnet:<br />
Anlagegegenstände Abschreibungsmethode Nutzungsdauer<br />
Bauten<br />
8. ANHANG<br />
Geschäftsbauten linear 40 Jahre<br />
Außenanlagen linear 9 - 10 Jahre<br />
Technische Anlagen und Maschinen<br />
Produktionsmaschinen und Anlagen linear 6 Jahre<br />
Transportmaschinen linear 1 - 6 Jahre<br />
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
Fahrzeuge degressiv / linear 1 - 5 Jahre<br />
EDV-Hardware degressiv / linear 1 - 6 Jahre<br />
Büroeinrichtungen degressiv / linear 1 - 20 Jahre