Jahresabschluss 2006 - Investor Relations Center
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am Periodenergebnis des Beteiligungsunternehmens erhöht<br />
oder verringert werden. Ein Unterschiedsbetrag zwischen<br />
den Anschaffungskosten und dem Anteil des Anteilseigners<br />
an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte<br />
und Schulden des assoziierten Unternehmens zum<br />
Erwerbszeitpunkt wurde bisher über die voraussichtliche<br />
Nutzungsdauer (in der Regel drei Jahre) abgeschrieben. Die<br />
Werthaltigkeit des Unterschiedsbetrages wurde in jedem<br />
Geschäftsjahr neu beurteilt.<br />
2.15 • Sonstige langfristige Vermögensgegenstände<br />
Die sonstigen langfristigen Vermögensgegenstände werden<br />
zum Nennwert abzüglich eventueller Wertberichtigungen<br />
angesetzt.<br />
2.16 • Darlehen Die Darlehen werden zum Rückzahlungswert<br />
bilanziert.<br />
2.17 • Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus<br />
Lieferungen und Leistungen werden zu Rückzahlungsbeträgen<br />
bilanziert.<br />
2.18 • Rückstellungen und Pensionsrückstellungen<br />
Eine Rückstellung wird dann ausgewiesen, wenn das Unternehmen<br />
eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische)<br />
Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt,<br />
es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung<br />
mit einem Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen<br />
Nutzen verkörpern, einhergeht und der Betrag der Verpflichtung<br />
verlässlich ermittelt werden kann. Dabei wird jeweils<br />
der Betrag angesetzt, der sich bei sorgfältiger Prüfung des<br />
Sachverhalts am Abschlussstichtag als der wahrscheinlichste<br />
ergibt. Rückstellungen, die keinen Zinsanteil enthalten,<br />
werden nicht abgezinst.<br />
Eine Restrukturierungsrückstellung enthält nur die direkt im<br />
Zusammenhang mit der Restrukturierung entstehenden Ausgaben,<br />
die sowohl zwangsweise im Zuge der Restrukturierung<br />
entstehen als auch nicht mit den laufenden Aktivitäten<br />
des Unternehmens im Zusammenhang stehen.<br />
Pensionsrückstellungen werden auf Grund von Zusagen<br />
gegenüber Mitarbeiter bzw. ehemaligen Mitarbeitern der<br />
LINTEC gebildet. Sie werden zum versicherungsmathema-<br />
0<br />
8. ANHANG<br />
tischen Teilwert gemäß § 6a EStG unter Berücksichtigung<br />
eines Zinsfußes von 6 % gebildet. Rechtsgrundlagen sind<br />
die „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck.<br />
2.19 • Ertragsteuern Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern<br />
werden in Höhe der Verpflichtungen auf zum Stichtag<br />
entstandene Steuern sowie für latente Steuern aufgrund von<br />
vorübergehenden Bewertungsunterschieden (temporary<br />
differences) zwischen den IAS/IFRS und den deutschen<br />
ertragsteuerlichen Vorschriften angesetzt.<br />
Bei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der<br />
Höhe des jährlichen Einkommens und berücksichtigt Steuerlatenzen.<br />
Latente Steuern werden mit Hilfe der Liability-Methode<br />
ermittelt. Latente Ertragsteuern spiegeln den Nettosteueraufwand<br />
/ -ertrag temporärer Unterschiede zwischen<br />
dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld<br />
in der Bilanz und deren Steuerwert wider. Die Bemessung<br />
latenter Steueransprüche und -schulden erfolgt anhand der<br />
Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in<br />
der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen<br />
wird. Die Bewertung der latenten Steuerschulden und -ansprüche<br />
berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die<br />
daraus resultieren, in welcher Art und Weise ein Konzernunternehmen<br />
zum Bilanzstichtag erwartet, den Buchwert<br />
seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seiner Schulden<br />
zu begleichen.<br />
Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig<br />
von dem Zeitpunkt erfasst, an dem sich die temporären<br />
Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren.<br />
Ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter<br />
steuerlicher Verluste wird in dem Umfang bilanziert,<br />
in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes<br />
Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das<br />
die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet<br />
werden können.<br />
2.20 • Zuwendungen der öffentlichen Hand / Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Zuwendungen der öffentlichen<br />
Hand werden im Verlauf der Perioden, die erforderlich sind,<br />
um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie<br />
kompensieren sollen, zu verrechnen, planmäßig ergebnis-