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10. Betriebliches Rechnungswesen_2013.pdf

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<strong>10.</strong>1.4.0.0 Bestimmungen nach DRSC<br />

• Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) in Berlin<br />

firmiert international unter dem Namen German Accounting Standards<br />

Committee (GASC).<br />

• Nach § 342 I Nr. 1 HGB hat das DRS die Aufgabe der Ermittlung, Festsetzung<br />

und Auslegung von Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung.<br />

• Werden die Empfehlungen vom BMJ bekanntgemacht, haben sie die<br />

Vermutung der Richtigkeit für sich; wurden sie beachtet, wird vermutet, dass<br />

die die Konzernrechnungslegung betreffenden GoB beachtet sind.<br />

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