- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...
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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />
neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />
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Geschätzte Damen und Herren, hier meine persönliche Meinung: Jetzt haben<br />
wir einen politischen Entscheid zu treffen, um <strong>die</strong> Sozialpartner zu befriedigen.<br />
Es handelt sich mit Sicherheit um keinen sozialen Entscheid. Die Mehrzahl der<br />
kantonalen Angestellten sind topmotivierte Leute. Aber es ist zu befürchten,<br />
dass <strong>die</strong> latent vorhandene Unzufriedenheit bei einigen Angestellten weiter<br />
wächst, denn es könnte ja sein, dass ein Nachbarkanton noch bessere Leistungen<br />
und Entschädigungen gewähren könnte. Die Spirale wird sich weiter drehen,<br />
bis gar nichts mehr geht.<br />
Die SVP-Fraktion fordert den Regierungsrat auf, das REIS zu überarbeiten und<br />
zu überdenken, um dem ganzen ungesunden Treiben ein Ende zu setzen.<br />
In <strong>die</strong>sem Sinne ist <strong>die</strong> SVP-Fraktion für Eintreten auf <strong>die</strong> Vorlage und mehrheitlich<br />
für Zustimmung zur Besoldungsverordnung.<br />
Lenz, Gais, äussert sich namens der FDP-Fraktion. Der Glücksindex der bezahlten<br />
Arbeit ist offenbar nicht wirklich gross. Nach einer Darstellung im Buch<br />
«Tretmühlen des Glücks» von Ökonom Mathias Binswanger beträgt er nur gerade<br />
2,7. Nur das morgendliche Pendeln zur Arbeit wird als noch schlimmer<br />
beurteilt als <strong>die</strong> Arbeit selber. Auf der anderen Seite der Attraktivitätsskala liegen<br />
lustvollere Tätigkeiten, zu welchen unter anderem das gesellige Zusammensein<br />
mit Freunden und das Essen gehören. Man könnte nun sagen, dass<br />
es sich bei <strong>die</strong>ser Stu<strong>die</strong>, welche im Jahre 2004 durchgeführt wurde, nicht um<br />
eine repräsentative Untersuchung handle, weil sie in den USA durchgeführt<br />
wurde, auf den Aussagen von nur 1’000 Personen aus Texas beruht, bei welchen<br />
es sich nur um Frauen gehandelt hat, welche vielleicht auch nicht sehr<br />
attraktive Jobs hatten. Allerdings könnte es auch sein, dass <strong>die</strong> Beurteilung,<br />
welche Tätigkeiten glücklich oder weniger glücklich machen, universell und<br />
deshalb auch hier in etwa gleich ist. Wenn dem so ist, müssen wenigstens <strong>die</strong><br />
Rahmenbedingungen so gut wie möglich stimmen. Das heisst für uns, dass <strong>die</strong><br />
Entlöhnung zeitgemäss, funktionsangepasst und leistungsgerecht sein muss.<br />
Die Beurteilung der Leistung soll für alle Angestellten nach den gleichen Kriterien<br />
erfolgen, und das Besoldungssystem soll insgesamt transparent sein.<br />
Die Besoldungsverordnung, über welche wir heute diskutieren, zeigt folgende<br />
Hauptmerkmale:<br />
- Sie gilt für alle Angestellten des Kantons, welche dem Personalgesetz unterstellt<br />
sind.<br />
- Sie sieht einen einzigen Mechanismus zur Festsetzung bzw. Anpassung des<br />
Lohnes vor.<br />
- Sie räumt den Angestellten Mitwirkungsrechte bei der Lohnfestsetzung bzw.<br />
Lohnanpassung ein.<br />
- Trotz der Überführung der bestehenden Arbeitsverträge bleiben <strong>die</strong> wohlerworbenen<br />
Rechte der Angestellten bestehen.