- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...
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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />
neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />
- 1065 -<br />
Gemäss Antrag der PK wird lit. c ersatzlos gestrichen.<br />
Art. 22 Funktionszulagen<br />
1 Der Regierungsrat kann Polizeiangehörigen bis zum Dienstgrad Wm 1, <strong>die</strong> eine<br />
Funktion mit höherer Verantwortung ausüben sowie allgemein für Aufgaben mit besonderer<br />
Verantwortung und Einsatzverpflichtung, eine vorübergehende Zulage bis maximal<br />
Fr. 2’000.- pro Jahr gewähren.<br />
2 Der Regierungsrat legt <strong>die</strong> monatlichen Beträge in einem Reglement fest.<br />
Die PK beantragt <strong>die</strong> ersatzlose Streichung von Art. 22. Der Regierungsrat erklärt<br />
sich damit einverstanden.<br />
Das Ratsplenum stimmt stillschweigend zu.<br />
Art. 26 Lohnbestimmungen für Lehrende an kantonalen Schulen<br />
1 Die Lohnbestimmung für Lehrende nach Art. 19 Abs. 2 und 3 wird erstmals für <strong>die</strong><br />
Löhne, <strong>die</strong> ab dem 1. August 2010 gelten, angewendet. In der Zwischenzeit werden <strong>die</strong><br />
Löhne gemäss Anhang 4 als integrierter Bestandteil <strong>die</strong>ser Verordnung bestimmt.<br />
2 Die Löhne 2009 werden bei der Überführung ins neue Besoldungssystem gemäss<br />
Anhang 1 auf den 1. August 2010 garantiert.<br />
Die PK beantragt, unterstützt durch den Regierungsrat, Art. 26 Abs. 1 wie folgt<br />
zu ergänzen:<br />
1 Die Lohnbestimmung für Lehrende nach Art. 19 Abs. 2 und 3 wird erstmals für<br />
<strong>die</strong> Löhne, <strong>die</strong> ab dem 1. August 2010 gelten, angewendet. In der Zwischenzeit<br />
werden <strong>die</strong> Löhne gemäss Anhang 4 als integrierter Bestandteil <strong>die</strong>ser Verordnung<br />
bestimmt. Die Lohntabelle wird bei generellen Lohnanpassungen entsprechend<br />
nachgeführt.<br />
2 unverändert<br />
Auch <strong>die</strong>ser Antrag der PK wird diskussions- und oppositionslos gutgeheissen.<br />
In der Schlussabstimmung heisst der Rat <strong>die</strong> neue Besoldungsverordnung mit<br />
60 : 2 Stimmen gut.