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- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...

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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />

neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />

- 1065 -<br />

Gemäss Antrag der PK wird lit. c ersatzlos gestrichen.<br />

Art. 22 Funktionszulagen<br />

1 Der Regierungsrat kann Polizeiangehörigen bis zum Dienstgrad Wm 1, <strong>die</strong> eine<br />

Funktion mit höherer Verantwortung ausüben sowie allgemein für Aufgaben mit besonderer<br />

Verantwortung und Einsatzverpflichtung, eine vorübergehende Zulage bis maximal<br />

Fr. 2’000.- pro Jahr gewähren.<br />

2 Der Regierungsrat legt <strong>die</strong> monatlichen Beträge in einem Reglement fest.<br />

Die PK beantragt <strong>die</strong> ersatzlose Streichung von Art. 22. Der Regierungsrat erklärt<br />

sich damit einverstanden.<br />

Das Ratsplenum stimmt stillschweigend zu.<br />

Art. 26 Lohnbestimmungen für Lehrende an kantonalen Schulen<br />

1 Die Lohnbestimmung für Lehrende nach Art. 19 Abs. 2 und 3 wird erstmals für <strong>die</strong><br />

Löhne, <strong>die</strong> ab dem 1. August 2010 gelten, angewendet. In der Zwischenzeit werden <strong>die</strong><br />

Löhne gemäss Anhang 4 als integrierter Bestandteil <strong>die</strong>ser Verordnung bestimmt.<br />

2 Die Löhne 2009 werden bei der Überführung ins neue Besoldungssystem gemäss<br />

Anhang 1 auf den 1. August 2010 garantiert.<br />

Die PK beantragt, unterstützt durch den Regierungsrat, Art. 26 Abs. 1 wie folgt<br />

zu ergänzen:<br />

1 Die Lohnbestimmung für Lehrende nach Art. 19 Abs. 2 und 3 wird erstmals für<br />

<strong>die</strong> Löhne, <strong>die</strong> ab dem 1. August 2010 gelten, angewendet. In der Zwischenzeit<br />

werden <strong>die</strong> Löhne gemäss Anhang 4 als integrierter Bestandteil <strong>die</strong>ser Verordnung<br />

bestimmt. Die Lohntabelle wird bei generellen Lohnanpassungen entsprechend<br />

nachgeführt.<br />

2 unverändert<br />

Auch <strong>die</strong>ser Antrag der PK wird diskussions- und oppositionslos gutgeheissen.<br />

In der Schlussabstimmung heisst der Rat <strong>die</strong> neue Besoldungsverordnung mit<br />

60 : 2 Stimmen gut.

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