- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...
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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />
neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />
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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BV0), neu; Zustimmung<br />
Mit Bericht vom 29. August <strong>2006</strong> unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat<br />
den Entwurf einer Besoldungsverordnung und beantragt,<br />
1. auf <strong>die</strong> Vorlage einzutreten und<br />
2. der Besoldungsverordnung zuzustimmen.<br />
Mit Bericht vom 26. September <strong>2006</strong> beantragt <strong>die</strong> vorberatende parlamentarische<br />
Kommission<br />
1. einstimmig, auf <strong>die</strong> Vorlage einzutreten,<br />
2. mehrheitlich, <strong>die</strong> von der PK beantragten Änderungen zu genehmigen, und<br />
3. mehrheitlich, der Besoldungsverordnung zuzustimmen und von der Globalbilanz<br />
Kenntnis zu nehmen.<br />
Frey, Teufen, Präsident der PK, führt einleitend Folgendes aus. Die vorliegenden<br />
Entwürfe zur Besoldungsverordnung (BVO), zum Reglement über <strong>die</strong> Entschädigung<br />
von Inkonvenienzen, Spesen, Pikett<strong>die</strong>nst und ausserordentliche<br />
Arbeitszeit (REIS) sowie <strong>die</strong> Personalverordnung (PGV) wurden durch <strong>die</strong> Sozialpartner<br />
mit je fünf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beraten und<br />
ausgehandelt. Nach Informationen der PK fanden <strong>die</strong>se Beratungen in einem<br />
guten Verhandlungsklima statt. Um <strong>die</strong>sem neuen Prozess der Sozialpartnerschaft<br />
eine faire Chance zur Weiterentwicklung zu geben, hat sich <strong>die</strong> PK mit<br />
Änderungsanträgen stark zurückgehalten und sich darauf beschränkt, einerseits<br />
dort, wo wir das Gefühl hatten, es seien Pleonasmen vorhanden, <strong>die</strong>se zu eliminieren<br />
und andererseits nur dort Anträge zu stellen, wo nach Meinung der PK<br />
mit der Interpretation der Gesetzestexte deutlich zu weit gegangen wurde. Im<br />
Gegensatz zu den übrigen normalen Gesetzesvorlagen stehen wir bei <strong>die</strong>sem<br />
Geschäft vor einer besonderen Situation mit einem zwischen den Sozialpartnern<br />
ausgehandelten Entwurf. Ich denke, dass wir als Kantonsrat darauf achten<br />
sollten, weder <strong>die</strong> Glaubwürdigkeit auf Arbeitgeber- noch das Vertrauen auf Arbeitnehmerseite<br />
zu beeinträchtigen.<br />
Die BVO ist ihrer Wichtigkeit entsprechend eine kantonsrätliche Verordnung;<br />
REIS und PGV sind regierungsrätliche Verordnungen. Weil das REIS Bestimmungen<br />
enthält, welche ihre rechtliche Grundlage in der BVO haben, sah sich<br />
<strong>die</strong> PK veranlasst, zu einzelnen Bestimmungen in der BVO Änderungsanträge<br />
zu stellen, um den nach Ansicht der PK zu weit gehenden Regelungen im REIS<br />
<strong>die</strong> rechtliche Grundlage zu entziehen. Die PK legt Wert auf <strong>die</strong> Feststellung,<br />
dass aufgrund der Tatsache, dass auch heute, ein Jahr nach der abschliessenden<br />
Beratung des Personalgesetzes, noch keine definitive Personalverordnung<br />
vorliegt, ausnahmsweise zugestimmt werden soll, und <strong>die</strong>s vor allem auch deswegen,<br />
weil in der Sozialpartnerschaft aufgrund der heutigen Sitzung <strong>die</strong> letzten