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- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...

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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />

neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />

- 1039 -<br />

5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BV0), neu; Zustimmung<br />

Mit Bericht vom 29. August <strong>2006</strong> unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat<br />

den Entwurf einer Besoldungsverordnung und beantragt,<br />

1. auf <strong>die</strong> Vorlage einzutreten und<br />

2. der Besoldungsverordnung zuzustimmen.<br />

Mit Bericht vom 26. September <strong>2006</strong> beantragt <strong>die</strong> vorberatende parlamentarische<br />

Kommission<br />

1. einstimmig, auf <strong>die</strong> Vorlage einzutreten,<br />

2. mehrheitlich, <strong>die</strong> von der PK beantragten Änderungen zu genehmigen, und<br />

3. mehrheitlich, der Besoldungsverordnung zuzustimmen und von der Globalbilanz<br />

Kenntnis zu nehmen.<br />

Frey, Teufen, Präsident der PK, führt einleitend Folgendes aus. Die vorliegenden<br />

Entwürfe zur Besoldungsverordnung (BVO), zum Reglement über <strong>die</strong> Entschädigung<br />

von Inkonvenienzen, Spesen, Pikett<strong>die</strong>nst und ausserordentliche<br />

Arbeitszeit (REIS) sowie <strong>die</strong> Personalverordnung (PGV) wurden durch <strong>die</strong> Sozialpartner<br />

mit je fünf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern beraten und<br />

ausgehandelt. Nach Informationen der PK fanden <strong>die</strong>se Beratungen in einem<br />

guten Verhandlungsklima statt. Um <strong>die</strong>sem neuen Prozess der Sozialpartnerschaft<br />

eine faire Chance zur Weiterentwicklung zu geben, hat sich <strong>die</strong> PK mit<br />

Änderungsanträgen stark zurückgehalten und sich darauf beschränkt, einerseits<br />

dort, wo wir das Gefühl hatten, es seien Pleonasmen vorhanden, <strong>die</strong>se zu eliminieren<br />

und andererseits nur dort Anträge zu stellen, wo nach Meinung der PK<br />

mit der Interpretation der Gesetzestexte deutlich zu weit gegangen wurde. Im<br />

Gegensatz zu den übrigen normalen Gesetzesvorlagen stehen wir bei <strong>die</strong>sem<br />

Geschäft vor einer besonderen Situation mit einem zwischen den Sozialpartnern<br />

ausgehandelten Entwurf. Ich denke, dass wir als Kantonsrat darauf achten<br />

sollten, weder <strong>die</strong> Glaubwürdigkeit auf Arbeitgeber- noch das Vertrauen auf Arbeitnehmerseite<br />

zu beeinträchtigen.<br />

Die BVO ist ihrer Wichtigkeit entsprechend eine kantonsrätliche Verordnung;<br />

REIS und PGV sind regierungsrätliche Verordnungen. Weil das REIS Bestimmungen<br />

enthält, welche ihre rechtliche Grundlage in der BVO haben, sah sich<br />

<strong>die</strong> PK veranlasst, zu einzelnen Bestimmungen in der BVO Änderungsanträge<br />

zu stellen, um den nach Ansicht der PK zu weit gehenden Regelungen im REIS<br />

<strong>die</strong> rechtliche Grundlage zu entziehen. Die PK legt Wert auf <strong>die</strong> Feststellung,<br />

dass aufgrund der Tatsache, dass auch heute, ein Jahr nach der abschliessenden<br />

Beratung des Personalgesetzes, noch keine definitive Personalverordnung<br />

vorliegt, ausnahmsweise zugestimmt werden soll, und <strong>die</strong>s vor allem auch deswegen,<br />

weil in der Sozialpartnerschaft aufgrund der heutigen Sitzung <strong>die</strong> letzten

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