- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...
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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />
neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />
- 1052 -<br />
währen kann. Wenn man alle heute bestehenden Lösungen einmal in Betracht<br />
zieht, erschrickt man im ersten Moment. Auf der anderen Seite wollen wir - und<br />
<strong>die</strong>s haben wir immer so signalisiert - keine Abbau-Personalgesetzgebung erlassen.<br />
An den heute geltenden Entschädigungen wollen wir auch festhalten.<br />
Wir haben im Rahmen der Personalgesetzgebung hin und wieder eine heilige<br />
Kuh geschlachtet, aber es gibt jetzt vielleicht auch noch heilige Kälber, welche<br />
weiterhin noch leben können sollten, <strong>die</strong>s auch in der Meinung, dass wir kein<br />
Abbau-Gesetz schaffen wollen. Die Entschädigungen, welche heute Lohnbestandteil<br />
sind und welche sich auch in einem Markt der öffentlichen Verwaltungen<br />
über <strong>die</strong> Kantonsgrenzen hinweg entwickelt haben, können nicht einfach<br />
isoliert im Kanton Appenzell Ausserrhoden herausgebrochen werden. Mir ist<br />
lieber, wenn <strong>die</strong>se Entschädigungen in der BVO belassen werden. Wir garantieren,<br />
dass sie nicht mehr weiter ausgedehnt werden. Es handelt sich um eine<br />
kantonsrätliche Verordnung, welche nicht einfach weiter ausgebaut werden<br />
kann, wie <strong>die</strong>s in der Vergangenheit möglicherweise der Fall war. Ich verweise<br />
in <strong>die</strong>sem Zusammenhang auf <strong>die</strong> Lohnfragen bezüglich der Angestellten in den<br />
Bereichen Gesundheitswesen und Bildung, welche in einem früheren Zeitpunkt<br />
bereits einmal in <strong>die</strong>sem Kantonsrat thematisiert worden sind. Ich bin der Meinung,<br />
dass im Sinne von wohlerworbenen Rechten, wie <strong>die</strong>s auch ausgeführt<br />
worden ist, <strong>die</strong>se Zulagen sicherlich kritisch zu hinterfragen sind; hier können<br />
unterschiedliche Meinungen vertreten werden. Wie <strong>die</strong>s auch angetönt worden<br />
ist, schüttelt ein Bauer oder ein Gewerbler hierüber vielleicht den Kopf. Insgesamt<br />
aber sollten wir an <strong>die</strong>sen Entschädigungen festhalten, <strong>die</strong>se aber nicht<br />
mehr weiter ausbauen. Der Kantonsrat hat jederzeit <strong>die</strong> Möglichkeit, im Einzelfall<br />
über <strong>die</strong> BVO korrigierend Einfluss zu nehmen. Vor allem legen wir Ihnen<br />
vereinheitlichte und transparente Bestimmungen vor. Man erschrickt vielleicht<br />
ob der flächendeckenden transparenten Darstellung, welche so erstmals erfolgt.<br />
Kantonsrat Waldburger, Wolfhalden, hat im Zusammenhang mit der PKVO und<br />
der Besoldungsfestlegung eine Frage gestellt. Bei der PKVO geht es um <strong>die</strong><br />
paritätischen Beiträge. Ab dem 1. Januar 2008 haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber<br />
paritätische Beiträge in <strong>die</strong> Pensionskasse zu leisten. Daraus entsteht<br />
eine entsprechende Mehrlohn-Belastung bei den Abzügen, welche je nach Alterskategorie<br />
unterschiedlich ausfällt. Bei jungen Angestellten macht <strong>die</strong>s weniger<br />
aus als bei älteren. Dieser Prozentsatz, welcher sich je nach Alter zwischen<br />
0,2 und 1,6 Lohnprozenten bewegt, wird durch eine entsprechende Erhöhung<br />
des Lohnes kompensiert. Diese Systemänderung hat also auf <strong>die</strong> Besoldungsklassen<br />
keine Auswirkungen, sondern fällt neutral aus. Der Mittelwert der einzelnen<br />
Gehaltsklassen bleibt genau in der gleichen Höhe bestehen. Die Löhne<br />
der jüngeren und älteren Angestellten müssen aber individuell überprüft werden.<br />
Es gibt also keine Verwässerung des Lohnsystems, wie <strong>die</strong>s auch dargestellt<br />
worden ist.<br />
Soweit meine Ausführungen zu einzelnen Voten.