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- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...

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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />

neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />

- 1044 -<br />

Bezüglich der direkten finanziellen Auswirkungen möchte ich Sie auf Seite 3 der<br />

regierungsrätlichen Botschaft verweisen; dort finden Sie eine detaillierte Beschreibung<br />

darüber. Es ist festzuhalten, dass es bei den Lehrenden am BBZ<br />

sowie bei den Fachpersonen Logopä<strong>die</strong> und Psychomotorik gewisse Anpassungen<br />

gibt, welche budgetrelevant sind.<br />

Für <strong>die</strong> Änderungsanträge der PK, auf welche wir in der Detailberatung zurückkommen<br />

werden, kann ich im Namen des Regierungsrates für alle Anträge mit<br />

einer einzigen Ausnahme Unterstützung signalisieren. Die Ausnahme betrifft<br />

Art. 11; hier will der Regierungsrat an seiner Fassung festhalten. Unsere Argumentation<br />

werden Sie in der Detailberatung hören. Von der PK ist auch zu<br />

Recht moniert worden, dass für <strong>die</strong> sogenannten fringe benefits gemäss Art. 12<br />

REIS in der BVO keine gesetzliche Grundlage bestehe; <strong>die</strong>s ist richtig. Wir werden<br />

<strong>die</strong> fehlende gesetzliche Grundlage - basierend auf Art. 73 des Personalgesetzes<br />

- in <strong>die</strong> PGV aufnehmen und dort <strong>die</strong> fringe benefits-Möglichkeiten<br />

entsprechend abstützen, damit in Art. 12 REIS eine entsprechende Bestimmung<br />

aufgenommen werden kann.<br />

Abschliessend möchte ich mich noch bedanken. Wie auch PK-Präsident Frey<br />

bereits ausgeführt hat, sind BVO, PGV sowie REIS in der Sozialpartnerkonferenz<br />

nach den neuen Spielregeln ausgehandelt worden. Es ist an <strong>die</strong>ser Stelle<br />

klar festzuhalten, dass es für beide Parteien ein sehr anspruchsvoller und zeitintensiver<br />

Prozess war. Meines Erachtens haben wir gemeinsam ein gutes Ergebnis<br />

erreicht. Der Regierungsrat hat in ganz, ganz wenigen Punkten abweichende<br />

oder in noch offenen Punkten Entscheide getroffen. Im Rahmen der<br />

Personalgesetzgebung muss ein solches Verfahren künftig zum Standard werden.<br />

Danken möchte ich auf der PK, welche nebst dem Personalgesetz sowohl<br />

<strong>die</strong> PGV als auch <strong>die</strong> BVO beraten hat; es war ein angenehmes, aber auch kritisches<br />

Zusammenarbeiten. Die Fragen, welche auch von unserer Seite auf den<br />

Tisch mussten, sind gestellt worden. Beiden Seiten also herzlichen Dank für <strong>die</strong><br />

Zusammenarbeit. Wie bereits ausgeführt, geht es darum, heute <strong>die</strong> letzten Verordnungen<br />

noch zu beraten und dann in den nächsten 14 Monaten in Regierung<br />

und Verwaltung <strong>die</strong> restlichen Hausaufgaben noch zu erledigen. Für den<br />

Schulbereich steht dazu - wie bereits auch mehrfach erwähnt - eine Übergangsfrist<br />

von drei Jahren zur Verfügung.<br />

Geschätzte Damen und Herren Kantonsräte, ich bitte Sie, auf <strong>die</strong> Vorlage einzutreten<br />

und der revi<strong>die</strong>rten Verordnung zuzustimmen.<br />

Tobler, Reute, Präsident der Finanzkommission, äussert sich zur vorliegenden<br />

BVO wie folgt. Die Detailprüfung des regierungsrätlichen Vorschlages zur<br />

neuen Besoldungsverordnung ist durch <strong>die</strong> PK erfolgt. Die Finanzkommission<br />

hat sich im Sinne von Art. 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kantonsrates auf<br />

eine eigene Beurteilung der Vorlage konzentriert. Die Notwendigkeit für eine<br />

konsoli<strong>die</strong>rte Besoldungsregelung für alle Angestellten des Kantons, welche

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