- 1038 - 30. Oktober 2006 Kantonsratspräsidentin Dörig eröffnet die ...
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5. Personalgesetz: Besoldungsverordnung (BVO), Trakt. 106<br />
neu; Zustimmung <strong>30.</strong> <strong>Oktober</strong> <strong>2006</strong><br />
- 1044 -<br />
Bezüglich der direkten finanziellen Auswirkungen möchte ich Sie auf Seite 3 der<br />
regierungsrätlichen Botschaft verweisen; dort finden Sie eine detaillierte Beschreibung<br />
darüber. Es ist festzuhalten, dass es bei den Lehrenden am BBZ<br />
sowie bei den Fachpersonen Logopä<strong>die</strong> und Psychomotorik gewisse Anpassungen<br />
gibt, welche budgetrelevant sind.<br />
Für <strong>die</strong> Änderungsanträge der PK, auf welche wir in der Detailberatung zurückkommen<br />
werden, kann ich im Namen des Regierungsrates für alle Anträge mit<br />
einer einzigen Ausnahme Unterstützung signalisieren. Die Ausnahme betrifft<br />
Art. 11; hier will der Regierungsrat an seiner Fassung festhalten. Unsere Argumentation<br />
werden Sie in der Detailberatung hören. Von der PK ist auch zu<br />
Recht moniert worden, dass für <strong>die</strong> sogenannten fringe benefits gemäss Art. 12<br />
REIS in der BVO keine gesetzliche Grundlage bestehe; <strong>die</strong>s ist richtig. Wir werden<br />
<strong>die</strong> fehlende gesetzliche Grundlage - basierend auf Art. 73 des Personalgesetzes<br />
- in <strong>die</strong> PGV aufnehmen und dort <strong>die</strong> fringe benefits-Möglichkeiten<br />
entsprechend abstützen, damit in Art. 12 REIS eine entsprechende Bestimmung<br />
aufgenommen werden kann.<br />
Abschliessend möchte ich mich noch bedanken. Wie auch PK-Präsident Frey<br />
bereits ausgeführt hat, sind BVO, PGV sowie REIS in der Sozialpartnerkonferenz<br />
nach den neuen Spielregeln ausgehandelt worden. Es ist an <strong>die</strong>ser Stelle<br />
klar festzuhalten, dass es für beide Parteien ein sehr anspruchsvoller und zeitintensiver<br />
Prozess war. Meines Erachtens haben wir gemeinsam ein gutes Ergebnis<br />
erreicht. Der Regierungsrat hat in ganz, ganz wenigen Punkten abweichende<br />
oder in noch offenen Punkten Entscheide getroffen. Im Rahmen der<br />
Personalgesetzgebung muss ein solches Verfahren künftig zum Standard werden.<br />
Danken möchte ich auf der PK, welche nebst dem Personalgesetz sowohl<br />
<strong>die</strong> PGV als auch <strong>die</strong> BVO beraten hat; es war ein angenehmes, aber auch kritisches<br />
Zusammenarbeiten. Die Fragen, welche auch von unserer Seite auf den<br />
Tisch mussten, sind gestellt worden. Beiden Seiten also herzlichen Dank für <strong>die</strong><br />
Zusammenarbeit. Wie bereits ausgeführt, geht es darum, heute <strong>die</strong> letzten Verordnungen<br />
noch zu beraten und dann in den nächsten 14 Monaten in Regierung<br />
und Verwaltung <strong>die</strong> restlichen Hausaufgaben noch zu erledigen. Für den<br />
Schulbereich steht dazu - wie bereits auch mehrfach erwähnt - eine Übergangsfrist<br />
von drei Jahren zur Verfügung.<br />
Geschätzte Damen und Herren Kantonsräte, ich bitte Sie, auf <strong>die</strong> Vorlage einzutreten<br />
und der revi<strong>die</strong>rten Verordnung zuzustimmen.<br />
Tobler, Reute, Präsident der Finanzkommission, äussert sich zur vorliegenden<br />
BVO wie folgt. Die Detailprüfung des regierungsrätlichen Vorschlages zur<br />
neuen Besoldungsverordnung ist durch <strong>die</strong> PK erfolgt. Die Finanzkommission<br />
hat sich im Sinne von Art. 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kantonsrates auf<br />
eine eigene Beurteilung der Vorlage konzentriert. Die Notwendigkeit für eine<br />
konsoli<strong>die</strong>rte Besoldungsregelung für alle Angestellten des Kantons, welche