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Volltext - ub-dok - Universität Trier

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Gegebenheit, die abhängig von speziellen räumlichen und zeitlichen Bedingungen ist und<br />

ihre Besonderheit allerdings nur dann enthüllt, wenn man sie im Zusammenhang<br />

allgemeiner Fragen und im Vergleich zu möglichen oder wirklichen Alternativen<br />

betrachtet. Dabei wird jedoch kein systematischer Vergleich zwischen den Formen<br />

staatlicher Sozialpolitik und sozialer Dienste in Taiwan und Deutschland versucht.<br />

Dagegen sollen nur ähnliche Sachlagen, die sich fallweise besonders zum Vergleich<br />

eignen, herangezogen werden.<br />

Selbstverständlich ist das deutsche System nicht das einzige Vorbild für Taiwan.<br />

Weshalb wurde es in dieser Arbeit ausgewählt? Dafür gibt es zwei Gründe: Das deutsche<br />

System galt als Wegbereiter zu Beginn der sozialpolitischen Entwicklung in der Welt, und<br />

in ihm existierte nach wie vor eine hervorgehobene Systemkontinuität. Somit wird es<br />

höchstwahrscheinlich mehr wertvolle historische Erfahrungen gesammelt haben als andere<br />

Systeme. Zum anderen soll eine Besonderheit des deutschen Systems betont werden,<br />

nämlich dass die soziale Verpflichtung des Staates verfassungsmäßig verankert ist. 3<br />

Ähnlich wie in Deutschland wurde die soziale Sicherung Taiwans im vierten Titel „Soziale<br />

Sicherheit“ des dreizehnten Abschnitts „Grundsätze der Staatspolitik“ der Verfassung<br />

verankert. Daneben haben Taiwan und Deutschland in der Struktur ihrer<br />

Sozialgesetzgebung und ihrer Systeme große Ähnlichkeiten. 4<br />

In der vorliegenden Arbeit wird das Pinyin-System zur Transkription chinesischer<br />

Begriffe und Schriftzeichen verwendet. Aus chinesischen Quellen übergenommene<br />

Eigennahmen werden dann nicht nach dem Pinyin-System umgeschrieben, wenn deren<br />

andersartige Schreibweise international anerkannt sein dürfte. Aus nichtchinesischen<br />

Quellen zitierte Eigennamen werden der jeweiligen Quelle entsprechend beibehalten.<br />

3 Siehe hierzu Anthony I. Ogus:The Federal Rep<strong>ub</strong>lic of Germany as Sozialstaat: A British Perspective, in:<br />

Hans Braun/Mathilde Niehaus (Hrsg.): Sozialstaat Bundesrep<strong>ub</strong>lik Deutschland auf dem Weg nach Europa,<br />

Frankfurt und New York 1990, S. 69-87, hier S. 76 ff.<br />

4 Vgl. Kuo, Ming-cheng: Alterssicherung in Taiwan (Rep<strong>ub</strong>lik China): Grundprobleme sozialer Sicherung in<br />

einem jungen Industriestaat, Baden-Baden 1990, S. 276 ff.<br />

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