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Der Vorsatz des Versichrungsnehmers bei der Herbeiführung des ...

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24 Kapitel 1: Die Haftpflichtversicherung<br />

als Anspruch <strong>des</strong> Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Befreiung von<br />

<strong>der</strong> Schadensersatzpflicht und auf Rechtsschutz gewertet. 171 Insoweit ist<br />

durch § 100 VVG eine Klarstellung erfolgt.<br />

We<strong>der</strong> § 149 VVG a.F. noch § 100 VVG legen jedoch fest, welcher Vorgang in<br />

<strong>der</strong> Haftpflichtversicherung den Versicherungsfall darstellt. 172 Allgemein besteht<br />

das versicherte Risiko <strong>der</strong> Schadensversicherung in <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> versicherten<br />

Gefahren, durch <strong>der</strong>en Verwirklichung ein versicherter Schaden entstehen<br />

kann. 173 Wie bereits gesagt, hängt <strong>der</strong> Umfang <strong>des</strong> versicherten Risikos davon ab,<br />

welche Gefahren und welcher Schaden durch Versicherungsvertrag o<strong>der</strong> vertragsgestaltende<br />

Regelungen als versichert bezeichnet werden. Wegen <strong>des</strong> Grundsatzes<br />

<strong>der</strong> „Spezialität <strong>der</strong> versicherten Gefahr“ 174 muss im Versicherungsvertrag daher<br />

umschrieben werden, aus welchem Lebens- und Tätigkeitsbereich die Ansprüche<br />

stammen, für die <strong>der</strong> Haftpflichtversicherer Deckungsschutz verspricht. 175 Angesichts<br />

dieser Vielfältigkeit 176 <strong>der</strong> Haftpflichtversicherungen überlässt <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

die Klärung dem Vertragsrecht. 177 Ob ein Schadensereignis unter das versicherte<br />

Risiko <strong>des</strong> konkreten Vertrages fällt, ist durch Auslegung zu ermitteln. 178<br />

Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Verletzung frem<strong>der</strong><br />

Rechtsgüter. 179 Die Allgemeine Haftpflichtversicherung wird in Privat-<br />

Haftpflichtversicherung sowie Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung unterteilt.<br />

Während die Privathaftpflichtversicherung Risiken aus dem privaten Bereich<br />

versichert, wie <strong>bei</strong>spielsweise Haus- und Grundstücksversicherung, Tierhalter-<br />

o<strong>der</strong> Jagdhaftpflichtversicherung, unterfallen Risiken aus <strong>der</strong> Teilnahme am Wirtschaftsleben<br />

wie <strong>bei</strong>spielsweise Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherungen<br />

aber auch Haftpflichtversicherungen für Anwälte, Architekten und<br />

Ärzte <strong>der</strong> Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.<br />

<strong>Der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung im Allgemeinen kann, und das ist<br />

eine weitere Beson<strong>der</strong>heit, über den Versicherungsnehmer hinausgehen und den<br />

Geschädigten mit umfassen. 180 Die betrifft die Bereiche, in denen <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

zum Schutze <strong>des</strong> Geschädigten eine gesetzliche Pflicht <strong>des</strong> potenziell Haftpflichti-<br />

171 BGHZ 24, S. 378 (380); W. Voit/U. Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, § 149 Rn. 1.<br />

172 H.-L. Weyers/M. Wandt, Versicherungsrecht, 4. Aufl. 2009, Rn. 1027.<br />

173 E. Lorenz, <strong>Der</strong> subjektive Risikoausschluss durch § 61 VVG und die Son<strong>der</strong>regelung in § 152 VVG, in:<br />

VersR 2000, S. 2.<br />

174 BGHZ 23, S. 355 (358 f.); RGZ 148, S. 282 (285 f); BGH VersR 1987, S. 1181.<br />

175 H.-L. Weyers/M. Wandt, Versicherungsrecht, 4. Aufl. 2009, Rn. 1024; E. Deutsch, Versicherungsvertragsrecht,<br />

Rn. 304.<br />

176 Allgemeine Haftpflichtversicherung, Anwalts- und Notarhaftpflichtversicherung, Architektenhaftpflichtversicherung,<br />

D&O-Versicherung, etc.<br />

177 Begründung zu § 100 VVG, RegE BT-Drucks. 16/3945, S. 85.<br />

178 B. Späte, Haftpflichtversicherung, § 1 Rn. 228.<br />

179 M. Bücken, in: van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht, § 9 Rn. 1.<br />

180 „Sozialbindung <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung“, BGH VersR 2001, S.90 (91).

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