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Das Bistum Naumburg 1,1. Die Diözese. - Germania Sacra

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ZUM GELEIT<br />

Habent sua fata libelli - das Erscheinen dieser zwei Bände der <strong>Germania</strong> <strong>Sacra</strong><br />

NF 35 über das <strong>Bistum</strong> <strong>Naumburg</strong> ist ein kleines Wunder im Gefolge des großen<br />

Wunders von 1990, der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten.<br />

Wider alle Vernunft haben der Autor, Heinz Wießner, und der Herausgeber, das<br />

Max-Planck-Institut für Geschichte, über 40 Jahre hinweg die Hoffnung nie<br />

aufgegeben, daß dieses Werk trotz aller politischen Schwierigkeiten eines Tages<br />

unter dem Titel der im West-Berliner Verlag de Gruyter verlegten <strong>Germania</strong><br />

<strong>Sacra</strong> erscheinen würde. Natürlich gab es lange und kürzere Arbeitspausen, nie<br />

aber ist der Kontakt zwischen Autor und Herausgeber abgebrochen. Unter welchen<br />

Bedingungen solche "gesamtdeutsche" (wie unsinnig klingt heute bereits<br />

der Ausdruck!) Forschung existieren mußte, sei hier vor dem allzu schnellen<br />

Vergessen bewahrt und festgehalten.<br />

Als Angestellter im staatlichen Archivdienst galt der Autor dieser Bände als<br />

"Geheimnisträger", ihm war jeglicher Kontakt zu wissenschaftlichen Institutionen<br />

in der Bundesrepublik Deutschland wie dem Max-Planck-Institut für Geschichte<br />

verboten, erst recht natürlich eine Mitarbeit an westlichen wissenschaftlichen<br />

Unternehmungen. <strong>Die</strong> Korrespondenz zwischen "Ost" und "West"<br />

mußte auf privater Ebene, d. h. handgeschrieben an die privaten Adressen geführt<br />

werden. Im Westen erschienene Bücher wurden entweder als Geschenk<br />

von Institution zu Institution deklariert oder Berliner Grenzgängern mitgegeben.<br />

Auch Papier, gefütterte (weil vielleicht nicht zu durchleuchtende) Briefumschläge,<br />

Kugelschreiber, Alleskleber (um das Öffnen der Briefe zu verhindern)<br />

wurden als "unentgeltliche Zuwendungen, die unmittelbar von einem privaten<br />

Absender (Bürger) an einen privaten Empfänger (Bürger) auf Grund persönlicher<br />

Beziehungen zum persönlichen Verbrauch oder Gebrauch zum Versand<br />

gebracht werden", wie Geschenksendungen von Behörden der DDR definiert,<br />

wobei darauf zu achten war, daß der "Bürger der DDR" nicht mehr als<br />

12 Pakete im Jahr aus dem westlichen "Ausland" empfangen durfte. <strong>Die</strong>s machte<br />

natürlich Deckadressen nötig. Es gab also "konspirative" Helfershelfer, auch als<br />

Absender.<br />

Telefongespräche, natürlich verklausulierte, erlaubten sich Autor und Redakteurin<br />

nur in Notfällen, erstens weil der Autor wie die Mehrheit der DDR-<br />

Bürger kein privates Telefon besaß, zweitens weil alle Gespräche "mit dem Westen"<br />

abgehört wurden. Da der Autor keine Verwandten in der Bundesrepublik<br />

hatte, waren ihm West-Besuche verwehrt, so daß persönliche Arbeitsgespräche

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