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Download Teil 2 - AIDS-Hilfe Stuttgart eV

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§ Grundsicherung nach dem SGB XII:<br />

Diese Leistungen sehen eine <strong>Hilfe</strong><br />

zum Lebensunterhalt in Form von<br />

Regelsätzen sowie die notwendigen<br />

Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

vor. Für Personen die das 65. Lebensalter<br />

vollendet haben und deren Renten<br />

nicht ausreichend sind, ist nunmehr<br />

eine Grundsicherung im Alter vorgesehen,<br />

die eine Art Aufstockung der Rente<br />

darstellt.<br />

Menschen, die wegen ihrer HIV-<br />

Infektion oder <strong>AIDS</strong> nicht mehr erwerbsfähig<br />

sind, aber keine oder nur eine<br />

geringe Rente aus den Rentenversicherungssystemen<br />

erhalten, erhalten i.d.R.<br />

Leistungen der sozialen Grundsicherung.<br />

Ein Problem bei der sozialen<br />

Grundsicherung ist häufig die Frage,<br />

wann volle Erwerbsminderung vorliegt<br />

und wann noch eine Erwerbstätigkeit<br />

zugemutet werden kann. Die Frage ob<br />

jemand erwerbsgemindert ist, wird<br />

dabei auf Ersuchen des Trägers der<br />

Grundsicherung durch den zuständigen<br />

Rentenversicherungsträger untersucht.<br />

Der Dschungel der unterschiedlichen<br />

Träger und Zuständigkeiten ist hier für<br />

die Betroffenen oft ein großes Problem,<br />

um ihre berechtigten Leistungen anzumelden<br />

und zu erhalten.<br />

Bildquelle: www.photocase.com

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