Download Teil 2 - AIDS-Hilfe Stuttgart eV
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§ Grundsicherung nach dem SGB XII:<br />
Diese Leistungen sehen eine <strong>Hilfe</strong><br />
zum Lebensunterhalt in Form von<br />
Regelsätzen sowie die notwendigen<br />
Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />
vor. Für Personen die das 65. Lebensalter<br />
vollendet haben und deren Renten<br />
nicht ausreichend sind, ist nunmehr<br />
eine Grundsicherung im Alter vorgesehen,<br />
die eine Art Aufstockung der Rente<br />
darstellt.<br />
Menschen, die wegen ihrer HIV-<br />
Infektion oder <strong>AIDS</strong> nicht mehr erwerbsfähig<br />
sind, aber keine oder nur eine<br />
geringe Rente aus den Rentenversicherungssystemen<br />
erhalten, erhalten i.d.R.<br />
Leistungen der sozialen Grundsicherung.<br />
Ein Problem bei der sozialen<br />
Grundsicherung ist häufig die Frage,<br />
wann volle Erwerbsminderung vorliegt<br />
und wann noch eine Erwerbstätigkeit<br />
zugemutet werden kann. Die Frage ob<br />
jemand erwerbsgemindert ist, wird<br />
dabei auf Ersuchen des Trägers der<br />
Grundsicherung durch den zuständigen<br />
Rentenversicherungsträger untersucht.<br />
Der Dschungel der unterschiedlichen<br />
Träger und Zuständigkeiten ist hier für<br />
die Betroffenen oft ein großes Problem,<br />
um ihre berechtigten Leistungen anzumelden<br />
und zu erhalten.<br />
Bildquelle: www.photocase.com