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Download PDF - Pastoral für Menschen mit Behinderung

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geschlechtsspezifische Unterschiede eingeht und die<br />

Belange von Frauen <strong>mit</strong> Behin derungen in einem eigenen<br />

Artikel 6 formuliert.<br />

Vonn der Verachtung über die Fürsorge zu den<br />

MMennschenrechten<br />

Die Einstellung <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en gegenüber<br />

hat sich im Laufe der Zeiten gewandelt – von der<br />

Verachtung über die Fürsorge hin zu der Anerkennung von<br />

<strong>Menschen</strong>rechten.<br />

Da<strong>mit</strong> will ich nicht sagen, dass Fürsorge – gerade<br />

in unseren immer mehr an der Marktwirtschaft, der<br />

Effektivität und Verwertbarkeit orientierten Zeiten – im<br />

Zusammenleben nicht eine wichtige Rolle spielen sollte.<br />

Fürsorge <strong>für</strong>einander, ein „sich kümmern um“, unabhängig<br />

von jeglicher „Verwertbarkeit“ stellt <strong>für</strong> mich einen<br />

wichtigen und zentralen Wert in einer menschlichen<br />

Gesellschaft dar.<br />

Doch es macht einen Unterschied, ob <strong>Menschen</strong> in<br />

erster Linie als ein Akt der Gnade, der Barmherzigkeit oder<br />

der Fürsorge Rechte zugestanden werden oder ob anerkannt<br />

ist, dass es sich um unveräußerliche <strong>Menschen</strong> -<br />

rechte handelt.<br />

Wenn Rechte als Akt<br />

der Fürsorge gewährt<br />

werden, sind die Empfän -<br />

ge rinnen und Empfänger<br />

sowohl von dem Wohl -<br />

wollen als auch von den<br />

Vorstellungen, dem Welt -<br />

bild der entscheidenden<br />

Personen abhängig. Auch<br />

sind sie als „Bitt stell -<br />

erInnen“ zu Dank bar keit<br />

„verpflichtet“.<br />

Handelt es sich um<br />

die Anerkennung unveräußerlicher<br />

Rechte, ist die<br />

Erfüllung dieser Rechte im<br />

Grunde selbstverständlich,<br />

eine Vorenthaltung derselben<br />

stellt eine <strong>Menschen</strong> -<br />

rechtsverletzung dar.<br />

Die Sache <strong>mit</strong> den „Extras“<br />

Das Ziel der „Extra-Konven -<br />

tion“ <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> ist es, die „Extras“ im<br />

Umgang <strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> in eine gleichberechtigte<br />

Teilhabe gemeinsam <strong>mit</strong> anderen umzuwandeln,<br />

den gleichberechtigten Genuss aller Mensche -<br />

nrechte zu gewährleisten und so<strong>mit</strong> die „Extras“ in Form<br />

von Sonderbehandlungen abzuschaffen.<br />

Dies heißt jedoch genau nicht, <strong>für</strong> alle <strong>Menschen</strong><br />

das Gleiche auf die gleiche Art und Weise anzubieten (hier<br />

bestehen gerade bei der inklusiven Beschulung große<br />

Be<strong>für</strong>chtungen). Es geht vielmehr darum, durch eine um-<br />

<strong>Behinderung</strong> & <strong>Pastoral</strong> / Themenschwerpunkt: <strong>Behinderung</strong> und UN-Konvention _ 15<br />

fassende Barrierefreiheit als auch – wo nötig – durch weitere<br />

Formen der am individuellen Bedarf orientierten<br />

Unterstützungen alle Bereiche so zu gestalten, dass<br />

<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> den unterschiedlichsten Fähigkeiten gemeinsam<br />

gleichberechtigt teilhaben können.<br />

Dazu müssen die Belange von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />

<strong>Behinderung</strong>en in allen Lebensbereichen gewissermaßen<br />

„automatisch“ bei der Planung und Durchführung aller<br />

Angebote oder Maßnahmen etc. grundlegend <strong>mit</strong>berücksichtigt<br />

werden.<br />

Analog zum Gender Mainstreaming wird hier in der<br />

Selbstbestimmt-leben-Bewegung auch von „Disability<br />

Mainstreaming“ gesprochen.<br />

Erwartungen<br />

Um zum Titel meines Vortrags zu kommen:<br />

Die Erwartungen von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en<br />

– zumindest aus der Selbstbestimmt-leben-Bewegung –<br />

sind eigentlich einfach:<br />

Gewährung gleicher Rechte sowie gleichberechtigter<br />

Teilhabe <strong>für</strong> alle – unabhängig davon, wie jeder<br />

Mensch beschaffen ist.<br />

Markt der Möglichkeiten<br />

Diese Erwartungen entsprechen durchaus den<br />

Vorgaben der Konvention. Alle hier formulierten Rechte<br />

gelten ohne Einschränkungen und in gleichem Umfang <strong>für</strong><br />

alle <strong>Menschen</strong>, unabhängig von Art und Schwere der<br />

<strong>Behinderung</strong>. Und: Die Konvention gilt <strong>für</strong> alle Lebens -<br />

bereiche: <strong>für</strong> Arbeit und Familie, aber auch <strong>für</strong> Kultur,<br />

Breitensport oder Teilhabe am politischen oder öffentlichen<br />

Leben.<br />

Das Deutsche Institut <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong>rechte hat im<br />

Dezember 2009 eine Veranstaltung durchgeführt <strong>mit</strong> dem

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