Download PDF - Pastoral für Menschen mit Behinderung
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geschlechtsspezifische Unterschiede eingeht und die<br />
Belange von Frauen <strong>mit</strong> Behin derungen in einem eigenen<br />
Artikel 6 formuliert.<br />
Vonn der Verachtung über die Fürsorge zu den<br />
MMennschenrechten<br />
Die Einstellung <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en gegenüber<br />
hat sich im Laufe der Zeiten gewandelt – von der<br />
Verachtung über die Fürsorge hin zu der Anerkennung von<br />
<strong>Menschen</strong>rechten.<br />
Da<strong>mit</strong> will ich nicht sagen, dass Fürsorge – gerade<br />
in unseren immer mehr an der Marktwirtschaft, der<br />
Effektivität und Verwertbarkeit orientierten Zeiten – im<br />
Zusammenleben nicht eine wichtige Rolle spielen sollte.<br />
Fürsorge <strong>für</strong>einander, ein „sich kümmern um“, unabhängig<br />
von jeglicher „Verwertbarkeit“ stellt <strong>für</strong> mich einen<br />
wichtigen und zentralen Wert in einer menschlichen<br />
Gesellschaft dar.<br />
Doch es macht einen Unterschied, ob <strong>Menschen</strong> in<br />
erster Linie als ein Akt der Gnade, der Barmherzigkeit oder<br />
der Fürsorge Rechte zugestanden werden oder ob anerkannt<br />
ist, dass es sich um unveräußerliche <strong>Menschen</strong> -<br />
rechte handelt.<br />
Wenn Rechte als Akt<br />
der Fürsorge gewährt<br />
werden, sind die Empfän -<br />
ge rinnen und Empfänger<br />
sowohl von dem Wohl -<br />
wollen als auch von den<br />
Vorstellungen, dem Welt -<br />
bild der entscheidenden<br />
Personen abhängig. Auch<br />
sind sie als „Bitt stell -<br />
erInnen“ zu Dank bar keit<br />
„verpflichtet“.<br />
Handelt es sich um<br />
die Anerkennung unveräußerlicher<br />
Rechte, ist die<br />
Erfüllung dieser Rechte im<br />
Grunde selbstverständlich,<br />
eine Vorenthaltung derselben<br />
stellt eine <strong>Menschen</strong> -<br />
rechtsverletzung dar.<br />
Die Sache <strong>mit</strong> den „Extras“<br />
Das Ziel der „Extra-Konven -<br />
tion“ <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> ist es, die „Extras“ im<br />
Umgang <strong>mit</strong> <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> in eine gleichberechtigte<br />
Teilhabe gemeinsam <strong>mit</strong> anderen umzuwandeln,<br />
den gleichberechtigten Genuss aller Mensche -<br />
nrechte zu gewährleisten und so<strong>mit</strong> die „Extras“ in Form<br />
von Sonderbehandlungen abzuschaffen.<br />
Dies heißt jedoch genau nicht, <strong>für</strong> alle <strong>Menschen</strong><br />
das Gleiche auf die gleiche Art und Weise anzubieten (hier<br />
bestehen gerade bei der inklusiven Beschulung große<br />
Be<strong>für</strong>chtungen). Es geht vielmehr darum, durch eine um-<br />
<strong>Behinderung</strong> & <strong>Pastoral</strong> / Themenschwerpunkt: <strong>Behinderung</strong> und UN-Konvention _ 15<br />
fassende Barrierefreiheit als auch – wo nötig – durch weitere<br />
Formen der am individuellen Bedarf orientierten<br />
Unterstützungen alle Bereiche so zu gestalten, dass<br />
<strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> den unterschiedlichsten Fähigkeiten gemeinsam<br />
gleichberechtigt teilhaben können.<br />
Dazu müssen die Belange von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />
<strong>Behinderung</strong>en in allen Lebensbereichen gewissermaßen<br />
„automatisch“ bei der Planung und Durchführung aller<br />
Angebote oder Maßnahmen etc. grundlegend <strong>mit</strong>berücksichtigt<br />
werden.<br />
Analog zum Gender Mainstreaming wird hier in der<br />
Selbstbestimmt-leben-Bewegung auch von „Disability<br />
Mainstreaming“ gesprochen.<br />
Erwartungen<br />
Um zum Titel meines Vortrags zu kommen:<br />
Die Erwartungen von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong>en<br />
– zumindest aus der Selbstbestimmt-leben-Bewegung –<br />
sind eigentlich einfach:<br />
Gewährung gleicher Rechte sowie gleichberechtigter<br />
Teilhabe <strong>für</strong> alle – unabhängig davon, wie jeder<br />
Mensch beschaffen ist.<br />
Markt der Möglichkeiten<br />
Diese Erwartungen entsprechen durchaus den<br />
Vorgaben der Konvention. Alle hier formulierten Rechte<br />
gelten ohne Einschränkungen und in gleichem Umfang <strong>für</strong><br />
alle <strong>Menschen</strong>, unabhängig von Art und Schwere der<br />
<strong>Behinderung</strong>. Und: Die Konvention gilt <strong>für</strong> alle Lebens -<br />
bereiche: <strong>für</strong> Arbeit und Familie, aber auch <strong>für</strong> Kultur,<br />
Breitensport oder Teilhabe am politischen oder öffentlichen<br />
Leben.<br />
Das Deutsche Institut <strong>für</strong> <strong>Menschen</strong>rechte hat im<br />
Dezember 2009 eine Veranstaltung durchgeführt <strong>mit</strong> dem