Die neu auftretenden Tierkrankheiten
Die neu auftretenden Tierkrankheiten
Die neu auftretenden Tierkrankheiten
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2. <strong>Die</strong> Tierhalter können auf mehreren<br />
Ebenen handeln<br />
a. was die Biosicherheit betrifft. <strong>Die</strong> Tierhalter sind die ersten Akteure, die<br />
das Risiko einer Einführung von <strong>Tierkrankheiten</strong> eingrenzen können in<br />
ihrem Betrieb. Sie können ebenfalls die Ausbreitung auf andere Betriebe<br />
verhindern. Wie? Indem sie die Maßnahmen zur Biosicherheit mit Hilfe<br />
der Ratschläge ihrer Tierärzte anwenden. <strong>Die</strong>se Maßnahmen können<br />
auf mehreren Ebenen angewendet werden: auf Ebene der Betriebe und<br />
beim Transport und Handel mit Tieren.<br />
b. auf Ebene der Überwachung der Tiere und der frühzeitigen Erkennung<br />
der <strong>Tierkrankheiten</strong> im Betrieb. <strong>Die</strong> Tierhalter sind die einzigen, die die<br />
Tiere täglich in ihrem Betrieb beobachten und kontrollieren können, die<br />
ungewöhnliche Anzeichen oder anormale Verhaltensweisen entdecken<br />
können und ihren Tierarzt schnell kontaktieren können6 . <strong>Die</strong>ser bewertet die<br />
Situation, entscheidet die Weiterführung wenn nötig (Laborüberprüfungen,<br />
Erklärung FASNK, usw.) und wird in Zusammenarbeit mit den Tierhaltern<br />
eventuelle Bekämpfungsmaßnahmen aufstellen. <strong>Die</strong> Pflichterklärung7 ist<br />
wichtig. Nur über diese Pflichterklärung haben wir eine Chance eine Epidemie<br />
der ansteckenden Tierkrankheit rechtzeitig zu verhindern, d.h. bevor sie<br />
unkontrollierbare Verhältnisse annimmt.<br />
6 Entweder der private Tierarzt oder der verantwortliche Betriebstierarzt für die epidemiologische Überwachung<br />
wenn diese Pflicht ist ( Fall für Rinder, Schweine und Geflügel)<br />
7 Einige <strong>Tierkrankheiten</strong> müssen gemeldet werden um die Risiken einer Ausbreitung einzugrenzen. <strong>Die</strong>se Krankheiten<br />
werden auf Ebene der Belgischen Gesetzgebung im Gesetz des 24. März 1987 über die Tiergesundheit<br />
(mehr Infos auf der Webseite der FASNK) genannt. Das bedeutet, dass der Tierhalter und der Tierarzt, der einen<br />
Verdacht für eine dieser Krankheiten hat, die FASNK sofort informieren muss. Wenn die Laboranalysen den Verdacht<br />
bestätigen, teilt die FASNK dies der EU und der OIE ( Weltorganisation für Tiergesundheit) mit. <strong>Die</strong> EU und<br />
die OIE verbreiten diese Information an andere Länder weiter. Maßnahmen, die die Krankheit eindämmen sollen,<br />
müssen so schnell wie möglich angewendet werden.<br />
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