11.10.2013 Aufrufe

Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz Skriptum zur ...

Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz Skriptum zur ...

Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz Skriptum zur ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6.4.1. Bei digitalen Dentalröntgengeräten mit Tubus (Intraoral) ist zu prüfen:<br />

Auflösung (visuelles Auflösungsvermögen, Elemente für Hochkontrast):<br />

Ortsauflösung eines Bleistrichrasters<br />

Mindestauflösung von 5 LP / mm (Linienpaare/mm)<br />

Mindestkontrast (Elemente für Niedrigkontrast): Es muss eine 1-mm-Bohrung<br />

erkennbar sein und damit alle 4 Bohrungen.<br />

Dosis bzw. dosisäquivalente Größe: Dosisäquivalentwert nicht größer als +/-<br />

20% (in einem Messfeld).<br />

Nutzstrahlenfeld: Der Tubus des Röntgengerätes ist auf seine mechanische<br />

Unversehrtheit hin zu prüfen.<br />

6.4.2. Bei digitalen Panoramaröntgengeräten ist zu prüfen:<br />

Prüfkörperaufnahme<br />

digitale Panoramaschichtaufnahme<br />

Auflösung (visuelles Auflösungsvermögen, Elemente für Hochkontrast):<br />

o Ortsauflösung eines Bleistrichrasters<br />

o Mindestauflösung von 2,5 Lp / mm (Linienpaare/mm)<br />

Mindestkontrast (Elemente für Niedrigkontrast):<br />

Es müssen mindestens 2 <strong>der</strong> 4 Bohrungen erkennbar sein.<br />

Dosis bzw. dosisäquivalente Größe:<br />

Dosisäquivalentwert nicht größer als +/- 20% (in einem Messfeld).<br />

Graustufenkonstanz: Alle drei Graustufen müssen sichtbar und unterscheidbar<br />

sein. Sie dürfen sich um nicht mehr als eine Graustufe vom Ausgangsbild<br />

unterscheiden.<br />

Nutzstrahlenfeld: Am Bildrand muss ein umlaufend unbelichteter Rand<br />

sichtbar sein. Dokumentation <strong>der</strong> monatlichen Konstanzprüfung digitaler<br />

Röntgensysteme s. Anhang Nr. 11.<br />

6.4.3. Bildwie<strong>der</strong>gabegeräte:<br />

Für Bildwie<strong>der</strong>gabegeräte (BWG, = Monitor), auf denen eine Befundung <strong>der</strong><br />

Röntgenbil<strong>der</strong> vorgenommen werden soll, ist eine Abnahmeprüfung sowie eine<br />

arbeitstägliche Konstanzprüfung vorgeschrieben.<br />

Je Praxis mit digitalem Röntgen muss mindestens ein Monitor als<br />

Befundungsmonitor ausgewiesen sein und arbeitstäglich geprüft werden. Zur<br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!