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Kurs zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz Skriptum zur ...

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Anhang Nr. 5<br />

Mitarbeiterunterweisung nach § 36 RöV<br />

(aus: Ordner Handbuch für die Zahnarztpraxis, 16.10.)<br />

Herr/Frau __________________________________________________________<br />

wurde heute über Arbeitsmethoden, mögliche Gefahren und die anzuwendenden<br />

Schutzmaßnahmen nach den Best<strong>im</strong>mungen <strong>der</strong> Röntgenverordnung unterrichtet.<br />

Bei <strong>der</strong> Unterweisung wurde auf folgende Einzelheiten beson<strong>der</strong>s<br />

eingegangen:<br />

1. Die Röntgenverordnung sowie schriftliche Arbeitsanweisungen für<br />

Standardanwendungen liegen <strong>im</strong> Röntgen-/<br />

Behandlungsraum <strong>zur</strong> Einsichtnahme aus.<br />

2. Der Kontrollbereich be<strong>im</strong> Tubusgerät sowie be<strong>im</strong> OPG und Fernröntgen beträgt<br />

1,5 m.<br />

3. Während <strong>der</strong> Röntgenaufnahme darf sich nur die zu untersuchende Person <strong>im</strong><br />

Kontrollbereich aufhalten, d. h. das Auslösen <strong>der</strong> Aufnahme ist außerhalb des<br />

Kontrollbereiches durchzuführen.<br />

4. Röntgenaufnahmen darf nur ein Zahnarzt mit entsprechen<strong>der</strong> Fachkunde nach<br />

Vorliegen einer rechfertigenden Indikation anordnen.<br />

5. Die technische Durchführung von Röntgenaufnahmen ist nur Personen gestattet,<br />

die über beurkundete „Fachkunde o<strong>der</strong> <strong>Kenntnisse</strong> <strong>im</strong> <strong>Strahlenschutz</strong>“ verfügen.<br />

6. Den Patienten sind <strong>Strahlenschutz</strong>vorrichtungen (Bleischürze bzw. Kinnschild)<br />

anzulegen.<br />

7. Nach erfolgter Abnahmeprüfung ist wöchentlich eine Konstanzprüfung <strong>der</strong><br />

Filmverarbeitung und monatlich eine Konstanzprüfung <strong>der</strong> Röntgengeräte<br />

erfor<strong>der</strong>lich und optisch auszuwerten.<br />

Die Daten <strong>der</strong> Auswertung sind in ein Konstanzprotokoll einzutragen.<br />

8. Ist die erfor<strong>der</strong>liche Bildqualität nicht mehr gegeben, ist unverzüglich die Ursache<br />

zu ermitteln und zu beseitigen.<br />

Toleranzen: optische Dichte max. 1 Graustufe, Entwicklertemperatur ± 0,5 °C.<br />

9. Vor <strong>der</strong> Anwendung von Röntgenstrahlen sind folgende Befragungen<br />

durchzuführen:<br />

a. Besteht eine Schwangerschaft?<br />

b. Sind während des letzten Jahres Aufnahmen von dem Bereich angefertigt<br />

worden, <strong>der</strong> jetzt untersucht werden soll?<br />

c. Liegt ein Röntgenpass vor o<strong>der</strong> soll ein solcher ausgestellt werden?<br />

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