22.10.2013 Aufrufe

AFF AHB Teil I

AFF AHB Teil I

AFF AHB Teil I

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />

7.3 VIDEOBEGLEITUNG<br />

Eine eventuelle Videoperson bei einem <strong>AFF</strong>-Sprung muss entweder <strong>AFF</strong>-Lehrer<br />

sein oder aber ein Springer mit Videographenbefähigung und mindestens 100<br />

Videosprüngen, 500 Sprüngen (davon 100 in den letzten 12 Monaten) und einer<br />

<strong>AFF</strong>-Video-Einweisung. Außerdem müssen der Ausbildungsverantwortliche und<br />

der oder die <strong>AFF</strong>-Lehrer zustimmen.<br />

7.4 <strong>AFF</strong>-STATUSTABELLE<br />

Siehe Statustabellen Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />

7.5 ÖFFNUNGSSTÖRUNGEN<br />

Siehe Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />

7.6 FEHLÖFFNUNGEN (TEILWEISE ÖFFNUNGEN)<br />

Siehe Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />

7.7 DIE NOTPROZEDUR<br />

Siehe Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />

Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 18 von 33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!