AFF AHB Teil I
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DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />
7.3 VIDEOBEGLEITUNG<br />
Eine eventuelle Videoperson bei einem <strong>AFF</strong>-Sprung muss entweder <strong>AFF</strong>-Lehrer<br />
sein oder aber ein Springer mit Videographenbefähigung und mindestens 100<br />
Videosprüngen, 500 Sprüngen (davon 100 in den letzten 12 Monaten) und einer<br />
<strong>AFF</strong>-Video-Einweisung. Außerdem müssen der Ausbildungsverantwortliche und<br />
der oder die <strong>AFF</strong>-Lehrer zustimmen.<br />
7.4 <strong>AFF</strong>-STATUSTABELLE<br />
Siehe Statustabellen Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />
7.5 ÖFFNUNGSSTÖRUNGEN<br />
Siehe Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />
7.6 FEHLÖFFNUNGEN (TEILWEISE ÖFFNUNGEN)<br />
Siehe Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />
7.7 DIE NOTPROZEDUR<br />
Siehe Ausbildungshandbuch Fallschirmsport <strong>Teil</strong> I<br />
Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 18 von 33