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AFF AHB Teil I

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DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />

10.3 DISZIPLINARMAßNAHMEN<br />

Maßnahmen, die das Ruhen lassen, den Widerruf oder den Entzug einer<br />

Erlaubnis, Berechtigung oder Befähigung betreffen, können nur nach § 29<br />

LuftVZO von den Beauftragten eingeleitet bzw. getroffen werden.<br />

Nichtsdestotrotz können aber vor Ort von jedem Examiner sicherheitsrelevante<br />

Missstände angesprochen und Verwarnungen ausgesprochen werden. In diesen<br />

Fällen ist aber unverzüglich danach eine schriftliche Meldung an den für die<br />

Ausbildungsregistrierung zuständigen Beauftragten abzugeben, um weitere<br />

Maßnahmen zu initiieren.<br />

Die Benennung zum <strong>AFF</strong>-Examiner kann vom Beauftragten jederzeit und ohne<br />

Angabe von Gründen widerrufen werden.<br />

10.4 ZUSAMMENSETZUNG DES <strong>AFF</strong>-EXAMINER-GREMIUMS<br />

• Die Gruppengröße des <strong>AFF</strong>-Examiner-Gremiums ist mit 15 Examinern<br />

festgelegt.<br />

• Examineranwärter bewerben sich im Vorfeld schriftlich bei der<br />

Geschäftsstelle zu einem Assistenzlehrgang und werden allen Examinern<br />

bekannt gegeben.<br />

Allen Examinern wird bis Lehrgangsbeginn eine Einspruchsmöglichkeit<br />

zugestanden und sie teilen ihre Bedenken dem jeweiligen Lehrgangsleiter<br />

mit.<br />

Examineranwärter werden während bzw. nach ihrer Assistenzzeit in einem<br />

<strong>AFF</strong>-Lehrerlehrgang von den dort anwesenden Examinern bewertet und ggf.<br />

von den jeweiligen Lehrgangssleitern empfohlen.<br />

Nur nach einer solchen Empfehlung darf eine Bewerbung als <strong>AFF</strong> Examiner<br />

ins Gremium abgegeben werden.<br />

Die Neubewerbungen werden in einem Rotationsprinzip berücksichtigt.<br />

Dazu scheiden maximal drei "Alt"-Examiner jährlich aus, um drei<br />

Neuanwärtern Platz zu machen.<br />

Die Ausscheider werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:<br />

1. Freiwilligkeit<br />

2. Verlängerungskriterien werden nicht erfüllt<br />

3. die drei jeweils dienstältesten Examiner scheiden aus.<br />

Gibt es bis zu 3 qualifizierte Bewerbungen (von empfohlenen Anwärtern<br />

oder ehemaligen Examinern) erfolgt die Aufnahme ins Gremium<br />

automatisch. Erst bei mehr als 3 Bewerbungen stimmen die Examiner ab.<br />

• Ausgeschiedene Examiner können sich nach einem Jahr Pause wieder für<br />

das Gremium bewerben, sofern sie die Verlängerungs- und Auswahlkriterien<br />

erfüllen.<br />

Sie müssen aber nicht wie Neuanwärter als Assistent an einem Lehrgang<br />

teilgenommen haben. Die vorausgegangene Tätigkeit als <strong>AFF</strong>-Examiner<br />

wird als Qualifikation akzeptiert.<br />

• Das Examiner-Gremium hält die zentrale Durchführung von <strong>AFF</strong>-<br />

Lehrerlehrgängen aus Gründen der Sicherheit und des adäquaten<br />

Leistungsstandards für zwingend geboten.<br />

Über die Lehrgangsvergabe (Ort und Zeitraum) sowie den jeweiligen<br />

Lehrgangsleiter entscheidet die jährliche <strong>AFF</strong>-Examiner-Konferenz.<br />

Der Lehrgangsleiter muss vorher an mindestens 3 anerkannten <strong>AFF</strong>-<br />

Lehrerlehrgängen teilgenommen haben und kann auch ein z.Zt.<br />

"rausrotierter" Ex-Examiner sein.<br />

Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 32 von 33

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