AFF AHB Teil I
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DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />
10.3 DISZIPLINARMAßNAHMEN<br />
Maßnahmen, die das Ruhen lassen, den Widerruf oder den Entzug einer<br />
Erlaubnis, Berechtigung oder Befähigung betreffen, können nur nach § 29<br />
LuftVZO von den Beauftragten eingeleitet bzw. getroffen werden.<br />
Nichtsdestotrotz können aber vor Ort von jedem Examiner sicherheitsrelevante<br />
Missstände angesprochen und Verwarnungen ausgesprochen werden. In diesen<br />
Fällen ist aber unverzüglich danach eine schriftliche Meldung an den für die<br />
Ausbildungsregistrierung zuständigen Beauftragten abzugeben, um weitere<br />
Maßnahmen zu initiieren.<br />
Die Benennung zum <strong>AFF</strong>-Examiner kann vom Beauftragten jederzeit und ohne<br />
Angabe von Gründen widerrufen werden.<br />
10.4 ZUSAMMENSETZUNG DES <strong>AFF</strong>-EXAMINER-GREMIUMS<br />
• Die Gruppengröße des <strong>AFF</strong>-Examiner-Gremiums ist mit 15 Examinern<br />
festgelegt.<br />
• Examineranwärter bewerben sich im Vorfeld schriftlich bei der<br />
Geschäftsstelle zu einem Assistenzlehrgang und werden allen Examinern<br />
bekannt gegeben.<br />
Allen Examinern wird bis Lehrgangsbeginn eine Einspruchsmöglichkeit<br />
zugestanden und sie teilen ihre Bedenken dem jeweiligen Lehrgangsleiter<br />
mit.<br />
Examineranwärter werden während bzw. nach ihrer Assistenzzeit in einem<br />
<strong>AFF</strong>-Lehrerlehrgang von den dort anwesenden Examinern bewertet und ggf.<br />
von den jeweiligen Lehrgangssleitern empfohlen.<br />
Nur nach einer solchen Empfehlung darf eine Bewerbung als <strong>AFF</strong> Examiner<br />
ins Gremium abgegeben werden.<br />
Die Neubewerbungen werden in einem Rotationsprinzip berücksichtigt.<br />
Dazu scheiden maximal drei "Alt"-Examiner jährlich aus, um drei<br />
Neuanwärtern Platz zu machen.<br />
Die Ausscheider werden nach folgenden Kriterien ausgewählt:<br />
1. Freiwilligkeit<br />
2. Verlängerungskriterien werden nicht erfüllt<br />
3. die drei jeweils dienstältesten Examiner scheiden aus.<br />
Gibt es bis zu 3 qualifizierte Bewerbungen (von empfohlenen Anwärtern<br />
oder ehemaligen Examinern) erfolgt die Aufnahme ins Gremium<br />
automatisch. Erst bei mehr als 3 Bewerbungen stimmen die Examiner ab.<br />
• Ausgeschiedene Examiner können sich nach einem Jahr Pause wieder für<br />
das Gremium bewerben, sofern sie die Verlängerungs- und Auswahlkriterien<br />
erfüllen.<br />
Sie müssen aber nicht wie Neuanwärter als Assistent an einem Lehrgang<br />
teilgenommen haben. Die vorausgegangene Tätigkeit als <strong>AFF</strong>-Examiner<br />
wird als Qualifikation akzeptiert.<br />
• Das Examiner-Gremium hält die zentrale Durchführung von <strong>AFF</strong>-<br />
Lehrerlehrgängen aus Gründen der Sicherheit und des adäquaten<br />
Leistungsstandards für zwingend geboten.<br />
Über die Lehrgangsvergabe (Ort und Zeitraum) sowie den jeweiligen<br />
Lehrgangsleiter entscheidet die jährliche <strong>AFF</strong>-Examiner-Konferenz.<br />
Der Lehrgangsleiter muss vorher an mindestens 3 anerkannten <strong>AFF</strong>-<br />
Lehrerlehrgängen teilgenommen haben und kann auch ein z.Zt.<br />
"rausrotierter" Ex-Examiner sein.<br />
Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 32 von 33