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AFF AHB Teil I

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DFV (Deutscher Fallschirmsport Verband e.V.) <strong>AFF</strong>-Ausbildungshandbuch<br />

2 VORAUSSETZUNGEN ZUR <strong>AFF</strong>-AUSBILDUNGSGENEHMIGUNG<br />

2.1 ANFORDERUNGEN AN SPRUNGPLATZ UND LUFTFAHRZEUG<br />

• Sprungplatz/Flugplatz mit Zulassung für Sprungausbildung<br />

• Registrierte <strong>AFF</strong>-Ausbildungseinrichtung<br />

• Ständige minimale Absetzhöhe von 3.000m/GND<br />

• adäquates Absetz-Lfz (mindestens C 182)<br />

• <strong>AFF</strong>-Ausbildungen sollen im Rahmen von Wochenkursen (Blockausbildung)<br />

angeboten werden.<br />

2.2 ANFORDERUNGEN AN DAS LEHRPERSONAL<br />

2.2.1 Allgemeine Voraussetzungen<br />

• Der Ausbildungsverantwortliche muss ausreichend praktische Erfahrung<br />

mit der <strong>AFF</strong>-Ausbildungsmethode nachweisen können.<br />

Dies bedeutet in der Praxis, dass ein Befähigungsinhaber in seinem<br />

ersten Tätigkeitsjahr nur unter Aufsicht eines erfahrenen <strong>AFF</strong>-Lehrers<br />

in einer bereits bestehenden Ausbildungseinrichtung springen darf.<br />

• Mindestens 2 <strong>AFF</strong>-Lehrer und ein Lehrer am Boden werden benötigt.<br />

• Zu große Gewichtsdifferenzen zwischen Lehrer/Schüler sind aus Sicherheitsgründen<br />

zu vermeiden<br />

• Eine eventuelle Videoperson muss entweder <strong>AFF</strong>-Lehrer sein oder aber<br />

ein Springer mit Videographenbefähigung und mindestens 100<br />

Videosprüngen, 500 Sprüngen (davon 100 in den letzten 12 Monaten)<br />

und einer <strong>AFF</strong>-Video-Einweisung.<br />

2.2.2 Spezielle Voraussetzungen für die Verwendung von Throw-Out-<br />

Auslösesystemen<br />

• <strong>AFF</strong>-Sprunglehrer, die mit den Verfahren der Throw-Out-Verwendung<br />

nicht ausreichend vertraut sind, müssen sich zunächst durch einen<br />

damit erfahrenen <strong>AFF</strong>-Lehrer einweisen lassen. Die Einweisung muss in<br />

Theorie und Praxis die Besonderheiten bei der Verwendung von Throw-<br />

Out-Auslösesystemen in der <strong>AFF</strong>-Schulung behandeln.<br />

• Die ersten fünf (5) Throw-Out-Sprünge mit Sprungschülern sind als<br />

Level 1-, 2- oder 3-Sprünge mit einem in der Throw-Out-<strong>AFF</strong>-Schulung<br />

erfahrenen Lehrer zu machen.<br />

2.2.3 Verlängerungs-/Erneuerungskriterien<br />

Die <strong>AFF</strong>-Befähigung ist max. 3 Jahre gültig.<br />

Voraussetzungen zur Verlängerung/Erneuerung der <strong>AFF</strong>-Lehrbefähigung:<br />

• gültige Lehrberechtigung<br />

• min. 60 <strong>AFF</strong>-Ausbildungssprünge in drei Jahren bzw. im<br />

Gültigkeitszeitraum.<br />

• Fortbildung alle 3 Jahre auf einem anerkannten Sicherheitsseminar.<br />

• Haus-, sport- oder fliegerärztliches Tauglichkeitsattest<br />

• Zur Erneuerung einer <strong>AFF</strong>-Befähigung oder bei nicht ausreichender<br />

praktischer Tätigkeit muss der Antragsteller eine Überprüfung (Theorie<br />

und mindestens 2 Sprünge) nach Ermessen eines Examiners in<br />

Abstimmung mit dem zuständigen Beauftragten machen.<br />

2.3 DISZIPLINARMAßNAHMEN<br />

Maßnahmen, die das Ruhen lassen, den Widerruf oder den Entzug einer Erlaubnis,<br />

Berechtigung oder Befähigung betreffen, können nur von den Beauftragten<br />

eingeleitet bzw. getroffen werden.<br />

Nichtsdestotrotz können aber von jedem Examiner vor Ort sicherheitsrelevante<br />

Missstände angesprochen und Verwarnungen ausgesprochen werden. In diesen<br />

Fällen ist aber unverzüglich danach eine schriftliche Meldung an den für die<br />

Ausbildungsregistrierung zuständigen Beauftragten abzugeben, um weitere<br />

Maßnahmen zu initiieren.<br />

Version 4.2 vom 15. Mai 2007 Seite 6 von 33

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