22.10.2013 Aufrufe

Kollektivvertrag - fsg gemeinsam aktiv

Kollektivvertrag - fsg gemeinsam aktiv

Kollektivvertrag - fsg gemeinsam aktiv

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8.3. Pflegehospiz<br />

8.3.1. Es besteht die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen einen Antrag auf Pflegehospiz,<br />

gemäß §§ 14a, 14b Arbeitvertragsrechts-Anpassungsgesetz<br />

(AVRAG), zur Pflege naher Angehöriger (EhepartnerInnen, Lebensgefährt-<br />

Innen, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkelkinder, Adoptiv- und<br />

Pflegekinder, Geschwister, Schwiegereltern sowie Schwiegerkinder) schriftlich<br />

einzubringen.<br />

8.3.2. Die Pflegehospiz kann entweder als Reduzierung der Arbeitszeit, Dienstfreistellung<br />

gegen Entfall des Arbeitsentgeltes (Karenzierung) oder Änderung<br />

der Lage der Normalarbeitszeit beantragt werden.<br />

8.3.3. Die Dauer einer Pflegehospiz kann bis zu 3 Monate betragen und kann mit<br />

einer einmaligen Verlängerung bis zu 6 Monate ausgedehnt werden.<br />

8.3.4. Der Antrag ist schriftlich beim Arbeitgeber einzubringen. Weiters ist durch<br />

den/die ArbeitnehmerIn dafür zu sorgen, dass das ihm/ihr übertragene Arbeitsgebiet<br />

bzw. seine/ihre Arbeitsaufgaben sorgfältig übergeben und ohne<br />

Unterbrechung weiterbearbeitet werden können.<br />

<strong>Kollektivvertrag</strong> FSW 15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!