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Kollektivvertrag - fsg gemeinsam aktiv

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Abschnitt 4: Aufwandsentschädigungen und Zulagen<br />

61. Aufwandsentschädigung<br />

61.1. Mankogeld<br />

für die ArbeitnehmerInnen, die im Kundenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung<br />

ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur<br />

Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der<br />

Kasse.<br />

Bis 100.000 EUR € 28,24 monatlich<br />

Von 100.001 bis 1 Mio. EUR € 74,97 monatlich<br />

Ab 1 Mio. EUR € 93,46 monatlich<br />

62. Zulagen<br />

62.1. Schicht- Wechseldienstzulage<br />

beträgt für ArbeitnehmerInnen bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst<br />

als Pauschalabgeltung für Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen, so<br />

weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist,<br />

monatlich 52,58 EUR (12 mal jährlich)<br />

62.2. Nachtdienstzulage<br />

Für jede Nachtarbeitsschichtsstunde zwischen 22 und 6 Uhr gebührt eine Zulage.<br />

Diese beträgt 2,57 EUR pro gearbeiteter Stunde.<br />

<strong>Kollektivvertrag</strong> FSW 52

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