Kollektivvertrag - fsg gemeinsam aktiv
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Abschnitt 4: Aufwandsentschädigungen und Zulagen<br />
61. Aufwandsentschädigung<br />
61.1. Mankogeld<br />
für die ArbeitnehmerInnen, die im Kundenverkehr oder in ihrer täglichen Arbeitsverrichtung<br />
ständig mit der Annahme und Leistung von Barzahlungen befasst sind, zur<br />
Abgeltung der damit verbundenen Verlustgefahr, je nach Jahresbruttoumsatz der<br />
Kasse.<br />
Bis 100.000 EUR € 28,24 monatlich<br />
Von 100.001 bis 1 Mio. EUR € 74,97 monatlich<br />
Ab 1 Mio. EUR € 93,46 monatlich<br />
62. Zulagen<br />
62.1. Schicht- Wechseldienstzulage<br />
beträgt für ArbeitnehmerInnen bei mehrschichtigem Dienst, Turnus- oder Wechseldienst<br />
als Pauschalabgeltung für Dienstleistungen an Sonn- und Feiertagen, so<br />
weit in den übrigen Beilagen nicht anderes bestimmt ist,<br />
monatlich 52,58 EUR (12 mal jährlich)<br />
62.2. Nachtdienstzulage<br />
Für jede Nachtarbeitsschichtsstunde zwischen 22 und 6 Uhr gebührt eine Zulage.<br />
Diese beträgt 2,57 EUR pro gearbeiteter Stunde.<br />
<strong>Kollektivvertrag</strong> FSW 52