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Strukturanalysebericht 2008 - Samtgemeinde Flotwedel

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9.1.2.13 Kleiderkammer<br />

<strong>Strukturanalysebericht</strong> Freiwillige Feuerwehr <strong>Flotwedel</strong><br />

Für die Kosten der Kleiderkammer wurde ein allgemeiner Ansatz von derzeit 20.000,- Euro pro Jahr<br />

gewählt.<br />

Jahr Anzahl Ortsfeuerwehr Kosten (o. MwSt)<br />

<strong>2008</strong> 20.000,00 €<br />

2009<br />

20.000,00 €<br />

2010<br />

20.000,00 €<br />

2011<br />

20.000,00 €<br />

2012<br />

20.000,00 €<br />

2013<br />

20.000,00 €<br />

2014<br />

20.000,00 €<br />

2015<br />

20.000,00 €<br />

2016<br />

20.000,00 €<br />

2017<br />

20.000,00 €<br />

Investitionsvolumen: 200.000,00 €<br />

Abbildung 78 - 9.1.2.13 Tabelle Maßnahmen Kleiderkammer<br />

9.1.2.14 Digitalfunk<br />

Die Einführung des Digitalfunks ist im Landkreis Celle flächendeckend für 2010 vorgesehen. Es wird<br />

derzeit davon ausgegangen, dass mit Kosten in Höhe von 1.200,- € / Fahrzeug gerechnet werden<br />

muss.<br />

Wie die Kosten im Landkreis umgelegt werden (Landkreis / Kommune) ist noch nicht abschließend<br />

geklärt. Zudem ist die Ausschreibung / Beschaffung (Kommune, Landkreis, Land, …) noch offen.<br />

Nähere Ausführungen im Kapitel 9.6.1ff.<br />

9.1.3 Feuerwehrhäuser<br />

Investitionskosten für die bauliche Veränderung und Anpassung von Feuerwehrhäusern an die geltenden<br />

Normen und Vorschriften können derzeit durch den Arbeitskreis Strukturanalyse nicht genau<br />

ermittelt werden (z.B. Anbau eines Feuerwehrhauses an das bestehende Vereinsgemeinschaftshaus<br />

in Oppershausen, Erweiterung des Feuerwehrhauses Nienhof um einen Versammlungsraum mit sanitären<br />

Anlagen).<br />

Des Weiteren liegt für die beiden Feuerwehrhäuser in Klein- und Groß Eicklingen nur eine befristete<br />

Nutzungserlaubnis bis 2012 vor. Um dieses sehr kleine Zeitfenster und die Situation der beiden Eicklinger<br />

Feuerwehren schnellstmöglich zu entschärfen, schlagen wir auch aufgrund der geografischen<br />

Lage der beiden Ortsfeuerwehren den Neubau eines gemeinsamen Feuerwehrhauses vor. Dies wäre<br />

auch unter Kostengesichtspunkten (Betriebskosten von zwei Feuerwehrhäusern) sowie der kostenintensivere<br />

Neubau von zwei Feuerwehrhäusern an zwei verschiedenen Standorten nicht zu vertreten.<br />

9.2 Organisation<br />

9.2.1 Alarm- und Ausrückeordnung<br />

Bei der Alarm- und Ausrückeordnung muss eine Überarbeitung erfolgen, welche die Bildung der<br />

Löschzüge und evtl. Sonderaufgaben von Ortsfeuerwehren berücksichtigen.<br />

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