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Strukturanalysebericht 2008 - Samtgemeinde Flotwedel

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<strong>Strukturanalysebericht</strong> Freiwillige Feuerwehr <strong>Flotwedel</strong><br />

se Entwicklung wird von den Wasserversorgern auch mit hygienischen Aspekten begründet. Damit ist<br />

die Löschwasserversorgung vielerorts allein durch das Leitungsnetz nicht mehr gewährleistet.<br />

Wie weit das öffentliche Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des Löschwasserbedarfs herangezogen<br />

werden kann, hängt vom Wasserangebot, der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes (Ringleitungs- oder<br />

Verästelungssystem) und der Versorgungssituation ab. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung,<br />

wobei den unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes<br />

eine besondere Bedeutung zukommt. Es wird empfohlen bereits bei der Aufstellung von Bebauungsplänen<br />

die Löschwasserversorgung mit zu regeln.<br />

6.2.3.1 Rechtsgrundlage<br />

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes obliegt der Gemeinde die Sicherstellung der<br />

Löschwasserversorgung.<br />

Der § 42 der Niedersächsischen Bauordnung regelt die Wasserversorgung wie folgt: Gebäude mit<br />

Aufenthaltsräumen müssen, soweit es ihre Benutzung erfordert, eine Versorgung mit Trinkwasser<br />

haben, die dauernd gesichert ist. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge in<br />

einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Weise zur Verfügung stehen.<br />

In der Musterdienstanweisung für Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr (RdErl. d. MI)<br />

ist unter C. Aufgaben im ständigen Feuerwehrdienst in der Gemeinde unter laufender Nr. 4 geregelt.<br />

Der Gemeindebrandmeister trifft für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung u.a. folgende Vorsorgemaßnahmen:<br />

• Er legt den Bedarf an Löschmittel in seiner Gemeinde (<strong>Samtgemeinde</strong>) fest, und zwar unter<br />

Angabe der Mengen, des Ortes und der Art der Lagerung.<br />

• Er erstellt in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekommando für seine Gemeinde (<strong>Samtgemeinde</strong>)<br />

einen Hydrantenplan und ein kartenmäßiges Verzeichnis der unabhängigen Löschwasserentnahmestellen<br />

und sorgt für deren laufende Ergänzung.<br />

Die Aufgaben des Ortsbrandmeisters hat der MI in der Musterdienstanweisung für Ortsbrandmeister<br />

der Freiwilligen Feuerwehr (RdErl. d. MI) unter C. Aufgaben im ständigen Feuerwehrdienst innerhalb<br />

seines Kommandobereichs (Ortsfeuerwehr), unter laufender Nr. 4 geregelt. Zur Einsatzvorbereitung<br />

hat der Ortsbrandmeister folgendes zu veranlassen und durchzuführen:<br />

• Er sorgt für die Erfassung der verfügbaren Löschmittel in seinem Amtsbereich unter Angabe<br />

der Mengen, des Ortes und der Art der Lagerung (Bevorratung).<br />

• Er unterstützt den Gemeindebrandmeister bei der Erstellung des Hydrantenplanes und eines<br />

kartenmäßigen Verzeichnisses mit Angabe der unabhängigen Löschwasserentnahmestellen<br />

in seinem Ortsteil.<br />

Er lässt mindestens einmal jährlich die Löschwasserentnahmestellen wie Hydranten bzw. nach Abstimmung<br />

mit dem Wasserversorger, Löschwasserbrunnen, Saugstellen an offenen Gewässern und<br />

andere überprüfen. Zusätzlich achtet er darauf, dass die o.a. Löschwasserentnahmestellen winterfest<br />

gemacht worden sind. Diese Überprüfungen sind im Dienstbuch schriftlich festzuhalten.<br />

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