Strukturanalysebericht 2008 - Samtgemeinde Flotwedel
Strukturanalysebericht 2008 - Samtgemeinde Flotwedel
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<strong>Strukturanalysebericht</strong> Freiwillige Feuerwehr <strong>Flotwedel</strong><br />
se Entwicklung wird von den Wasserversorgern auch mit hygienischen Aspekten begründet. Damit ist<br />
die Löschwasserversorgung vielerorts allein durch das Leitungsnetz nicht mehr gewährleistet.<br />
Wie weit das öffentliche Trinkwasserrohrnetz zur Deckung des Löschwasserbedarfs herangezogen<br />
werden kann, hängt vom Wasserangebot, der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes (Ringleitungs- oder<br />
Verästelungssystem) und der Versorgungssituation ab. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung,<br />
wobei den unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes<br />
eine besondere Bedeutung zukommt. Es wird empfohlen bereits bei der Aufstellung von Bebauungsplänen<br />
die Löschwasserversorgung mit zu regeln.<br />
6.2.3.1 Rechtsgrundlage<br />
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 3 des Nds. Brandschutzgesetzes obliegt der Gemeinde die Sicherstellung der<br />
Löschwasserversorgung.<br />
Der § 42 der Niedersächsischen Bauordnung regelt die Wasserversorgung wie folgt: Gebäude mit<br />
Aufenthaltsräumen müssen, soweit es ihre Benutzung erfordert, eine Versorgung mit Trinkwasser<br />
haben, die dauernd gesichert ist. Zur Brandbekämpfung muss eine ausreichende Wassermenge in<br />
einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Weise zur Verfügung stehen.<br />
In der Musterdienstanweisung für Gemeindebrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr (RdErl. d. MI)<br />
ist unter C. Aufgaben im ständigen Feuerwehrdienst in der Gemeinde unter laufender Nr. 4 geregelt.<br />
Der Gemeindebrandmeister trifft für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung u.a. folgende Vorsorgemaßnahmen:<br />
• Er legt den Bedarf an Löschmittel in seiner Gemeinde (<strong>Samtgemeinde</strong>) fest, und zwar unter<br />
Angabe der Mengen, des Ortes und der Art der Lagerung.<br />
• Er erstellt in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekommando für seine Gemeinde (<strong>Samtgemeinde</strong>)<br />
einen Hydrantenplan und ein kartenmäßiges Verzeichnis der unabhängigen Löschwasserentnahmestellen<br />
und sorgt für deren laufende Ergänzung.<br />
Die Aufgaben des Ortsbrandmeisters hat der MI in der Musterdienstanweisung für Ortsbrandmeister<br />
der Freiwilligen Feuerwehr (RdErl. d. MI) unter C. Aufgaben im ständigen Feuerwehrdienst innerhalb<br />
seines Kommandobereichs (Ortsfeuerwehr), unter laufender Nr. 4 geregelt. Zur Einsatzvorbereitung<br />
hat der Ortsbrandmeister folgendes zu veranlassen und durchzuführen:<br />
• Er sorgt für die Erfassung der verfügbaren Löschmittel in seinem Amtsbereich unter Angabe<br />
der Mengen, des Ortes und der Art der Lagerung (Bevorratung).<br />
• Er unterstützt den Gemeindebrandmeister bei der Erstellung des Hydrantenplanes und eines<br />
kartenmäßigen Verzeichnisses mit Angabe der unabhängigen Löschwasserentnahmestellen<br />
in seinem Ortsteil.<br />
Er lässt mindestens einmal jährlich die Löschwasserentnahmestellen wie Hydranten bzw. nach Abstimmung<br />
mit dem Wasserversorger, Löschwasserbrunnen, Saugstellen an offenen Gewässern und<br />
andere überprüfen. Zusätzlich achtet er darauf, dass die o.a. Löschwasserentnahmestellen winterfest<br />
gemacht worden sind. Diese Überprüfungen sind im Dienstbuch schriftlich festzuhalten.<br />
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