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KUNDENLÖSUNG - Bilfinger Berger Industrial Services

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Eindeutige Aussagen<br />

Ebenso wie für das Risikomanagement gelten<br />

auch für das Corporate Compliance-System<br />

hohe Standards. Dies dokumentiert der konzernweit<br />

vorgegebene Verhaltenkodex, der ein<br />

klares Bekenntnis zur uneingeschränkten Verbindlichkeit<br />

gesetzlicher Vorschriften darstellt<br />

sowie zu anerkannten Verhaltensstandards<br />

und ethischen Prinzipien. Die Missachtung<br />

oder Umgehung der in dem Kodex verankerten<br />

Grundsätze wird weder toleriert noch<br />

akzeptiert. Die Geschäftspartner werden ausdrücklich<br />

mit einbezogen. Das Management<br />

verfolgt hier eine klare „Zero Tolerance“-<br />

Politik und nutzt alle Instrumente der internen<br />

Kommunikation, dies den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern eindeutig zu vermitteln.<br />

Das Unternehmen bekennt sich unter anderem<br />

zur Bekämpfung der Korruption, indem<br />

es jede Form der strafbaren Einfl ussnahme auf<br />

Entscheidungen von Kunden und sonstigen<br />

Vertragspartnern ablehnt. Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter werden sensibilisiert, dass die<br />

Folgen von Korruption ganze Standorte bedrohen<br />

und Arbeitsplätze vernichten können. Bei<br />

der Bekämpfung verbotener Absprachen wird<br />

vor den Folgen von Wettbewerbsverzerrungen<br />

gewarnt. Konkret aufgeführt als verboten und<br />

strafbar werden Submissionsabsprachen, Preisabsprachen<br />

und Vereinbarungen zur Marktaufteilung.<br />

Klare Vorgaben gelten auch für die<br />

Beschäftigung eigener Mitarbeiter und den<br />

Einsatz von Nachunternehmern.<br />

Darüber hinaus bezieht das Unternehmen Position<br />

gegen Bestechlichkeit, eigennützige Praktiken<br />

und Verschwendung. Es warnt vor Bestechlichkeit<br />

als Straftatbestand und mahnt<br />

zugleich zu kostenbewusstem Verhalten. Über<br />

diese Grundsätze hinaus verpfl ichtet sich der<br />

Konzern zu den Prinzipien eines respektvollen,<br />

fairen und loyalen Umgangs miteinander. Damit<br />

verbunden ist die Absage an jegliche Form<br />

der Diskriminierung und an Mobbing. Ausdrücklich<br />

geht das Unternehmen auch auf die<br />

Vorbildfunktion der Führungskräfte ein, von<br />

denen ein vertrauens- und respektvoller Umgang<br />

mit den Mitarbeitern erwartet wird.<br />

Die Verbreitung und Anwendung des Verhaltenskodex<br />

wird durch ein Netzwerk aus dem<br />

Chief Compliance Offi cer der Bilfi nger <strong>Berger</strong><br />

AG und ihm zugeordneten Compliance Offi -<br />

cers der operativen Führungsgesellschaften<br />

sichergestellt. Ergänzend steht den Beschäftigten,<br />

aber auch Personen außerhalb des<br />

Unternehmens ein externer Ombudsmann zur<br />

Verfügung, um auf Fehlverhalten hinweisen zu<br />

können. Verhaltenskodex und Compliance-System<br />

sind Gegenstand von Veranstaltungen für<br />

die Beschäftigten, Mitarbeitergesprächen und<br />

umfangreichen Schulungsmaßnahmen. Die implementierten<br />

Kontrollsysteme zur Einhaltung<br />

des Verhaltenskodex umfassen Routine- und<br />

Sonderprüfungen durch die Revision, spezielle<br />

Kontrollen, ob die Vorschriften für Wettbewerb<br />

und Arbeitnehmereinsatz eingehalten werden,<br />

sowie die Regelung und Überprüfung des Einsatzes<br />

von Dritten im Zusammenhang mit der<br />

Auftragserlangung.<br />

Um der Verbindlichkeit der Anforderungen<br />

Nachdruck zu verleihen, legt das Management<br />

der BIS AG bei allen Kommunikationsmaßnahmen<br />

besonderen Wert auf eine unmissverständliche<br />

Tonalität. Alle Beschäftigten werden<br />

so in die Pfl icht genommen, ganz persönlich korrektes<br />

Verhalten als elementar für das eigene<br />

Selbstverständnis zu empfi nden. Wie kein anderes<br />

Thema erfordert Corporate Compliance<br />

die Schärfung eines ausgeprägten Unrechtsbewusstseins,<br />

damit Verstöße nicht als Kavaliersdelikte<br />

angesehen werden. Entsprechend hat<br />

die BIS AG ihre Anforderungen an Integrität<br />

und korrektes Verhalten auch in die Unternehmensgrundsätze<br />

aufgenommen.<br />

36<br />

EINBLICK<br />

Unternehmensführung 37

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