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Gesamte Ausgabe runterladen - Zentralverband der Ärzte für ...

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etreffende Arzneimittel bereits vor<br />

September 1976 im Verkehr befand,<br />

also vor Inkrafttreten des zur Zeit gültigen<br />

2. Arzneimittelgesetzes. Das traditionelle<br />

Arzneimittel muß also nicht<br />

etwa seit PARACELSUS o<strong>der</strong> seit <strong>der</strong><br />

Kaiserlichen Verordnung aus dem<br />

Jahre 1901 im Verkehr gewesen sein.<br />

Die zweite Voraussetzung ist ihre risikofreie<br />

Anwendung. Die Kommission,<br />

welche über die Nachzulassung<br />

im Sinne des gültigen 2. Arzneimittelgesetzes<br />

entscheidet, prüft allerdings<br />

nicht, ob das betreffende pflanzliche<br />

Arzneimittel auch wirksam und seine<br />

pharmazeutische Qualität angemessen<br />

ist. Die Anwendungsgebiete sind<br />

dementsprechend recht niedrig gehalten.<br />

Diese Arzneimittelgruppe dient<br />

lediglich <strong>der</strong> Kräftigung, Stär-<br />

kung, Unterstützung etc. und<br />

nicht zur Heilung o<strong>der</strong> Lin<strong>der</strong>ung<br />

bestimmter Krankheiten.<br />

Es versteht sich von selbst, daß<br />

solche Arzneimittel von den<br />

Krankenkassen nicht erstattet<br />

und von Kritikern gerne als<br />

Negativbeispiele herangezogen<br />

werden. Fairerweise muß<br />

aber auch erwähnt werden, daß<br />

sich unter den traditionell angewendeten<br />

Phytopharmaka durchaus<br />

empfehlenswerte Produkte befinden,<br />

vor allem was die pharmazeutische<br />

Qualität betrifft. Diese Auskunft kann<br />

aber nur <strong>der</strong> Apotheker und eventuell<br />

auch <strong>der</strong> Reformhausfachverkäufer<br />

geben.<br />

Die zweite Qualitätsgruppe besteht<br />

aus pflanzlichen Arzneimitteln, die<br />

bis Ende 2004 im Verkehr bleiben<br />

dürfen und anschließend nicht mehr<br />

erhältlich sind. Es handelt sich mehr<br />

o<strong>der</strong> weniger um eine „politische“<br />

Arzneimittelgruppe, die ganz beson<strong>der</strong>s<br />

im „Schußfeld“ <strong>der</strong> Kritiker liegt.<br />

Für diese Mittel wurde entwe<strong>der</strong> aus<br />

analytischen Gründen o<strong>der</strong> wegen<br />

fehlen<strong>der</strong> Wirksamkeitsnachweise die<br />

Nachzulassung im Sinne des 2. Arzneimittelgesetzes<br />

gar nicht erst beantragt.<br />

Auf <strong>der</strong> Verpackung o<strong>der</strong> dem<br />

Beipackzettel muß dies nicht dekla-<br />

Praxis<br />

riert werden, und es existiert auch keine<br />

offizielle Liste über jene Arzneimittel,<br />

welche die 2004-Regelung in<br />

Anspruch nehmen werden. Inoffiziell<br />

jedoch weiß man, daß eine Reihe von<br />

Kombinationspräparaten nur bis Ende<br />

2004 im Verkehr sein wird. Diese Arzneimittel<br />

müssen deshalb nicht unbedingt<br />

unwirksam sein! Der Hauptgrund<br />

liegt bei vielen Produkten in <strong>der</strong><br />

For<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes,<br />

daß <strong>für</strong> jeden einzelnen Kombinationspartner<br />

nachgewiesen werden<br />

muß, daß er einen positiven Beitrag<br />

zur Wirksamkeit <strong>der</strong> Kombination leistet.<br />

Dieser Nachweis ist in <strong>der</strong> Regel<br />

nicht nur sehr aufwendig und kostenintensiv,<br />

son<strong>der</strong>n methodisch auch<br />

sehr schwierig durchzuführen. Mit<br />

Der Kommission E gehören seit 1978 ständig<br />

3 bis 5 Mitglie<strong>der</strong> des ZÄN an. Zur Zeit sind es:<br />

Dr. Fritz-Oelze als 1. Vorsitzen<strong>der</strong>,<br />

Prof. Dr. Heinz Schilcher als 1. Stellvertreten<strong>der</strong><br />

Vorsitzen<strong>der</strong> und<br />

Herr Boksch als 2. Stellvertreten<strong>der</strong><br />

Vorsitzen<strong>der</strong><br />

sowie Frau Dr. Weigel und Herr Dr. Wiesenauer.<br />

Sicherheit wird eine Reihe bewährter,<br />

d.h. wirksamer und unbedenklicher<br />

Phytopharmaka <strong>der</strong> Pflanzenheilkunde<br />

(Phytotherapie) verloren gehen.<br />

An ihre Stelle werden wenige von<br />

<strong>der</strong> Kommission E „abgesegnete“<br />

bzw. empfohlene fixe Kombinationen<br />

treten. Auf die Kommission E<br />

wird im folgenden gleich näher eingegangen<br />

werden. Unter fixer Kombination<br />

versteht man eine Mischung aus<br />

zwei bis drei Arzneipflanzen, wobei<br />

jede Droge einen positiven Beitrag zur<br />

Gesamtwirksamkeit leisten muß.<br />

Die dritte Gruppe <strong>der</strong> auf dem Markt<br />

befindlichen pflanzlichen Arzneimittel<br />

bilden die sogenannten monographiekonformen<br />

Produkte. In einer<br />

sogenannten MONOGRAPHIE ist<br />

das weltweit bekannte wissenschaftliche<br />

Erkenntnismaterial einer jeweiligen<br />

Arzneipflanze/Droge nie<strong>der</strong>ge-<br />

676<br />

legt. Dieses wissenschaftliche Erkenntnismaterial<br />

– manchmal über<br />

600 Literaturstellen – wurde von einer<br />

interdisziplinär zusammengesetzten<br />

Sachverständigenkommission, <strong>der</strong> sogenannten<br />

Kommission E, bewertet<br />

und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Die nachzugelassenen monographiekonformen<br />

Arzneimittel sind mit<br />

einer Zulassungsnummer kenntlich<br />

gemacht. Zur Zeit besitzen erst rund<br />

650 Phytopharmaka diesen arzneimittelrechtlichen<br />

Status von insgesamt<br />

67.000 im Jahre 1990 im Verkehr befindlichen<br />

pflanzlichen Arzneimitteln.<br />

Wenn das betreffende Fertigarzneimittel<br />

den Nachzulassungsprozeß<br />

noch nicht durchlaufen bzw.<br />

abgeschlossen hat, dann sollte es wenigstens<br />

vorab monographie-<br />

konform sein. Dies bedeutet,<br />

daß es in den Anwendungsgebieten,<br />

in <strong>der</strong> Dosierung, den<br />

möglichen Zubereitungen sowie<br />

in den Angaben zu Gegenanzeigen,<br />

Neben- und Wechselwirkungen<br />

genau den<br />

Monographien <strong>der</strong> Sachverständigen-Kommission<br />

E entsprechen<br />

muß. Von diesem<br />

Arzneimitteltyp dürften sich<br />

rund 4.500 Präparate im Verkehr befinden,<br />

da <strong>für</strong> sie die Nachzulassung<br />

beantragt wurde. Die Kommission hat<br />

zudem auch 52 Muster <strong>für</strong> fixe Kombinationen<br />

verabschiedet. Der Verbraucher/Anwen<strong>der</strong><br />

sollte also den<br />

Arzneimittelfachmann befragen, ob<br />

<strong>für</strong> die jeweilige Arzneipflanze (fachsprachlich:<br />

Droge) eine positive Monographie<br />

<strong>der</strong> Kommission E vorliegt.<br />

Bei den Negativ-Monographien war<br />

entwe<strong>der</strong> das Risiko größer als <strong>der</strong><br />

Nutzen, o<strong>der</strong> aber die Wirksamkeit in<br />

dem vorliegenden Erkenntnismaterial<br />

war nicht ausreichend belegt. In den<br />

auf dem Markt befindlichen „Hausbüchern“<br />

o<strong>der</strong> auch in den meisten<br />

Lehr- und Handbüchern wird eine solche<br />

Unterscheidung nicht vorgenommen,<br />

und Kritik ist angebracht. Die<br />

Kritik bezieht sich vor allem auf überzogene<br />

Anwendungsgebiete sowie auf<br />

<strong>Ärzte</strong>zeitschrift <strong>für</strong> Naturheilverfahren 39, 10 (1998)

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