Gesamte Ausgabe runterladen - Zentralverband der Ärzte für ...
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etreffende Arzneimittel bereits vor<br />
September 1976 im Verkehr befand,<br />
also vor Inkrafttreten des zur Zeit gültigen<br />
2. Arzneimittelgesetzes. Das traditionelle<br />
Arzneimittel muß also nicht<br />
etwa seit PARACELSUS o<strong>der</strong> seit <strong>der</strong><br />
Kaiserlichen Verordnung aus dem<br />
Jahre 1901 im Verkehr gewesen sein.<br />
Die zweite Voraussetzung ist ihre risikofreie<br />
Anwendung. Die Kommission,<br />
welche über die Nachzulassung<br />
im Sinne des gültigen 2. Arzneimittelgesetzes<br />
entscheidet, prüft allerdings<br />
nicht, ob das betreffende pflanzliche<br />
Arzneimittel auch wirksam und seine<br />
pharmazeutische Qualität angemessen<br />
ist. Die Anwendungsgebiete sind<br />
dementsprechend recht niedrig gehalten.<br />
Diese Arzneimittelgruppe dient<br />
lediglich <strong>der</strong> Kräftigung, Stär-<br />
kung, Unterstützung etc. und<br />
nicht zur Heilung o<strong>der</strong> Lin<strong>der</strong>ung<br />
bestimmter Krankheiten.<br />
Es versteht sich von selbst, daß<br />
solche Arzneimittel von den<br />
Krankenkassen nicht erstattet<br />
und von Kritikern gerne als<br />
Negativbeispiele herangezogen<br />
werden. Fairerweise muß<br />
aber auch erwähnt werden, daß<br />
sich unter den traditionell angewendeten<br />
Phytopharmaka durchaus<br />
empfehlenswerte Produkte befinden,<br />
vor allem was die pharmazeutische<br />
Qualität betrifft. Diese Auskunft kann<br />
aber nur <strong>der</strong> Apotheker und eventuell<br />
auch <strong>der</strong> Reformhausfachverkäufer<br />
geben.<br />
Die zweite Qualitätsgruppe besteht<br />
aus pflanzlichen Arzneimitteln, die<br />
bis Ende 2004 im Verkehr bleiben<br />
dürfen und anschließend nicht mehr<br />
erhältlich sind. Es handelt sich mehr<br />
o<strong>der</strong> weniger um eine „politische“<br />
Arzneimittelgruppe, die ganz beson<strong>der</strong>s<br />
im „Schußfeld“ <strong>der</strong> Kritiker liegt.<br />
Für diese Mittel wurde entwe<strong>der</strong> aus<br />
analytischen Gründen o<strong>der</strong> wegen<br />
fehlen<strong>der</strong> Wirksamkeitsnachweise die<br />
Nachzulassung im Sinne des 2. Arzneimittelgesetzes<br />
gar nicht erst beantragt.<br />
Auf <strong>der</strong> Verpackung o<strong>der</strong> dem<br />
Beipackzettel muß dies nicht dekla-<br />
Praxis<br />
riert werden, und es existiert auch keine<br />
offizielle Liste über jene Arzneimittel,<br />
welche die 2004-Regelung in<br />
Anspruch nehmen werden. Inoffiziell<br />
jedoch weiß man, daß eine Reihe von<br />
Kombinationspräparaten nur bis Ende<br />
2004 im Verkehr sein wird. Diese Arzneimittel<br />
müssen deshalb nicht unbedingt<br />
unwirksam sein! Der Hauptgrund<br />
liegt bei vielen Produkten in <strong>der</strong><br />
For<strong>der</strong>ung des Arzneimittelgesetzes,<br />
daß <strong>für</strong> jeden einzelnen Kombinationspartner<br />
nachgewiesen werden<br />
muß, daß er einen positiven Beitrag<br />
zur Wirksamkeit <strong>der</strong> Kombination leistet.<br />
Dieser Nachweis ist in <strong>der</strong> Regel<br />
nicht nur sehr aufwendig und kostenintensiv,<br />
son<strong>der</strong>n methodisch auch<br />
sehr schwierig durchzuführen. Mit<br />
Der Kommission E gehören seit 1978 ständig<br />
3 bis 5 Mitglie<strong>der</strong> des ZÄN an. Zur Zeit sind es:<br />
Dr. Fritz-Oelze als 1. Vorsitzen<strong>der</strong>,<br />
Prof. Dr. Heinz Schilcher als 1. Stellvertreten<strong>der</strong><br />
Vorsitzen<strong>der</strong> und<br />
Herr Boksch als 2. Stellvertreten<strong>der</strong><br />
Vorsitzen<strong>der</strong><br />
sowie Frau Dr. Weigel und Herr Dr. Wiesenauer.<br />
Sicherheit wird eine Reihe bewährter,<br />
d.h. wirksamer und unbedenklicher<br />
Phytopharmaka <strong>der</strong> Pflanzenheilkunde<br />
(Phytotherapie) verloren gehen.<br />
An ihre Stelle werden wenige von<br />
<strong>der</strong> Kommission E „abgesegnete“<br />
bzw. empfohlene fixe Kombinationen<br />
treten. Auf die Kommission E<br />
wird im folgenden gleich näher eingegangen<br />
werden. Unter fixer Kombination<br />
versteht man eine Mischung aus<br />
zwei bis drei Arzneipflanzen, wobei<br />
jede Droge einen positiven Beitrag zur<br />
Gesamtwirksamkeit leisten muß.<br />
Die dritte Gruppe <strong>der</strong> auf dem Markt<br />
befindlichen pflanzlichen Arzneimittel<br />
bilden die sogenannten monographiekonformen<br />
Produkte. In einer<br />
sogenannten MONOGRAPHIE ist<br />
das weltweit bekannte wissenschaftliche<br />
Erkenntnismaterial einer jeweiligen<br />
Arzneipflanze/Droge nie<strong>der</strong>ge-<br />
676<br />
legt. Dieses wissenschaftliche Erkenntnismaterial<br />
– manchmal über<br />
600 Literaturstellen – wurde von einer<br />
interdisziplinär zusammengesetzten<br />
Sachverständigenkommission, <strong>der</strong> sogenannten<br />
Kommission E, bewertet<br />
und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Die nachzugelassenen monographiekonformen<br />
Arzneimittel sind mit<br />
einer Zulassungsnummer kenntlich<br />
gemacht. Zur Zeit besitzen erst rund<br />
650 Phytopharmaka diesen arzneimittelrechtlichen<br />
Status von insgesamt<br />
67.000 im Jahre 1990 im Verkehr befindlichen<br />
pflanzlichen Arzneimitteln.<br />
Wenn das betreffende Fertigarzneimittel<br />
den Nachzulassungsprozeß<br />
noch nicht durchlaufen bzw.<br />
abgeschlossen hat, dann sollte es wenigstens<br />
vorab monographie-<br />
konform sein. Dies bedeutet,<br />
daß es in den Anwendungsgebieten,<br />
in <strong>der</strong> Dosierung, den<br />
möglichen Zubereitungen sowie<br />
in den Angaben zu Gegenanzeigen,<br />
Neben- und Wechselwirkungen<br />
genau den<br />
Monographien <strong>der</strong> Sachverständigen-Kommission<br />
E entsprechen<br />
muß. Von diesem<br />
Arzneimitteltyp dürften sich<br />
rund 4.500 Präparate im Verkehr befinden,<br />
da <strong>für</strong> sie die Nachzulassung<br />
beantragt wurde. Die Kommission hat<br />
zudem auch 52 Muster <strong>für</strong> fixe Kombinationen<br />
verabschiedet. Der Verbraucher/Anwen<strong>der</strong><br />
sollte also den<br />
Arzneimittelfachmann befragen, ob<br />
<strong>für</strong> die jeweilige Arzneipflanze (fachsprachlich:<br />
Droge) eine positive Monographie<br />
<strong>der</strong> Kommission E vorliegt.<br />
Bei den Negativ-Monographien war<br />
entwe<strong>der</strong> das Risiko größer als <strong>der</strong><br />
Nutzen, o<strong>der</strong> aber die Wirksamkeit in<br />
dem vorliegenden Erkenntnismaterial<br />
war nicht ausreichend belegt. In den<br />
auf dem Markt befindlichen „Hausbüchern“<br />
o<strong>der</strong> auch in den meisten<br />
Lehr- und Handbüchern wird eine solche<br />
Unterscheidung nicht vorgenommen,<br />
und Kritik ist angebracht. Die<br />
Kritik bezieht sich vor allem auf überzogene<br />
Anwendungsgebiete sowie auf<br />
<strong>Ärzte</strong>zeitschrift <strong>für</strong> Naturheilverfahren 39, 10 (1998)