CAHIERS DES AMENDEMENTS – VERSION ... - JUSO Solothurn
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Begründung: Die Abstimmungen unserer Mehrheitsdemokratie haben grossmehrheitlich direkte Folgen für alle<br />
Menschen, die hier wohnen. Eine Trennung nach dem Pass ist daher unsinnig. Auf eine Wartezeit von einem<br />
Jahr oder sogar fünf Jahren kommt nur, wer Menschen noch nach ihrer Nationalität unterteilt. Denn wieso soll<br />
eine neu zugezogene deutsche Frau nicht mitbestimmen können, eine Auslandschweizer der zweiten<br />
Generation in Südafrika aber schon? Die politische Gleichheit ist aber auch eine internationale Frage. Gerade in<br />
der Migration gibt es Demokratiedefizite, doch globale, grenzüberschreitende Demokratiekonzepte gibt es<br />
wenig. Das müssen wir als internationalistische Partei angehen. Dieser Antrag lehnt sich an die Ausführungen<br />
von Andi Cassée.<br />
Stellungnahme der Geschäftsleitung:<br />
Antrag 58 modifiziert annehmen<br />
Begründung:<br />
Zu Antrag 61 (s. mod. Fassung): Die Stimmpflicht möchten wir nicht streichen. Ausserdem möchten wir<br />
bezüglich Stimmrecht ab Geburt präzisieren:<br />
„Dies bedeutet auch, dass alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz ab Geburt mitbestimmen können müssen.<br />
Bis zum Alter von 18 Jahren soll die einmalige Registration zur Stimmabgabe aus eigener Initiative persönlich<br />
angemeldet werden können. Politische Verantwortung muss aber auch wahrgenommen werden. Wir fordern<br />
deshalb eine Stimmpflicht ab 18 Jahren, weil diese einen Anstieg der Stimmbeteiligung mit sich bringt und die<br />
Anzahl derer, die sich mit politischen Fragen auseinandersetzen, erhöhen würde.<br />
(…) Nicht zuletzt gibt es gerade in der Schweiz aber auch viele global tätige Unternehmen, die grossen Einfluss<br />
auf das Leben von Arbeiter_innen haben, ohne dass diese mitbestimmen können. Dieses Fehlen einer globalen<br />
Demokratie muss sich ändern. Hier kommt grenzüberschreitenden sozialen Bewegungen eine besondere Rolle<br />
zu. Nicht nur für die Demokratisierung von unten, sondern auch für eine gerechtere Welt.“<br />
Anmerkung der GL: Dieser modifiziert angenommener Antrag dient als Grundlage für die weiteren<br />
Anträge. Die Frage, ab wann Ausländer_innen das Stimmrecht erhalten sollen, wird mit Antrag 60<br />
geklärt. Die Frage der Stimmpflicht wird mit den Anträgen 63-66 geklärt. Mit den Anträgen 61, 62<br />
stimmen wir über das Stimmrechtsalter ab, mit den Anträgen 67, 68 über das E-Voting.<br />
Droit de vote pour les étranger-ère-s<br />
59 Antrag <strong>JUSO</strong> Sursee<br />
Zeile 127 Streichen und ersetzen:<br />
Dies bedeutet auch, dass AusländerInnen, die länger als ein Jahr in der Schweiz leben, mitbestimmen können<br />
müssen die sich dauerhaft in der Schweiz niederlassen wollen, die politischen Rechte und Pflichten einfacher<br />
erlangen können müssen.<br />
Begründung: Wir finden es nicht sinnvoll, gleich die Dauer festzusetzen, die ein/e AusländerIn in der Schweiz<br />
gewohnt haben muss, um mitbestimmen zu können. Ob man die Partizipation von Einwanderer/Innen durch<br />
erleichterte Einbürgerung oder durch ein Ausländerstimmrecht (ab 1, 2.. Jahren) fördern will, ist zweitrangig.<br />
60 Antrag <strong>JUSO</strong> Baselland<br />
Zeile 60-61 ersetzen: " Cela signifie que les étrangers qui vivent depuis plus d’une année de 5 ans en Suisse<br />
devraient pouvoir aussi participer."<br />
Begründung: Die Forderung nach einem AusländerInnenstimmrecht nach bereits einem Jahr ist nicht nur<br />
radikal, sondern auch total überrissen und unsinnig. Dass Ausländerinnen und Ausländer die Möglichkeit haben<br />
sollen, nach einer gewissen Zeit politisch mitzubestimmen, steht ausser Frage. Politisch ist es allerdings eher<br />
sinnvoll, dieses Recht nach frühestens fünf Jahren zu gewähren. Dahinter steckt der Gedanke, erst völlig