CAHIERS DES AMENDEMENTS – VERSION ... - JUSO Solothurn
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Begründung:<br />
Zu Antrag 96: Ständerat und Ständemehr sind historisch gewachsen als Ausgleich zwischen katholischen und<br />
protestantischen Kantonen, zwischen den Sprachregionen und zwischen Stadt und Land. Der Vergleich mit<br />
dem Sprachminderheiten, die ständig Abstimmungen verlieren, hinkt: Ein Ausgleich bedeutet noch nicht, dass<br />
eine Minderheit mehr Macht hat als die Mehrheit. Ein Ausgleich führt höchstens dazu, dass die Unterschiede<br />
weniger gross sind. Um klarer zu zeigen, dass nicht die heutige, sondern die historische Funktion des Ständerats<br />
und des Ständermehrs gemeint ist, schlagen wir folgende Formulierung vor: „Die ursprüngliche Funktion des …“<br />
Zu Antrag 97: Der Antrag wird nicht als Ersatz, aber als Ergänzung angenommen: „Die krasse Übervertretung<br />
kleiner Kantone und deren StimmbürgerInnen im Ständerat soll behoben werden, um unserer Demokratie und<br />
dem Prinzip „ein Mensch-eine Stimme“ gerecht zu werden. So könnten die Kantone abhängig von ihrer Grösse<br />
1 bis 4 im Proporz gewählte VertreterInnen in der kleinen Kammer haben. Angesichts der Unterschiede der<br />
Bevölkerungszahl zwischen den aktuellen Kantonen, würde dieses System die Übervertretung der kleinen<br />
Kantone nicht beenden aber dazu beitragen, sie zu reduzieren.“<br />
Zu Antrag 98: Durch die Abschaffung des Ständemehrs werden nicht die Städte plötzlich stärker als die<br />
ländlichen Gebiete, sondern es werden die Vorteile der ländlichen Kantone abgeschafft. Das Ständemehr<br />
widerspricht auch fundamental dem Grundsatz ein Mensch <strong>–</strong> eine Stimme. Es gibt ausserdem zahlreiche<br />
Minderheiten in der Schweiz. Mit dem Ständemehr wird einfach eine Minderheit (ländliche Kantone)<br />
bevorzugt, alle anderen Minderheiten haben aber keine solche Bevorzugung.<br />
Zu Antrag 99: s. Begründung Antrag 98: Es gäbe noch sehr viel mehr Minderheiten neben Sprachminderheiten<br />
oder Stadt/Land, die berücksichtigt werden müssten.<br />
Zu Antrag 100, 101 und 104: Wir sprechen uns klar für ein Zweikammersystem im Sinne von checks&balance<br />
aus.<br />
Zu Antrag 102: Im ganzen Papier werden neben Kritik immer auch konkrete Forderungen aufgeführt. Hier die<br />
Kritik am Ständerat einfach in den Raum zu stellen, aber keine Forderung zur Verbesserung zu stellen wäre<br />
falsch.<br />
105 Antrag <strong>JUSO</strong> Basel-Stadt<br />
Zeile 210-225 Ganzer Absatz streichen:<br />
Die Schaffung einer juristischen Institution, […] ist eine Einschränkung durch ein Verfassungsgericht jedoch<br />
nicht gerechtfertigt.<br />
Begründung: Eine Instanz zur Prüfung von Initiativen ist bereits in Planung. Ein Verfassungsgericht, welches nur<br />
einen Teil der Menschenrechte berücksichtigt, während z.B. das Recht auf Privateigentum ignoriert werden<br />
soll, ist scheinheilig und nicht praktikabel. Ein Verfassungsgericht müsste konsequenterweise auch einen Teil<br />
der Initiativen, Gesetzesänderungen usw. von linker Seite stoppen und ist deshalb problematisch.<br />
106 Antrag <strong>JUSO</strong> Graubünden<br />
Zeile 218 Streichen und ersetzen:<br />
Bis heute hat die Schweiz kein Verfassungsgericht auf Bundesebene.<br />
Wir fordern ein Verfassungsgericht auf Bundesebene.<br />
Begründung: Der Nationalrat hat bereits eine entsprechende Motion verabschiedet und der Ständerat wird sich<br />
voraussichtlich in der Sommersession damit befassen. Es wäre ziemlich ungünstig wenn unser "Grundwerte"-<br />
Papier bereits nach wenigen Monaten veraltet ist.<br />
107 Antrag <strong>JUSO</strong> Graubünden ------------------------- ZURÜCKGEZOGEN-------------------------<br />
Zeile 223 streichen:<br />
Bei lediglich kommerziellen Grundrechten wie der Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsrechten an<br />
Produktionsmitteln ist eine Einschränkung durch ein Verfassungsgericht jedoch nicht gerechtfertigt.