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Unbequem Nr. 46/47 - Kritische Polizisten

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UNBEQUVv<br />

Polizei beamter seine charakterliche Deformation<br />

in Form von Frauenfeindlichkeit<br />

als Psychoterrorist auslebt, einer ihm<br />

anvertrauten jungen, lebensfrohen Polizeibeamtin<br />

die Psyche so brutal aufschlitzt,<br />

dass sie jeden Lebensmut verliert<br />

und sich aus Angst vor weiteren<br />

Quälereien auf ihrer Polizei dienststelle<br />

lieber die Dienstpistole an den Kopf setzt<br />

und abdrückt und der Täter sich dann<br />

noch seiner persönlichen Verantwortung<br />

durch Verschanzen hinter Amtshaftung<br />

entzieht. Das Fehlverhalten des Beklagten<br />

ist so weit von jeder Dienstpflicht<br />

entfernt, dass jeglicher Sachzusammenhang<br />

mit polizeilichen Aufgaben und<br />

Menschenführung fehlt. Folglich muss in<br />

Fällen wie diesem die persönliche Haftung<br />

des Beamten eingreifen und nicht<br />

das Institut der Amtshaftung. Wäre dem<br />

nicht so, müsste der Staat sich mit Schadensersatzansprüchen<br />

befassen, wenn<br />

Beamte gelegentlich ihrer Dienstausübung<br />

aus privaten niederen Beweggründen,<br />

stehlen, Schutzgelder erpressen,<br />

vergewaltigen etc.<br />

Vor dem 1.12.1998 war Silvia Braun<br />

lebensfroh, psychisch stabil, körperlich<br />

und psychisch gesund.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen sowie ärztliche Befundberichte,<br />

Gutachten etc.<br />

In der x-Schicht der PI 14, München, deren<br />

Führer der Beklagte war, wurde Silvia<br />

Braun vom ersten Tag an feindselig<br />

behandelt. Sie stellte insbesondere fest,<br />

dass man sie nicht grüßte, sie nicht ordentlich<br />

einarbeitete, dass jegliche Arbeit<br />

von ihr mit Schmähkritik überzogen<br />

wurde, dass jegliches Verhalten kritisiert<br />

und/oder in Spott gezogen wurde, dass<br />

man sie insgesamt als Kollegin nicht<br />

ernst nahm, sondern permanent herabwürdigte.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen<br />

Im Detail schilderte sie folgende Begebenheiten<br />

und Eindrücke:<br />

Die Räumlichkeiten des Reviers wurden<br />

ihr nicht gezeigt, nicht einmal die sanitären<br />

Anlagen etc.<br />

Ihren ersten Arbeitsplatz wies man ihr<br />

am allgemeinen Kaffeetisch zu.<br />

Bei Fragen nach der Schreibweise<br />

von Straßennamen wurde ihr zur Antwort<br />

gegeben, sie solle in die Straße fahren<br />

und selbst nachschauen oder wenn<br />

sie dafür zu blöd sei, solle sie in der<br />

Landsbergerstr. anschaffen gehen.<br />

Jede Frage von ihr nach Unterstützung<br />

wurde von den jeweiligen Kollegen<br />

in entsprechender Weise abgewürgt.<br />

Jede von ihr abgelieferte Arbeit wurde<br />

vom Beklagten als Mist oder ähnlichen<br />

Formulierungen abqualifiziert. So<br />

äußerte der Beklagte, alles, was aus der<br />

Hundertschaft komme, sei sowieso<br />

Scheiße.<br />

Einmal ließ sie eine Anzeige von einem<br />

erfahrenen Kollegen schreiben, dem<br />

XXX. Auch di~se Anzeige kam vom Beklagten<br />

mit der Bemerkung ,Mist" zurück.<br />

Der Beklagte beleidigte Silvia Braun,<br />

indem er ihr einmal sagte, er frage sich,<br />

wie sie die Anstellungsprüfung überhaupt<br />

geschafft habe, dies könne nur<br />

möglich gewesen sein, weil sie mit jedem<br />

Prüfer im Bett war, weil sie sonst<br />

sowieso zu dumm sei.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen<br />

In den ersten Tagen des Dienstantritts<br />

wurde Silvia Braun von den Kollegen<br />

XXX und YYY informiert, dass sie sich<br />

vor dem Beklagten sowie den Kollegen<br />

W. und S. und der Kollegin S. in Acht<br />

nehmen solle, weil diese "charakterlose<br />

Schweine" seien.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen<br />

Bereits nach wenigen Tagen an der<br />

Dienststelle beklagte sie gesundheitliche<br />

Probleme, die sie auf die Situation am<br />

Arbeitsplatz zurückführte.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen<br />

Nach einem Straßenverkehrsunfall am<br />

19.12.98 war sie arbeitsunfähig krank geschrieben<br />

und erhielt zu Hause bei den Eltern<br />

auf ihrem Handy und dem Telefon der<br />

Eltern Anrufe von der Dienststelle. Die<br />

Zeugin Margit Braun war bei den Gesprächen<br />

vorwiegend zugegen und hörte, dass<br />

in Zweifel gezogen wurde, dass sie arbeitsunfähig<br />

krank war. Sie wurde massiv<br />

bezichtigt zu simulieren, weil die Feiertage<br />

vor der Türe stünden. Derartige Anrufe<br />

erfolgten mehrfach. So wurde ihr vorgehalten,<br />

dass ihr Auto nur leicht beschädigt<br />

sei. Aufgrund dieser Anrufe begab sich die<br />

Zeugin Margit Braun zur Werkstatt, um<br />

sich eine Bestätigung über die Schadenshöhe<br />

geben zu lassen. Der Werkstattinhaber<br />

erklärte jedoch, die Schadenshöhe<br />

gehe den Arbeitgeber nichts an und sagte,<br />

wenn der Arbeitgeber etwas wolle, könne<br />

er gerne bei ihm nachfragen.<br />

Beweis: Zeugnis der Mutter der Silvia<br />

Braun, Margit Braun, zu laden über den<br />

Kläger.<br />

Silvia Braun wurde durch diese Telefonate<br />

unter Druck gesetzt. Ihr wurde zudem<br />

in bedrohlicher Weise deutlich gemacht,<br />

wie sie erklärte, dass sie über die<br />

Vorgänge an der Dienststelle nur den<br />

Mund halten solle. Sie solle sich ja nicht<br />

unterstehen zum Chef zu rennen.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen<br />

Nach ihrer Genesung saßen der Beklagte<br />

sowie die Kollegen W. und S. auf der<br />

Dienststelle in einer Pause zusammen.<br />

Silvia Braun wollte die Gelegenheit zu<br />

einem Gespräch über ihre Situation nutzen<br />

und erklärte den drei Kollegen, dass<br />

sie mit ihnen über ihre Situation reden<br />

wolle, dass sie die gegenwärtige Situation<br />

nicht mehr aushalte. Der Beklagte<br />

und die bei den Kollegen standen jedoch<br />

wortlos auf und ließen sie alleine.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen<br />

Deutlicher kann man einem Menschen<br />

seine Missachtung kaum ausdrücken.<br />

Auf diese Weise wurde ihr bedeutet, dass<br />

sie für den Beklagten, der ja die Weisung<br />

zum Mobben erteilt hatte und die Kollegen,<br />

die dieser Weisung Folge leisteten,<br />

nicht vorhanden war.<br />

Der Beklagte und seine untergebenen<br />

Schergen setzten die Psychofolter jedoch<br />

ungehemmt fort.<br />

Z.B. wurde Silvia Braun am Sonntag,<br />

10.01.1999, gegen 10.00 Uhr, gezwungen,<br />

eine Anzeige wegen einer angeblichen<br />

Verkehrsordnungswidrigkeit aufzunehmen,<br />

die sich tatsächlich nicht ereignet<br />

hatte. Der Beklagte hielt ohne ersichtlichen<br />

Grund eine Autofahrerin, die<br />

Zeugin H., an und beschuldigte diese,<br />

statt mit der erlaubten Geschwindigkeit<br />

von 60 km/h mit 120 kmIh gefahren zu<br />

sein. Hierbei spielte er sich machtbesessen<br />

auf. Silvia Braun erhielt vom Beklagten<br />

die Weisung, die Anzeige auszufertigen.<br />

Beweis: Zeugnis der H.<br />

Arbeitsanweisungen erhielt Silvia Braun<br />

vom Beklagten im Laufe des Januar<br />

1999 nicht mehr mündlich, wie dies üblich<br />

war, sondern schriftlich auf Notizzetteln.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen.<br />

Dies empfand Silvia Braun als weitere<br />

Demütigung. Zu diesem Zeitpunkt erklärte<br />

sie ihrer Mutter: "Die machen<br />

mich völlig fertig, bald weiß ich nicht<br />

mehr, wenn ich meinen Namen schreibe,<br />

40<br />

Dezember 2001

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