Unbequem Nr. 46/47 - Kritische Polizisten
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mann selbst der Anrufer und/oder hieran<br />
beteiligt war und auch auf diese Weise<br />
die Weisung des Angeklagten umgesetzt<br />
wurde, wie man Frauen im Jahre 1999<br />
am besten aus der A-Schicht mobbt.<br />
Es bestand nämlich kein dienstlicher<br />
Anlass, dass der Kollege Weinmann sich<br />
derart detailliert bei der Mutter der Silvia<br />
Braun nach deren Krankenhausaufenthalt<br />
erkundigen musste. Kameradschaftliche<br />
Fürsorge für diese Nachfrage scheidet<br />
ebenfalls aus, weil die Verstorbene<br />
Silvia Braun immer wieder auch den<br />
Kollegen Weinmann als Verursacher ihres<br />
Leidens nannte.<br />
Wer eine kranke Person, die dringend<br />
auf Ruhe angewiesen ist, sogar nachts im<br />
Krankenhaus mit Telefonterror verfolgt,<br />
der handelt grausam und will, wenn man,<br />
wie im konkreten Fall die Gesamtumstände<br />
berücksichtigt, scin Opfer psychisch<br />
zerstören und in eine ausweglose<br />
Situation treiben. Wer dies jedoch tut, der<br />
sieht regelmäßig auch voraus, dass sein<br />
Opfer angesichts des massiven Druckes<br />
nur noch den Weg in den Freitod als Erlösung<br />
sieht. Zumindest muss davon ausgegangen<br />
werden, dass ein solcher Täter<br />
den Tod des Opfers billigend in Kauf<br />
nimmt. Somit wiederum wäre das Opfer<br />
vorsätzlich in den Suizid getrieben worden.<br />
Als niedriger Beweggrund kommt<br />
hier Z.B. Frauenfeindlichkeit des Beklagten<br />
in Betracht.<br />
Fakt ist, dass Silvia Braun als Aufschrei<br />
der Verzweiflung für sich selbst<br />
z.B. notierte:<br />
,,Mit dem TAB-Ausdruck als der<br />
Dreckschweinmann mitgelacht hat"<br />
,,Als sie Dich alleine ab Wache eingeteilt<br />
haben, weil wahrscheinlich keiner<br />
mit Dir fahren wollte."<br />
"Wenn sie die anderen immer fragen,<br />
ob sie mitgehen, außer Dich".<br />
"Als sie zum Essen alle hinterhergegangen<br />
sind."<br />
"Als der Weinmann als er 12er alleine<br />
rausgefahren ist (oder mit dem Axel) und<br />
Dich hier gelassen hat."<br />
,,Der Schock als er Dir die Verkehrsregelung<br />
aufs Auge gedrückt hat. "<br />
"Mit dem Sterz hast Du gesprochen<br />
und was ist dabei rausgekommen - gerade<br />
das Gegenteil wie Du erreichen wolltest.<br />
"<br />
,,Nicht zu vergessen die Oberdrecksau<br />
S."<br />
,,Fakt ist, ich habe keinerlei Beweise.<br />
Der Sch. kann mir nicht helfen. Vorerst<br />
nicht. Aber den Wirbel, der dann wäre,<br />
würde ich nicht durchstehen. Es wären<br />
aber nur 36 Stunden. Es könnte jedoch<br />
passieren, dass ich ganz auf der Ost<br />
wäre. Die Schicht würde vielleicht auseinandergerissen.<br />
Oder der S. müsste gehen.<br />
Ich weiß mir keinen Rat im Augenblick."<br />
Beweis: Beiziehung der amtlichen Ermittlungsakte,<br />
wie vor.<br />
Fakt ist, dass ausweislieh des in der EA<br />
befindlichen Dienstplanes nur der Bek1agte<br />
und die Kollegen W. und S.<br />
Schichtdienst mit Silvia Braun hatten<br />
und somit nur diese Personen bei den allgemein<br />
gehaltenen Schilderungen in Betracht<br />
kommen. Wenn Silvia Braun von<br />
"die" oder "denen" in Bezug auf ihre<br />
Dienststelle und ihren dort erlittenen Demütigungen<br />
gesprochen hat, kann sie nur<br />
die Beamten gemeint haben, mit denen<br />
sie gemeinsam Dienst hatte und dies sind<br />
der Beklagte sowie die Kollegen W. und<br />
S.<br />
Beweis: Zeugnis der PM, Frau M., Ladungsfähige<br />
Anschrift wird auf Verlangen<br />
des Gerichts nachgereicht. Zeugnis<br />
des POM Robert H., wie vor.<br />
Auch diesen offenbarte sich Silvia Braun<br />
und suchte Rat und Trost. Fakt ist, dass<br />
Silvia Braun nicht eingearbeitet, sondern<br />
systematisch terrorisiert wurde. Sie war<br />
von Anfang an auf sich alleine gestellt<br />
und erhielt nicht die gebotene Hilfe. Die<br />
sonst so hoch gehaltene Kameradschaft<br />
bei der Polizei wurde ihr von ihrer<br />
Schicht und dort vom Beklagten und seinen<br />
Mitarbeitern vom ersten Tag an verweigert.<br />
Durch permanente Schmähkritik<br />
wurde ihr Selbstbewusstsein demontiert.<br />
Ihr Hilfegesuch an ihren Einweisungsbeamten<br />
wurde abgetan und der<br />
Druck auf sie erhöht, so dass ihre Angst<br />
vor der Dienststelle und ihren dortigen<br />
Kollegen nur noch einen Ausweg sah,<br />
nämlich den Suizid.<br />
Wer außer dem Bek1agten und den<br />
von ihm beeinflussten Kollegen soll<br />
sonst diese Angst erzeugt haben? Fakt ist<br />
nun einmal, dass Silvia Braun nicht psychisch<br />
gestört war, sondern massiv psychisch<br />
verletzt wurde - und zwar ausschließlich<br />
an ihrer Dienststelle.<br />
Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />
angeführte Personen sowie Gutachten,<br />
Arztberichte u.a.m.<br />
Das Stiftungskrankenhaus Nördlingen<br />
hat dem K1ägervertreter mit Schreiben<br />
vom 14.06.2000 u.a. mitgeteilt:<br />
" ... Die Patientin klagte bei stationärer<br />
Aufnahme am 27.01.1999 über seit 6<br />
Wochen bestehende Schlafstörungen,<br />
Gewichtabnahme und Durchfalle, sowie<br />
gelegentliches Aufstoßen und Übelkeit.<br />
Die Patientin wirkte bei der Aufnahme<br />
erschöpft und ausgelaugt, die Stimmung<br />
war zeitweise depressiv, wenn die Patientin<br />
über ihre aktuelle berufliche Situation<br />
sprach, es zeigte sich ein vermindertes<br />
Selbstwertgefühl.<br />
2. Berufliche Situation: Die Patientin<br />
war Polizeibeamtin. Sie schildert diese<br />
Tätigkeit glaubhaft als ihren "Traumberuf',<br />
sie habe schon immer Polizeibeamtin<br />
werden wollen. Sie habe sich bis vor<br />
6 Wochen gut und zufrieden gefühlt, sie<br />
habe in München gearbeitet. 6 Wochen<br />
vor der stationären Aufnahme ist die Patientin<br />
durch einen Wechsel routinemäßig<br />
einer anderen Schicht und damit einem<br />
anderen Kollegenkreis und Vorgesetzten<br />
zugeteilt worden. Dort sei das<br />
Verhalten ihr gegenüber plötzlich völlig<br />
anders gewesen. Sie sei fortwährend kritisiert<br />
worden, man habe ihr jedoch keine<br />
Erklärung dazu gegeben. Der Vorgesetzte<br />
habe sich mehrfach dahingehend geäußert,<br />
dass Frauen für einen Beruf bei der<br />
Polizei im Außendienst ungeeignet seien.<br />
Die Patientin habe von anderen Frauen in<br />
der Schicht keinerlei Unterstützung erhalten,<br />
diese hätten vielmehr eindeutig<br />
das Verhalten des Vorgesetzten unterstützt.<br />
Die Patientin hat mehrmals ein<br />
Gespräch mit dem Vorgesetzten zu führen<br />
versucht, dieser lehnte ein aufk1ärendes<br />
Gespräch jedoch stets ab.<br />
Die Patientin hatte in dieser Zeit, nach eigenen<br />
Aussagen, immer wieder telefonische<br />
Kontakt mit einem Kollegen von<br />
der früheren Arbeitsstelle, der ihr dort offensichtlich<br />
vorgesetzt war, und mit dem<br />
sie sich gut verstanden hätte, um einen<br />
Rat zu fragen. Dieser telefonische Kontakt<br />
bestand auch während des stationären<br />
Aufenthalts fort.<br />
Die Patientin, die sich selbst als sehr<br />
gewissenhaften und selbstkritischen<br />
Menschen bezeichnete (dieser Eindruck<br />
entstand auch während des stationären<br />
Aufenthaltes), fühlte sich durch die Behandlung<br />
durch ihren Vorgesetzten tief<br />
verletzt, zumal da sie keine Erk1ärung für<br />
dessen Verhalten finden konnte und auch<br />
keine Aufklärung über die Ursache des<br />
Verhaltens erhielt. " ... ,,zu Freunden an<br />
der Arbeitsstelle befragt, konnte die Patientin<br />
niemanden definitiv benennen, da<br />
sie erst vor 6 Wochen die Schicht gewechselt<br />
habe, und sich die weiblichen<br />
Kollegen offensichtlich an der Ausgrenzung<br />
der Patientin durch den vorgesetzten<br />
beteiligt hatten.<br />
Während mehrerer Gespräche wirkte<br />
die Patientin erschöpft und ratlos, stellte<br />
ihre berufliche Situation aber auffallend<br />
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Dezember 2001