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Unbequem Nr. 46/47 - Kritische Polizisten

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UNBEQU"'%t<br />

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mann selbst der Anrufer und/oder hieran<br />

beteiligt war und auch auf diese Weise<br />

die Weisung des Angeklagten umgesetzt<br />

wurde, wie man Frauen im Jahre 1999<br />

am besten aus der A-Schicht mobbt.<br />

Es bestand nämlich kein dienstlicher<br />

Anlass, dass der Kollege Weinmann sich<br />

derart detailliert bei der Mutter der Silvia<br />

Braun nach deren Krankenhausaufenthalt<br />

erkundigen musste. Kameradschaftliche<br />

Fürsorge für diese Nachfrage scheidet<br />

ebenfalls aus, weil die Verstorbene<br />

Silvia Braun immer wieder auch den<br />

Kollegen Weinmann als Verursacher ihres<br />

Leidens nannte.<br />

Wer eine kranke Person, die dringend<br />

auf Ruhe angewiesen ist, sogar nachts im<br />

Krankenhaus mit Telefonterror verfolgt,<br />

der handelt grausam und will, wenn man,<br />

wie im konkreten Fall die Gesamtumstände<br />

berücksichtigt, scin Opfer psychisch<br />

zerstören und in eine ausweglose<br />

Situation treiben. Wer dies jedoch tut, der<br />

sieht regelmäßig auch voraus, dass sein<br />

Opfer angesichts des massiven Druckes<br />

nur noch den Weg in den Freitod als Erlösung<br />

sieht. Zumindest muss davon ausgegangen<br />

werden, dass ein solcher Täter<br />

den Tod des Opfers billigend in Kauf<br />

nimmt. Somit wiederum wäre das Opfer<br />

vorsätzlich in den Suizid getrieben worden.<br />

Als niedriger Beweggrund kommt<br />

hier Z.B. Frauenfeindlichkeit des Beklagten<br />

in Betracht.<br />

Fakt ist, dass Silvia Braun als Aufschrei<br />

der Verzweiflung für sich selbst<br />

z.B. notierte:<br />

,,Mit dem TAB-Ausdruck als der<br />

Dreckschweinmann mitgelacht hat"<br />

,,Als sie Dich alleine ab Wache eingeteilt<br />

haben, weil wahrscheinlich keiner<br />

mit Dir fahren wollte."<br />

"Wenn sie die anderen immer fragen,<br />

ob sie mitgehen, außer Dich".<br />

"Als sie zum Essen alle hinterhergegangen<br />

sind."<br />

"Als der Weinmann als er 12er alleine<br />

rausgefahren ist (oder mit dem Axel) und<br />

Dich hier gelassen hat."<br />

,,Der Schock als er Dir die Verkehrsregelung<br />

aufs Auge gedrückt hat. "<br />

"Mit dem Sterz hast Du gesprochen<br />

und was ist dabei rausgekommen - gerade<br />

das Gegenteil wie Du erreichen wolltest.<br />

"<br />

,,Nicht zu vergessen die Oberdrecksau<br />

S."<br />

,,Fakt ist, ich habe keinerlei Beweise.<br />

Der Sch. kann mir nicht helfen. Vorerst<br />

nicht. Aber den Wirbel, der dann wäre,<br />

würde ich nicht durchstehen. Es wären<br />

aber nur 36 Stunden. Es könnte jedoch<br />

passieren, dass ich ganz auf der Ost<br />

wäre. Die Schicht würde vielleicht auseinandergerissen.<br />

Oder der S. müsste gehen.<br />

Ich weiß mir keinen Rat im Augenblick."<br />

Beweis: Beiziehung der amtlichen Ermittlungsakte,<br />

wie vor.<br />

Fakt ist, dass ausweislieh des in der EA<br />

befindlichen Dienstplanes nur der Bek1agte<br />

und die Kollegen W. und S.<br />

Schichtdienst mit Silvia Braun hatten<br />

und somit nur diese Personen bei den allgemein<br />

gehaltenen Schilderungen in Betracht<br />

kommen. Wenn Silvia Braun von<br />

"die" oder "denen" in Bezug auf ihre<br />

Dienststelle und ihren dort erlittenen Demütigungen<br />

gesprochen hat, kann sie nur<br />

die Beamten gemeint haben, mit denen<br />

sie gemeinsam Dienst hatte und dies sind<br />

der Beklagte sowie die Kollegen W. und<br />

S.<br />

Beweis: Zeugnis der PM, Frau M., Ladungsfähige<br />

Anschrift wird auf Verlangen<br />

des Gerichts nachgereicht. Zeugnis<br />

des POM Robert H., wie vor.<br />

Auch diesen offenbarte sich Silvia Braun<br />

und suchte Rat und Trost. Fakt ist, dass<br />

Silvia Braun nicht eingearbeitet, sondern<br />

systematisch terrorisiert wurde. Sie war<br />

von Anfang an auf sich alleine gestellt<br />

und erhielt nicht die gebotene Hilfe. Die<br />

sonst so hoch gehaltene Kameradschaft<br />

bei der Polizei wurde ihr von ihrer<br />

Schicht und dort vom Beklagten und seinen<br />

Mitarbeitern vom ersten Tag an verweigert.<br />

Durch permanente Schmähkritik<br />

wurde ihr Selbstbewusstsein demontiert.<br />

Ihr Hilfegesuch an ihren Einweisungsbeamten<br />

wurde abgetan und der<br />

Druck auf sie erhöht, so dass ihre Angst<br />

vor der Dienststelle und ihren dortigen<br />

Kollegen nur noch einen Ausweg sah,<br />

nämlich den Suizid.<br />

Wer außer dem Bek1agten und den<br />

von ihm beeinflussten Kollegen soll<br />

sonst diese Angst erzeugt haben? Fakt ist<br />

nun einmal, dass Silvia Braun nicht psychisch<br />

gestört war, sondern massiv psychisch<br />

verletzt wurde - und zwar ausschließlich<br />

an ihrer Dienststelle.<br />

Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />

angeführte Personen sowie Gutachten,<br />

Arztberichte u.a.m.<br />

Das Stiftungskrankenhaus Nördlingen<br />

hat dem K1ägervertreter mit Schreiben<br />

vom 14.06.2000 u.a. mitgeteilt:<br />

" ... Die Patientin klagte bei stationärer<br />

Aufnahme am 27.01.1999 über seit 6<br />

Wochen bestehende Schlafstörungen,<br />

Gewichtabnahme und Durchfalle, sowie<br />

gelegentliches Aufstoßen und Übelkeit.<br />

Die Patientin wirkte bei der Aufnahme<br />

erschöpft und ausgelaugt, die Stimmung<br />

war zeitweise depressiv, wenn die Patientin<br />

über ihre aktuelle berufliche Situation<br />

sprach, es zeigte sich ein vermindertes<br />

Selbstwertgefühl.<br />

2. Berufliche Situation: Die Patientin<br />

war Polizeibeamtin. Sie schildert diese<br />

Tätigkeit glaubhaft als ihren "Traumberuf',<br />

sie habe schon immer Polizeibeamtin<br />

werden wollen. Sie habe sich bis vor<br />

6 Wochen gut und zufrieden gefühlt, sie<br />

habe in München gearbeitet. 6 Wochen<br />

vor der stationären Aufnahme ist die Patientin<br />

durch einen Wechsel routinemäßig<br />

einer anderen Schicht und damit einem<br />

anderen Kollegenkreis und Vorgesetzten<br />

zugeteilt worden. Dort sei das<br />

Verhalten ihr gegenüber plötzlich völlig<br />

anders gewesen. Sie sei fortwährend kritisiert<br />

worden, man habe ihr jedoch keine<br />

Erklärung dazu gegeben. Der Vorgesetzte<br />

habe sich mehrfach dahingehend geäußert,<br />

dass Frauen für einen Beruf bei der<br />

Polizei im Außendienst ungeeignet seien.<br />

Die Patientin habe von anderen Frauen in<br />

der Schicht keinerlei Unterstützung erhalten,<br />

diese hätten vielmehr eindeutig<br />

das Verhalten des Vorgesetzten unterstützt.<br />

Die Patientin hat mehrmals ein<br />

Gespräch mit dem Vorgesetzten zu führen<br />

versucht, dieser lehnte ein aufk1ärendes<br />

Gespräch jedoch stets ab.<br />

Die Patientin hatte in dieser Zeit, nach eigenen<br />

Aussagen, immer wieder telefonische<br />

Kontakt mit einem Kollegen von<br />

der früheren Arbeitsstelle, der ihr dort offensichtlich<br />

vorgesetzt war, und mit dem<br />

sie sich gut verstanden hätte, um einen<br />

Rat zu fragen. Dieser telefonische Kontakt<br />

bestand auch während des stationären<br />

Aufenthalts fort.<br />

Die Patientin, die sich selbst als sehr<br />

gewissenhaften und selbstkritischen<br />

Menschen bezeichnete (dieser Eindruck<br />

entstand auch während des stationären<br />

Aufenthaltes), fühlte sich durch die Behandlung<br />

durch ihren Vorgesetzten tief<br />

verletzt, zumal da sie keine Erk1ärung für<br />

dessen Verhalten finden konnte und auch<br />

keine Aufklärung über die Ursache des<br />

Verhaltens erhielt. " ... ,,zu Freunden an<br />

der Arbeitsstelle befragt, konnte die Patientin<br />

niemanden definitiv benennen, da<br />

sie erst vor 6 Wochen die Schicht gewechselt<br />

habe, und sich die weiblichen<br />

Kollegen offensichtlich an der Ausgrenzung<br />

der Patientin durch den vorgesetzten<br />

beteiligt hatten.<br />

Während mehrerer Gespräche wirkte<br />

die Patientin erschöpft und ratlos, stellte<br />

ihre berufliche Situation aber auffallend<br />

42<br />

Dezember 2001

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