Unbequem Nr. 46/47 - Kritische Polizisten
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UNBEQU~ <br />
dem genauen Krankenhaus und danach,<br />
ob meine Tochter telefonisch im Krankenhaus<br />
zu erreichen sei, erkundigte, im<br />
Laufe des Gesprächs, als ich ihm erklärte,<br />
dass meine Tochter noch nie in einem<br />
solchen Zustand gewesen sei, sie mache<br />
ihre Arbeit hervorragend.<br />
Bis Ende November 1998 war meine<br />
Tochter bei der Einsatzhundertschaft und<br />
schmiedete Zukunftspläne, war fröhlich<br />
und aufgeweckt. Nachdem sie nach ihrer<br />
Schilderung mir gegenüber von Anfang<br />
an an der neuen Dienststelle im Münchner<br />
Revier 14, Milbertshofen, den massiven<br />
Angriffen, Sticheleien, Herabsetzungen,<br />
dem Psychoterror der drei Herren<br />
W. S. und W. ausgesetzt war, verfiel sie<br />
gesundheitlich sehr schnelL Sie konnte<br />
nach ihrer Schilderung mir gegenüber<br />
nicht verkraften, dass sie völlig grundlos<br />
derart massiv psychisch mißhandelt wurde.<br />
Ab diesem Zeitpunkt setzte ein sehr<br />
schnell fortschreitender Prozeß gesundheitlichen<br />
Zerfalls und Veränderung der<br />
gesamten psychischen Ausstrahlung ein.<br />
Sie wurde immer verzweifelter und zerbrach<br />
von Woche zu Woche mehr.<br />
Von Suizid sprach sie in meiner<br />
Gegenwart nie.<br />
Nach einer mir vorliegenden Aussage<br />
eines Herrn R.H. wäre meine Tochter<br />
unter Druck gesetzt worden, sie solle<br />
sich nur nicht getrauen zum Chef zu rennen.<br />
Mir sagte sie am Freitag den<br />
12.02.1999, also kurz vor ihrem Tode,<br />
"bei denen bin ich unten durch; glaub<br />
mir, die machen mich jetzt fertig".<br />
Ich verwahre mich ganz entschieden<br />
gegen jegliche Behauptungen, meine<br />
Tochter habe sich aufgrund psychischer<br />
Störungen getötet.<br />
Nach meiner festen Überzeugung und<br />
meinen Beobachtungen war meine Tochter<br />
bis zum Dienstantritt im Revier 14,<br />
München-Milbertshofen, psychisch gesund<br />
und lebenslustig. Psychische Störungen,<br />
die den Suizid verursacht haben,<br />
können nach meiner Überzeugung nur<br />
auf den Psychoterror zurückzuführen<br />
sein, den mir meine Tochter schilderte<br />
und dem sie an ihrer Dienststelle ausgesetzt<br />
gewesen sein muß. Eine andere Erklärung<br />
gibt es für mich nicht. Weshalb<br />
sollte ein junger, leistungsfähiger<br />
Mensch, der sich eine Zukunft autbauen<br />
will, innerhalb weniger Wochen psychisch<br />
völlig entwurzelt werden und<br />
schließlich nur noch einen Ausweg in der<br />
Selbsttötung sehen. Meine Tochter hatte<br />
keine anderen Probleme, außer den geschilderten<br />
auf der Dienststelle.<br />
Soweit Gutachten, die nach dem Tode<br />
meiner Tochter erstellt wurden, insbesondere<br />
aus den Bereichen Graphologie,<br />
Psychologie und Psychiatrie, von diesem<br />
Psychoterror unabhängige psychische<br />
Störungen festgestellt haben wollen, sind<br />
derartige Gutachten für mich falsch. Ich<br />
halte es für unseriös und wissenschaftlich<br />
unhaltbar, dass ohne Untersuchung<br />
eines Menschen nach dessen Tod nur<br />
vom Hörensagen eine Diagnose gestellt<br />
werden kann, die zum Ergebnis gelangt,<br />
dass meine Tochter unter psychischen<br />
Störungen gelitten haben soll, die nichts<br />
mit dem auf sie ausgeübten Psychoterror<br />
zu tun haben sollen.<br />
Nach meiner Überzeugung kann nur<br />
der auf meine Tochter an jedem Arbeitstag<br />
permanent ausgeübte psychische<br />
Druck, der für mich nur eine Bezeichnung<br />
verdient, nämlich Psychoterror, die<br />
Psyche meiner Tochter derart schwer<br />
verletzt haben, dass sogar ihr Lebenswille<br />
zerbrach.<br />
Jeder der also behauptet, meine Tochter<br />
habe psychische Störungen gehabt,<br />
die nicht auf die durch Psychoterror verletzte<br />
Psyche zurückzuführen seien, verletzt<br />
die Ehre meiner verstorbenen Tochter,<br />
die in ihrem Beruf als Polizeibeamtin<br />
stets voll aufgegangen ist und hierin ihre<br />
Berufung sah, zutiefst und erfüllt nach<br />
meiner Auffassung den Straftatbestand<br />
des § 189 StGB (Verunglimpfung des<br />
Andenkens Verstorbener). Meine Tochter<br />
ist nach meiner festen Überzeugung<br />
wegen des Psychoterrors und der von<br />
den Tätern erzeugten Angst aus dem Leben<br />
geschieden und muß sich in ihrem<br />
Tode nicht noch als psychisch gestört<br />
darstellen lassen."<br />
Beweis: Versicherung an Eides Statt vom<br />
18.08.1999 (Anlage 9) Zeugnis der Margit<br />
Braun, wie vor.<br />
Fakt ist, dass zu Lebzeiten der Silvia<br />
Braun keine psychologischen oder psychiatrischen<br />
Untersuchungen stattfanden.<br />
Kein Arzt hat psychische Störungen<br />
bei Silvia Braun diagnostiziert!<br />
Fakt ist weiterhin, dass Silvia Braun<br />
bis zum Dienstantritt bei der PI 14 im<br />
Dezember 1998 Zukunftspläne schmiedete,<br />
fröhlich und aufgeweckt war.<br />
Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />
angeführte Personen<br />
Die Eltern haben den Leidensweg der Silvia<br />
Braun hautnah miterlebt und mitdurchlitten.<br />
Daher klingt es zynisch, wenn<br />
der eklatante Psychoterror der Verantwortlichen<br />
vor Ort, die den Lebenswillen<br />
eines lebenslustigen, jungen Menschen<br />
brutal zerbrachen, im Ermittlungsverfahren<br />
lediglich als "Gewisse Mängel bei der<br />
Dienststelle und Fehlverhaltensweisen eines<br />
Beamten" verniedlicht werden.<br />
Korrekt wäre die Bezeichnung<br />
Psychoterror oder psychische Folter.<br />
Denn nur durch diese Methoden lässt<br />
sich die Psyche eines Menschen derart<br />
aufschlitzen, dass sein Lebenswille erlischt.<br />
Beweis: Einholung eines Mobbing-Gutachtens.<br />
Auch psychische Folter erfüllt den Tatbestand<br />
der Folter im Sinne von Art. 3<br />
MRK und ist daher zu bekämpfen und zu<br />
ächten. Durch eine Verniedlichung grausamer<br />
Verstümmelungen der Psyche bis<br />
hin zu deren Zerstörung wird man weder<br />
dem Problem gerecht noch schreckt man<br />
künftige Täter ab. So wird es nur eine<br />
Frage der Zeit sein, bis Psycho-Folterknechte<br />
sich neue Opfer suchen und im<br />
schlimmsten Falle auch deren Tod zu beklagen<br />
ist.<br />
Das Leid der Opfer ist unvorstellhar!<br />
Wie sonst ließe sich erklären, dass ein<br />
junger lebenslustiger Mensch alles wegwirft,<br />
wofür er bisher gelebt und gekämpft<br />
hat? Dies lässt sich nur durch<br />
eine ganz massive Verletzung der Psyche<br />
erklären. Dies ist jedoch etwas ganz anderes<br />
als eine psychische Störung. Opfer<br />
von Psychoterror erleiden in aller Regel<br />
eine posttraumatische Belastungsreaktion,<br />
wie dies z.B. bei Opfern von Gewaltverbrechen,<br />
Kriegsereignissen, Naturkatastrophen<br />
und Verlust von nahen<br />
Angehörigen der Fall ist. Die Schwere<br />
der Gesundheitsschäden hängt von Art<br />
und Dauer des Psychoterrors ab.<br />
Beweis: Einholung eines Mobbing-Gutachtens.<br />
Im konkreten Fall ist daher davon auszugehen,<br />
dass die beobachteten und von<br />
Silvia Braun geschilderten Ereignisse an<br />
der Dienststelle kein Phantasieprodukt,<br />
sondern wahr sind. Diese Ereignisse hat<br />
sie als Psychoterror und psychische Folter<br />
erlebt und in Folge eine schwere posttraumatische<br />
Belastungsreaktion durchlitten.<br />
Ihre Psyche war durch die Ereignisse<br />
derart verletzt, dass ihr Lebenswille<br />
zerbrochen ist. Und nur hierin kann bei<br />
objektiver Würdigung die wahre Todesursache<br />
zu sehen sein.<br />
Beweis: Zahlreiche in der Klageschrift<br />
angeführte Personen, Gutachten etc.<br />
Da eine psychische Störung, wie ausgeführt,<br />
nicht vorlag und mangels ärztlicher<br />
Untersuchung nicht festgestellt<br />
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Dezember 2001