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Unbequem Nr. 46/47 - Kritische Polizisten

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UNBEQUVv<br />

-----------------------------------------------<br />

nicht von den Folgen von Opfern von<br />

Gewaltverbrechen, Z.B. Geiselnahme,<br />

Vergewaltigung, etc.<br />

Beweis: Einholung eines Mobbing-Gutachtens.<br />

Die Mobbing-Forschung hat z.B. ergeben,<br />

dass die bekannten Mobbing-Methoden<br />

in wesentlichen Bereichen mit<br />

den wissenschaftlich exakt ausgearbeiteten<br />

Psychoterrormethoden der STASI<br />

übereinstimmen. Dies verwundert nicht,<br />

da sehr viele dieser Methoden sehr subtil<br />

ablaufen und der Terror oftmals gerade<br />

darin besteht, dass die Täter in einer besonders<br />

exzessiven Weise Normen als<br />

Schutzschild benutzen, um dem Vorwurf<br />

des Psychoterrors zu entgehen.<br />

Wenn also ein pflichtbewusster Mitarbeiter,<br />

der sehr gute fachliche Leistungen<br />

über lange Zeit hinweg erbringt,<br />

plötzlich in der ersichtlichen Weise ernsthaft<br />

eine posttraumatische Belastungsreaktion<br />

erleidet und in den Suizid gedrängt<br />

wird, kann dies von der Rechtsordnung<br />

nicht toleriert werden. Wer einen<br />

Mitarbeiter krank macht, muß dafür<br />

zur Verantwortung gezogen werden, weil<br />

es hierfür keinerlei Rechtfertigung gibt<br />

und auch nicht geben kann.<br />

Nachdem nachgewiesen ist, dass Silvia<br />

Braun aufgrund der Situation an der<br />

Dienststelle und insbesondere durch das<br />

Verhalten des Beklagten krank geworden<br />

ist, ist es nun Sache des Beklagten, ggf.<br />

vOrlutragen und zu beweisen, dass er seine<br />

Pflichten gegenüber Silvia Braun erfüllt<br />

hat. Alleine durch den medizinischen<br />

Nachweis über die Krankheitsverursachung<br />

durch die Situation an der<br />

Dienststelle, steht fest, dass Silvia Braun<br />

rechtswidrig krankmachenden Strukturen<br />

am Arbeitsplatz ausgesetzt war, die<br />

mutmaßlich vorsätzlich durch die Beklagten<br />

herbeigeführt worden sind. Die<br />

beigefügten Anlagen sprechen eine eindeutige<br />

Sprache und belegen, wie Silvia<br />

Braun systematisch gedemütigt und psychisch<br />

gefoltert wurde.<br />

Die Höhe des Schmerzensgeldes ergibt<br />

sich daraus, weil die Gesundheitsschäden<br />

durch Psychoterror, insbesondere<br />

Mobbing, denen durch Gewaltkrimi·<br />

nalität gleichen (vgl. Leymann, Mobbing;<br />

Etzel, Neuland für die Gerichte, bilanz<br />

& buchhaltung, 1996, S. 299 ft) Somit<br />

ist ein Mindestbetrag in Höhe von<br />

DM 100.000,00 angemessen. Hierbei<br />

muss berücksichtigt werden, dass der<br />

Beklagte bei Silvia Braun jegliche Lebensfreude<br />

systematisch zerstört hat. Er<br />

hat ihr Selbstwertgefühl so zerstört, dass<br />

aus ihrem Traumberuf Polizeibeamtin<br />

ein Alptraumberuf wurde. Der Beklagte<br />

ist dafür verantwortlich, dass Silvia<br />

Braun innerhalb von rund 2Y2 Monaten<br />

innerlich zerbrochen ist und solche Angst<br />

entwickelte, dass sie sich lieber ihre<br />

Dienstpistole an den Kopf setzte und abdrückte,<br />

als sich, wie sie in ihrem Abschiedsbrief<br />

schreibt, nicht länger von<br />

denen quälen zu lassen. Silvia Braun<br />

muss demzufolge Höllenqualen durchlitten<br />

haben. Selbst von Opfern physischer<br />

Folter hört man selten, dass diese Suizid<br />

begehen. Suizid bei Opfern von Psychoterror<br />

ist jedoch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit<br />

zu erwarten, weil die Psyche<br />

verantwortlich für die Lebensfreude<br />

ist und ein systematisches Aufschlitzen<br />

der Psyche die Lebensfreude und den Lebenswillen<br />

zerstört.<br />

Beweis: Einholung eines Mobbing-Gutachtens.<br />

Mobbing-Opfer leiden deshalb besonders,<br />

weil die Z.B. bei Gewaltverbrechen<br />

vorhandene Rollenverteilung unklar<br />

ist. Der Gewaltverbrecher ist von der<br />

vorgegebenen Rollenverteilung her klar<br />

als Feind auszumachen. Bei Mobbing<br />

kommen die Angriffe jedoch von Vorgesetzten<br />

und Kollegen und in aller Regel<br />

subtil und oftmals kaum greifbar. Unsachliche<br />

Kritik wird als Fürsorge getarnt.<br />

Angebliche Fehler des Opfers werden<br />

diesem als Unfähigkeit angelastet.<br />

Tatsächliche Fehler werden exzessiv verschlimmert<br />

etc.<br />

Das Opfer kann nicht zuordnen, warum<br />

es immer wieder angegriffen wird.<br />

Dies führt, wie vorliegend zu Selbstzweifeln<br />

und Ratlosigkeit. Auch wenn<br />

das Opfer sein Verhalten ändert, wird es<br />

weiterhin bestraft. Schließlich kann die<br />

Psyche die Vorgänge nicht mehr einordnen.<br />

Über Nacht werden die Ereignisse<br />

nicht mehr verarbeitet. Es treten, wie bei<br />

Silvia Braun Schlafstörungen auf. Dies<br />

führt tagsüber zu Ermüdungserscheinungen,<br />

die von den Tätern zu weiteren Angriffen<br />

genutzt werden. Schließlich dreht<br />

sich für das Opfer sein gesamtes Leben<br />

nur noch um die Situation am Arbeitsplatz.<br />

Die Gedanken irren in Endlos-<br />

schleifen herum. Es treten deshalb massive<br />

Konzentrationsstörungen auf. Für<br />

das Opfer stellt sich die Gesamtsituation<br />

als auswegloser Teufelskreislauf dar.<br />

Beweis: Einholung eines Mobbing-Gutachtens.<br />

In dieser geschilderten Situation begehen<br />

viele Opfer Suizid. So auch Silvia<br />

Braun.<br />

Beweis: Einholung eines Mobbing-Gutachtens.<br />

Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes<br />

ist zu berücksichtigen, dass die Zerstörung<br />

des Lebenswillens eines jungen,<br />

gesunden Menschen, das Tyrannisieren,<br />

bis die Angst vor dem Täter größer ist als<br />

der Überlebenswille beispiellos ist in der<br />

gängigen Schmerzensgeldtabelle. Angesichts<br />

des unbeschreiblich großen Leid<br />

des Opfers Silvia Braun muss das<br />

Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe<br />

ausfallen und sollte einen Betrag in Höhe<br />

von DM 100.000,00 nicht unterschreiten.<br />

Dabei darf nicht übersehen werden, dass<br />

das Tätermotiv bei der Genugtuungsfunktion<br />

ebenfalls ins Gewicht fällt. Wer<br />

aus Frauenfeindlichkeit eine junge Frau<br />

quasi zur Befriedigung dieser charakterlichen<br />

Deformation ein Menschenleben<br />

grausam zerstört, der muss hierfür entsprechend<br />

streng zur Rechenschaft gezogen<br />

werden.<br />

Der Klageantrag zu Ziffer 1. wird wie<br />

folgt beziffert:<br />

Die klagweise geltend gemachten Ansprüche<br />

stehen den Eltern der Silvia Braun und<br />

als deren gesetzliche Erben zu. Der Beklagte<br />

wurde mit Schreiben vom<br />

24.05.2000 zur Zahlung aufgefordert.<br />

Beweis: Schreiben vom 24.05.2000 (Anlage<br />

/5)<br />

Mit Schreiben vom 09.06.2000 lehnte<br />

der Beklagte über seinen Rechtsanwalt<br />

jegliche Zahlungen ab.<br />

Beweis: Schreiben vom 09.06.2000 (Anlage<br />

/6). Folglich ist Klage geboten.<br />

Rechtsanwalt"<br />

<strong>46</strong><br />

Dezember 2001

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