Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
Außerdem wird entlang der freigehaltenen Trasse der L215 neu zum befestigten Fahrbahnrand eine<br />
20 m tiefe Bauverbotszone berücksichtigt. Auch hier werden diese Bauverbotszonen innerhalb der<br />
Baugebiete (SO 1, GE und SO 3 im Bereich der L215 neu ) als von Bebauung freizuhaltende Flächen<br />
zeichnerisch festgesetzt.<br />
Zur K 6 beschränkt sich die Festsetzung der Bauverbotszone aus Gründen der Darstellbarkeit und<br />
Lesbarkeit der Planzeichnung auf eine textliche Festsetzung. Die Rechtswirkung ist die selbe. Die<br />
Bauverbotszone im Bereich der K 6 liegt nahezu vollständig in festgesetzten Grünflächen, wodurch<br />
die Bebauung dieser Bereiche ausgeschlossen ist.<br />
Darüber hinaus bedürfen innerhalb der nach Straßenrecht geltenden Baubeschränkungszone<br />
(100m bei Autobahnen/Bundesstraßen und 40m bei Landes- /Kreisstraßen) bauliche Anlagen der<br />
Zustimmung der Straßenbaubehörde.<br />
• Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />
In der das Gewerbegebiet in Nord-Süd-Richtung gliedernden privaten Grünflächen verläuft eine mit<br />
einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche. Das Gehrecht gilt zugunsten der Allgemeinheit<br />
für Fußgänger und Radfahrer und wird Bestandteil eines der Naherholung dienenden<br />
Fuß- und Radwegesystems. Das Leitungsrecht wird insbesondere für die Ableitung des Oberflächenwassers<br />
zu dem südöstlich liegenden Regenrückhaltebecken benötigt.<br />
Ein weiteres Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit für Fußgänger und Radfahrer verläuft an der<br />
südlichen Plangebietsgrenze innerhalb einer privaten Grünfläche. Der so gesicherte Weg schließt<br />
an einen öffentlichen Weg an und ist Bestandteil eines übergeordneten Radwanderweges.<br />
Ein Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Träger der Ver- und Entsorgung und eines Gehrechts<br />
zugunsten der Allgemeinheit für Fußgänger und Radfahrer ist in Verlängerung der nach Süden<br />
führenden Stichstraße festgesetzt. Die Fahr- und Leitungsrechte werden auch hier für die Ableitung<br />
des Oberflächenwassers zum Regenrückhaltebecken benötigt. Die Breite von jeweils 5 m berücksichtigt<br />
Leitungen mit eventuellen Abständen und den notwendigen Unterhaltungsweg.<br />
Die Flächen der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind außerdem für die Pflege und Unterhaltung<br />
der Grün- und Pflanzflächen zu belasten.<br />
• Fuß-, Rad- und Wirtschaftweg<br />
Der vorhandene Weg im Süden des Plangebietes wird, soweit er sich auf öffentlichem Grund befindet,<br />
als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Der Weg soll als<br />
Wirtschaftsweg und als Fuß- und Radweg genutzt werden. Der Weg wird über privatem Grund in<br />
östliche Richtung weitergeführt (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) und stellt abknickend nach Norden<br />
eine Verbindung in das Gewerbegebiet her.<br />
• Regelungen für Ein- und Ausfahrten<br />
Zur K 6 werden aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Ein- und Ausfahrtbereiche<br />
über eine textliche Festsetzung ausgeschlossen.<br />
Davon ausgenommen ist ein im südöstlichen Bereich der K 6 liegender Zufahrtsbereich, der als<br />
temporäre Baustellenzufahrt für bauvorbereitende Maßnahmen im SO3 bis zur Fertigstellung der<br />
endgültigen Umgehungsstraße und als Zufahrt für Mitarbeiter der im SO3 ansässigen Betriebe<br />
dienen soll. Es handelt sich somit um eine bedingte Festsetzung gemäß § 9 (2) BauGB i.V.m. § 9<br />
(1) Nr. 11 BauGB. Durch die Inanspruchnahme der Zufahrt wird sich die Verkehrsbelastung auf der<br />
K6 vorübergehend erhöhen. Die K6 wird für diese Zwischennutzung als grundsätzlich ausreichend<br />
leistungsfähig eingeschätzt. Eine abschließende Einschätzung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.<br />
Voraussetzung und Bedingung für die weitere bauliche Entwicklung des Gewerbegebietes Tangendorf<br />
ist jedoch die Verlegung der L215, die die Erschließung des Plangebietes sichert. Eine<br />
darauf beruhende gesicherte Erschließung ist im Rahmen des baulichen Genehmigungsverfahrens<br />
nachzuweisen.<br />
Dieser Zufahrtsbereich kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Zustimmung<br />
durch den Straßenbauträger und die zuständige Verkehrsbehörde vorliegt. Innerhalb des festgesetzten<br />
Bereiches darf nur eine Zufahrt in einer Breite von maximal 6 m geschaffen werden. Die in<br />
08.12.2009 12