31.10.2013 Aufrufe

Begründung

Begründung

Begründung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Außerdem wird entlang der freigehaltenen Trasse der L215 neu zum befestigten Fahrbahnrand eine<br />

20 m tiefe Bauverbotszone berücksichtigt. Auch hier werden diese Bauverbotszonen innerhalb der<br />

Baugebiete (SO 1, GE und SO 3 im Bereich der L215 neu ) als von Bebauung freizuhaltende Flächen<br />

zeichnerisch festgesetzt.<br />

Zur K 6 beschränkt sich die Festsetzung der Bauverbotszone aus Gründen der Darstellbarkeit und<br />

Lesbarkeit der Planzeichnung auf eine textliche Festsetzung. Die Rechtswirkung ist die selbe. Die<br />

Bauverbotszone im Bereich der K 6 liegt nahezu vollständig in festgesetzten Grünflächen, wodurch<br />

die Bebauung dieser Bereiche ausgeschlossen ist.<br />

Darüber hinaus bedürfen innerhalb der nach Straßenrecht geltenden Baubeschränkungszone<br />

(100m bei Autobahnen/Bundesstraßen und 40m bei Landes- /Kreisstraßen) bauliche Anlagen der<br />

Zustimmung der Straßenbaubehörde.<br />

• Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

In der das Gewerbegebiet in Nord-Süd-Richtung gliedernden privaten Grünflächen verläuft eine mit<br />

einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche. Das Gehrecht gilt zugunsten der Allgemeinheit<br />

für Fußgänger und Radfahrer und wird Bestandteil eines der Naherholung dienenden<br />

Fuß- und Radwegesystems. Das Leitungsrecht wird insbesondere für die Ableitung des Oberflächenwassers<br />

zu dem südöstlich liegenden Regenrückhaltebecken benötigt.<br />

Ein weiteres Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit für Fußgänger und Radfahrer verläuft an der<br />

südlichen Plangebietsgrenze innerhalb einer privaten Grünfläche. Der so gesicherte Weg schließt<br />

an einen öffentlichen Weg an und ist Bestandteil eines übergeordneten Radwanderweges.<br />

Ein Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Träger der Ver- und Entsorgung und eines Gehrechts<br />

zugunsten der Allgemeinheit für Fußgänger und Radfahrer ist in Verlängerung der nach Süden<br />

führenden Stichstraße festgesetzt. Die Fahr- und Leitungsrechte werden auch hier für die Ableitung<br />

des Oberflächenwassers zum Regenrückhaltebecken benötigt. Die Breite von jeweils 5 m berücksichtigt<br />

Leitungen mit eventuellen Abständen und den notwendigen Unterhaltungsweg.<br />

Die Flächen der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind außerdem für die Pflege und Unterhaltung<br />

der Grün- und Pflanzflächen zu belasten.<br />

• Fuß-, Rad- und Wirtschaftweg<br />

Der vorhandene Weg im Süden des Plangebietes wird, soweit er sich auf öffentlichem Grund befindet,<br />

als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Der Weg soll als<br />

Wirtschaftsweg und als Fuß- und Radweg genutzt werden. Der Weg wird über privatem Grund in<br />

östliche Richtung weitergeführt (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) und stellt abknickend nach Norden<br />

eine Verbindung in das Gewerbegebiet her.<br />

• Regelungen für Ein- und Ausfahrten<br />

Zur K 6 werden aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Ein- und Ausfahrtbereiche<br />

über eine textliche Festsetzung ausgeschlossen.<br />

Davon ausgenommen ist ein im südöstlichen Bereich der K 6 liegender Zufahrtsbereich, der als<br />

temporäre Baustellenzufahrt für bauvorbereitende Maßnahmen im SO3 bis zur Fertigstellung der<br />

endgültigen Umgehungsstraße und als Zufahrt für Mitarbeiter der im SO3 ansässigen Betriebe<br />

dienen soll. Es handelt sich somit um eine bedingte Festsetzung gemäß § 9 (2) BauGB i.V.m. § 9<br />

(1) Nr. 11 BauGB. Durch die Inanspruchnahme der Zufahrt wird sich die Verkehrsbelastung auf der<br />

K6 vorübergehend erhöhen. Die K6 wird für diese Zwischennutzung als grundsätzlich ausreichend<br />

leistungsfähig eingeschätzt. Eine abschließende Einschätzung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.<br />

Voraussetzung und Bedingung für die weitere bauliche Entwicklung des Gewerbegebietes Tangendorf<br />

ist jedoch die Verlegung der L215, die die Erschließung des Plangebietes sichert. Eine<br />

darauf beruhende gesicherte Erschließung ist im Rahmen des baulichen Genehmigungsverfahrens<br />

nachzuweisen.<br />

Dieser Zufahrtsbereich kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Zustimmung<br />

durch den Straßenbauträger und die zuständige Verkehrsbehörde vorliegt. Innerhalb des festgesetzten<br />

Bereiches darf nur eine Zufahrt in einer Breite von maximal 6 m geschaffen werden. Die in<br />

08.12.2009 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!