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Begründung

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt und des Kleinklimas sind über eine Erhöhung des Grünvolumens<br />

innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgleichbar. Auch die Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

werden durch eine landschaftsgerechte Einbindung und Durchgrünung reduziert.<br />

4.3 Ersatzmaßnahmen<br />

Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen können nicht vollständig innerhalb des Plangebietes<br />

durchgeführt werden. Beeinträchtigungen, die nicht am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können,<br />

sollten an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes ersetzt werden.<br />

Insbesondere die großflächige Versiegelung und die damit verbundene erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Schutzgüter Boden und Wasser kann vor Ort nur in begrenztem Umfang kompensiert<br />

werden. Potenzielle Entsiegelungsflächen stehen nicht zur Verfügung. Deshalb muss die Kompensation<br />

über eine Nutzungsextensivierung auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

erfolgen.<br />

Verbleibende zu erwartende Beeinträchtigungen der Fauna (Vögel / Fledermäuse) sollen durch<br />

Maßnahmen kompensiert werden, die die allgemeinen Lebensraumbedingungen der betroffenen<br />

Tiergruppen verbessern. Die externen Ausgleichsflächen müssen dazu im räumlichen Bezug zur<br />

Eingriffsfläche stehen.<br />

Für die externe Kompensation (s. Anlage) können folgende gemeindeeigene, innerhalb der Gemarkung<br />

Tangendorf gelegene Flächen herangezogen werden:<br />

Fläche 1: Flur 1 – „Kämpen“, Flurst. 216/1 östlich des Plangebietes innerhalb eines weitgehend<br />

ausgeräumten, strukturarmen Bereiches östlich des Ahlenberges (ca. 7,2 ha anrechenbar).<br />

Von der bisher intensiv genutzten Ackerfläche werden rd. 7,2 ha als Sukzessionsfläche<br />

entwickelt (die verbleibenden rd. 1,78 ha sind als Kompensationsfläche für<br />

das Baugebiet „Dorfkoppeln“ verplant).<br />

Fläche 2: Flur 4, Flurst. 2/1, 2/3 und 3 im südlichen Anschluss an das Plangebiet (ca. 4,25 ha<br />

anrechenbar). Auf diesen bisher als Sportplatz genutzten Flurstücken wird ein Komplex<br />

aus Sukzessionsbereichen, Extensivgrünland und Gehölzen (Bäumen und Hecken;<br />

Dornengebüsche) entwickelt.<br />

Rechnerisch ermittelt wurde ein Kompensationsbedarf von 221.222 Wertpunkten, was bei einem<br />

Aufwertungseffekt von 2 Punkten je m² einer Fläche von 110.611 m² entspricht. Bei Anrechnung<br />

der geplanten Einzelbaumpflanzungen (26 Stk.) innerhalb der Fläche 2 reduziert sich der Flächenbedarf<br />

dort um 260 m² auf 38.151 m² und insgesamt auf 110.351 m². Die Kompensationsflächen<br />

werden als „Ergänzungsfläche“ dem Bebauungsplan zugeordnet.<br />

Aufgrund des räumlichen Bezuges der Kompensationsflächen zur Eingriffsfläche kann mit den<br />

geplanten Maßnahmen auch der zusätzliche Schutzbedarf, der durch den Lebensraumverlust von<br />

zum Teil gefährdeten Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz entsteht, gedeckt werden. Die<br />

Anlage von Feldhecken und –gehölzen sowie Ruderalfluren inmitten bestehender Ackerflächen<br />

dienen insbesondere der Förderung von Arten der Halboffenlandschaft wie dem Rebhuhn, dem<br />

Neuntöter, aber auch den Fledermausarten. Beeinträchtigungen von Arten der offenen Feldflur<br />

(Feldlerche, Kiebitz) werden in erster Linie durch die Umwandlung von Acker in Intensivgrünland<br />

ausgeglichen.<br />

Der gesamte Kompensationsbedarf kann durch die beschriebenen Maßnahmen erfüllt werden (s.<br />

Anlage).<br />

4.4 CEF-Maßnahmen (Artenschutzmaßnahme Rebhuhn und Neuntöter)<br />

Zur Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind für die gefährdeten<br />

Arten Rebhuhn und Neuntöter vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Da im Umfeld des Plangebietes keine optimalen Lebensraumstrukturen für Rebhuhn und Neuntöter<br />

vorliegen und folglich für diese Vogelarten kein Ausweichen in die Umgebung möglich ist, kann<br />

nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass weiterhin geeigneter Lebensraum zur Verfügung<br />

08.12.2009 36

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