Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
Die Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt und des Kleinklimas sind über eine Erhöhung des Grünvolumens<br />
innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgleichbar. Auch die Eingriffe in das Landschaftsbild<br />
werden durch eine landschaftsgerechte Einbindung und Durchgrünung reduziert.<br />
4.3 Ersatzmaßnahmen<br />
Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen können nicht vollständig innerhalb des Plangebietes<br />
durchgeführt werden. Beeinträchtigungen, die nicht am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können,<br />
sollten an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes ersetzt werden.<br />
Insbesondere die großflächige Versiegelung und die damit verbundene erhebliche Beeinträchtigung<br />
der Schutzgüter Boden und Wasser kann vor Ort nur in begrenztem Umfang kompensiert<br />
werden. Potenzielle Entsiegelungsflächen stehen nicht zur Verfügung. Deshalb muss die Kompensation<br />
über eine Nutzungsextensivierung auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
erfolgen.<br />
Verbleibende zu erwartende Beeinträchtigungen der Fauna (Vögel / Fledermäuse) sollen durch<br />
Maßnahmen kompensiert werden, die die allgemeinen Lebensraumbedingungen der betroffenen<br />
Tiergruppen verbessern. Die externen Ausgleichsflächen müssen dazu im räumlichen Bezug zur<br />
Eingriffsfläche stehen.<br />
Für die externe Kompensation (s. Anlage) können folgende gemeindeeigene, innerhalb der Gemarkung<br />
Tangendorf gelegene Flächen herangezogen werden:<br />
Fläche 1: Flur 1 – „Kämpen“, Flurst. 216/1 östlich des Plangebietes innerhalb eines weitgehend<br />
ausgeräumten, strukturarmen Bereiches östlich des Ahlenberges (ca. 7,2 ha anrechenbar).<br />
Von der bisher intensiv genutzten Ackerfläche werden rd. 7,2 ha als Sukzessionsfläche<br />
entwickelt (die verbleibenden rd. 1,78 ha sind als Kompensationsfläche für<br />
das Baugebiet „Dorfkoppeln“ verplant).<br />
Fläche 2: Flur 4, Flurst. 2/1, 2/3 und 3 im südlichen Anschluss an das Plangebiet (ca. 4,25 ha<br />
anrechenbar). Auf diesen bisher als Sportplatz genutzten Flurstücken wird ein Komplex<br />
aus Sukzessionsbereichen, Extensivgrünland und Gehölzen (Bäumen und Hecken;<br />
Dornengebüsche) entwickelt.<br />
Rechnerisch ermittelt wurde ein Kompensationsbedarf von 221.222 Wertpunkten, was bei einem<br />
Aufwertungseffekt von 2 Punkten je m² einer Fläche von 110.611 m² entspricht. Bei Anrechnung<br />
der geplanten Einzelbaumpflanzungen (26 Stk.) innerhalb der Fläche 2 reduziert sich der Flächenbedarf<br />
dort um 260 m² auf 38.151 m² und insgesamt auf 110.351 m². Die Kompensationsflächen<br />
werden als „Ergänzungsfläche“ dem Bebauungsplan zugeordnet.<br />
Aufgrund des räumlichen Bezuges der Kompensationsflächen zur Eingriffsfläche kann mit den<br />
geplanten Maßnahmen auch der zusätzliche Schutzbedarf, der durch den Lebensraumverlust von<br />
zum Teil gefährdeten Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz entsteht, gedeckt werden. Die<br />
Anlage von Feldhecken und –gehölzen sowie Ruderalfluren inmitten bestehender Ackerflächen<br />
dienen insbesondere der Förderung von Arten der Halboffenlandschaft wie dem Rebhuhn, dem<br />
Neuntöter, aber auch den Fledermausarten. Beeinträchtigungen von Arten der offenen Feldflur<br />
(Feldlerche, Kiebitz) werden in erster Linie durch die Umwandlung von Acker in Intensivgrünland<br />
ausgeglichen.<br />
Der gesamte Kompensationsbedarf kann durch die beschriebenen Maßnahmen erfüllt werden (s.<br />
Anlage).<br />
4.4 CEF-Maßnahmen (Artenschutzmaßnahme Rebhuhn und Neuntöter)<br />
Zur Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind für die gefährdeten<br />
Arten Rebhuhn und Neuntöter vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />
Da im Umfeld des Plangebietes keine optimalen Lebensraumstrukturen für Rebhuhn und Neuntöter<br />
vorliegen und folglich für diese Vogelarten kein Ausweichen in die Umgebung möglich ist, kann<br />
nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass weiterhin geeigneter Lebensraum zur Verfügung<br />
08.12.2009 36