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Begründung

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

5. Ver- und Entsorgung<br />

Wasser<br />

• Trinkwasser:<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Wasserleitungsgenossenschaft Tangendorf.<br />

• Regenwasser:<br />

Das anfallende Regenwasser soll - soweit es die Bodenverhältnisse zulassen - möglichst dezentral<br />

versickert werden. Da das Plangebiet im Trinkwasserschutzgebiet (Zone III b) der Wasserwerke<br />

Winsen, Stelle und Ashausen liegt, darf nur unbelastetes Wasser direkt dem<br />

Untergrund zugeführt werden.<br />

Aufgrund des Untergrundes kann ein Teil des Regenwassers nicht direkt auf den Grundstücksflächen<br />

versickert werden. Gleiches gilt für das im Straßenraum anfallende Regenwasser. Die<br />

Ableitung des Regenwassers erfolgt gedrosselt über das im Südosten des Plangebietes vorgesehene<br />

und ausreichend dimensionierte Regenrückhaltebecken.<br />

• Abwasser:<br />

Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt durch die Samtgemeinde. Das Schmutzwasser<br />

wird zum Klärwerk Wulfsen geleitet. Eine Abnahmemenge von 16,0 L/s aus dem gesamten<br />

Gewerbegebiet ist gewährleistet.<br />

• Löschwasser:<br />

Die Löschwasserversorgung ist für die Erstversorgung gewährleistet. Es können aus dem Netz<br />

ca. 48 cbm/h zur Verfügung gestellt werden. Eine weitergehende Sicherstellung der Versorgung<br />

ist über den festgesetzten separaten öffentlichen Brunnen bzw. eigene Löschwasserbrunnen<br />

oder Zwischenspeicher der Gewerbeansiedler möglich. Bei Gewerbe- und Sondergebieten ist<br />

eine Löschwasserversorgung von 3.200 l/min über 2 Std. sicherzustellen. Dabei sind 50% der<br />

Wassermenge in mindestens 150m, weitere 50% in maximal 300m Entfernung bereitzustellen.<br />

Dies ist im Rahmen des baulichen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.<br />

Abfall<br />

• Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Harburg. Laut Satzung besteht Anschlusszwang.<br />

Die innere Erschließung erfolgt über Verkehrsflächen, die für den Schwerverkehr ausgelegt<br />

sind. Eine Müllentsorgung auf den öffentlichen Flächen ist somit möglich. An der freien<br />

Strecke der Kreisstraße ist eine Abholung von Abfallbehältern nicht vorgesehen.<br />

Die Untere Abfallbehörde weist u. a. darauf hin, dass die Ausschreibung der öffentlichen Müllentsorgung<br />

nur die Befahrung öffentlicher Straßen erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit,<br />

dass Privatflächen ebenfalls befahren werden können, wenn sie für Müllfahrzeuge ausgebaut<br />

werden und ein Haftungsausschluss eingeräumt wird.<br />

Falls es nicht zu einem Vertrag zwischen Müllentsorgungsunternehmen und Grundeigentümer<br />

kommt, ist eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, in dem hierfür notwendige<br />

Flächen sichergestellt werden.<br />

Energie<br />

• Die Versorgung mit Strom und Erdgas erfolgt durch die SVO Energie GmbH.<br />

08.12.2009 17

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