Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
5. Ver- und Entsorgung<br />
Wasser<br />
• Trinkwasser:<br />
Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Wasserleitungsgenossenschaft Tangendorf.<br />
• Regenwasser:<br />
Das anfallende Regenwasser soll - soweit es die Bodenverhältnisse zulassen - möglichst dezentral<br />
versickert werden. Da das Plangebiet im Trinkwasserschutzgebiet (Zone III b) der Wasserwerke<br />
Winsen, Stelle und Ashausen liegt, darf nur unbelastetes Wasser direkt dem<br />
Untergrund zugeführt werden.<br />
Aufgrund des Untergrundes kann ein Teil des Regenwassers nicht direkt auf den Grundstücksflächen<br />
versickert werden. Gleiches gilt für das im Straßenraum anfallende Regenwasser. Die<br />
Ableitung des Regenwassers erfolgt gedrosselt über das im Südosten des Plangebietes vorgesehene<br />
und ausreichend dimensionierte Regenrückhaltebecken.<br />
• Abwasser:<br />
Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt durch die Samtgemeinde. Das Schmutzwasser<br />
wird zum Klärwerk Wulfsen geleitet. Eine Abnahmemenge von 16,0 L/s aus dem gesamten<br />
Gewerbegebiet ist gewährleistet.<br />
• Löschwasser:<br />
Die Löschwasserversorgung ist für die Erstversorgung gewährleistet. Es können aus dem Netz<br />
ca. 48 cbm/h zur Verfügung gestellt werden. Eine weitergehende Sicherstellung der Versorgung<br />
ist über den festgesetzten separaten öffentlichen Brunnen bzw. eigene Löschwasserbrunnen<br />
oder Zwischenspeicher der Gewerbeansiedler möglich. Bei Gewerbe- und Sondergebieten ist<br />
eine Löschwasserversorgung von 3.200 l/min über 2 Std. sicherzustellen. Dabei sind 50% der<br />
Wassermenge in mindestens 150m, weitere 50% in maximal 300m Entfernung bereitzustellen.<br />
Dies ist im Rahmen des baulichen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.<br />
Abfall<br />
• Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Harburg. Laut Satzung besteht Anschlusszwang.<br />
Die innere Erschließung erfolgt über Verkehrsflächen, die für den Schwerverkehr ausgelegt<br />
sind. Eine Müllentsorgung auf den öffentlichen Flächen ist somit möglich. An der freien<br />
Strecke der Kreisstraße ist eine Abholung von Abfallbehältern nicht vorgesehen.<br />
Die Untere Abfallbehörde weist u. a. darauf hin, dass die Ausschreibung der öffentlichen Müllentsorgung<br />
nur die Befahrung öffentlicher Straßen erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit,<br />
dass Privatflächen ebenfalls befahren werden können, wenn sie für Müllfahrzeuge ausgebaut<br />
werden und ein Haftungsausschluss eingeräumt wird.<br />
Falls es nicht zu einem Vertrag zwischen Müllentsorgungsunternehmen und Grundeigentümer<br />
kommt, ist eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, in dem hierfür notwendige<br />
Flächen sichergestellt werden.<br />
Energie<br />
• Die Versorgung mit Strom und Erdgas erfolgt durch die SVO Energie GmbH.<br />
08.12.2009 17