Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
• Die Bestandserfassung des Schutzgutes Pflanzen erfolgte im Frühsommer 2002 in Form einer<br />
flächendeckenden Biotoptypenkartierung. Hierzu wurden im Gelände - unter Zuhilfenahme eines<br />
Luftbildes - alle deutlich unterscheidbaren Lebensräume gegeneinander abgegrenzt und<br />
zunächst in eine Arbeitskarte eingetragen. Die Abgrenzung der verschiedenen Bestände erfolgte<br />
in erster Linie nach vegetationskundlichen und nutzungsbedingten Kriterien.<br />
• Im Sommer 2009 erfolgte eine Überprüfung der maßgeblichen Gehölzbestände und Nutzungskategorien.<br />
• Die Zuordnung der Bestände zu Biotoptypen (Typisierung) richtete sich nach der „Kartieranleitung<br />
für Biotoptypen in Niedersachsen“ (von Drachenfels 2004). Aufgrund des wesentlich genaueren<br />
Bearbeitungsrahmens wird die Ausprägung der Biotoptypen im Bebauungsplan-gebiet<br />
detaillierter erfasst.<br />
• Ergänzend wurde eine generelle faunistische Potenzialabschätzung erstellt. Die Bestandsdaten<br />
und ihre Bewertung bilden die Grundlage für die Eingriffsabschätzung. Empfehlungen und Hinweise<br />
auf Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden abgeleitet.<br />
• Zur Erfassung der Fledermäuse wurde das Untersuchungsgebiet dreimal (05.06., 08.07. und<br />
16.07.02) entlang ausgewählter Strukturen (Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen) begangen.<br />
Die Ortslagen von Thieshope und Tangendorf wurden im Rahmen der Begehungen jeweils<br />
zweimal aufgesucht.<br />
• Im Vorfeld der 21. Flächennutzungsplanänderung der SG Salzhausen wurde eine avifaunistische<br />
Bewertung des geplanten Gewerbegebietes hinsichtlich der Rastvorkommen des Kiebitz<br />
vorgenommen. In den Zeiträumen Februar/März bzw. Juli/November 2001 wurden insgesamt<br />
15 Begehungen durchgeführt.<br />
• Die Erfassung der Brutvögel erfolgte flächendeckend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />
Zwischen Mitte April und Anfang Juni 2002 wurden 4 Begehungen in etwa zweiwöchigem<br />
Abstand durchgeführt (21.4., 4.5., 18.5., 4.6.). Im Rahmen der Geländekartierung wurden<br />
zudem Rastvögel und Nahrungsgäste erfasst, die das Gebiet während des Zuges bzw. aus angrenzenden<br />
Regionen zur Nahrungsaufnahme nutzen.<br />
• Ältere Bestandsdaten, die beispielsweise im Rahmen der Windkraftuntersuchung (KÖHLER &<br />
STORZ 1999) und der Kiebitzerfassung (JÖDICKE & WINKLER 2001) sowie von Naturschutzverbänden<br />
erhoben wurden, sind in die vorliegende Betrachtung mit eingeflossen.<br />
• Der „Fachbeitrag Natur und Landschaft Ortsumgehung Thieshope“ wurde ausgewertet und<br />
daraus folgend zusätzliche CEF-Maßnahmen für den Neuntöter abgeleitet.<br />
6.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />
Das Monitoring dient dazu, die erheblichen Umweltauswirkungen zu überwachen, die aufgrund der<br />
Durchführung des Bebauungsplanes eintreten.<br />
Gibt es Anhaltspunkte, dass sich die bei der Umweltprüfung zugrunde gelegten Rahmenbedingungen<br />
verändert haben, werden auf Grundlage der geltenden Prüfmethoden die tatsächliche Beeinträchtigung<br />
mit der prognostizierten abgeglichen und ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen, die zu<br />
einer für das betroffene Schutzgut zumutbaren Belastung führen.<br />
Die Zuständigkeit für das Monitoring liegt dabei zum einen beim Träger des Bauleitplanverfahrens<br />
– hier der Gemeinde Toppenstedt – zum anderen sind die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden<br />
nach § 4 c Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB verpflichtet, die Gemeinden<br />
über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen zu informieren.<br />
Insofern werden in diesem Rahmen die gesetzlich gebundenen Zuständigkeiten bzw. vorhandenen<br />
Überwachungsstrukturen abgebildet und zugeordnet.<br />
- Die Verkehrsentwicklung und der Immissionsschutz (Verkehrslärm und Gewerbelärm) liegt die<br />
Überwachung bei den hierfür zuständigen Behörden und Stellen.<br />
- Die Gemeinde ist verantwortlich für die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen auf den<br />
öffentlichen Gemeindeflächen und den Privatflächen.<br />
- Die Gemeinde ist verantwortlich für die fachgerechte Durchführung der CEF- und der Ausgleichsmaßnahmen,<br />
die durch städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Die Erfolgskontrolle<br />
wird durch die Gemeinde in Abstimmung mit den zuständigen Stellen erfolgen.<br />
08.12.2009 38