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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

• Die Bestandserfassung des Schutzgutes Pflanzen erfolgte im Frühsommer 2002 in Form einer<br />

flächendeckenden Biotoptypenkartierung. Hierzu wurden im Gelände - unter Zuhilfenahme eines<br />

Luftbildes - alle deutlich unterscheidbaren Lebensräume gegeneinander abgegrenzt und<br />

zunächst in eine Arbeitskarte eingetragen. Die Abgrenzung der verschiedenen Bestände erfolgte<br />

in erster Linie nach vegetationskundlichen und nutzungsbedingten Kriterien.<br />

• Im Sommer 2009 erfolgte eine Überprüfung der maßgeblichen Gehölzbestände und Nutzungskategorien.<br />

• Die Zuordnung der Bestände zu Biotoptypen (Typisierung) richtete sich nach der „Kartieranleitung<br />

für Biotoptypen in Niedersachsen“ (von Drachenfels 2004). Aufgrund des wesentlich genaueren<br />

Bearbeitungsrahmens wird die Ausprägung der Biotoptypen im Bebauungsplan-gebiet<br />

detaillierter erfasst.<br />

• Ergänzend wurde eine generelle faunistische Potenzialabschätzung erstellt. Die Bestandsdaten<br />

und ihre Bewertung bilden die Grundlage für die Eingriffsabschätzung. Empfehlungen und Hinweise<br />

auf Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden abgeleitet.<br />

• Zur Erfassung der Fledermäuse wurde das Untersuchungsgebiet dreimal (05.06., 08.07. und<br />

16.07.02) entlang ausgewählter Strukturen (Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen) begangen.<br />

Die Ortslagen von Thieshope und Tangendorf wurden im Rahmen der Begehungen jeweils<br />

zweimal aufgesucht.<br />

• Im Vorfeld der 21. Flächennutzungsplanänderung der SG Salzhausen wurde eine avifaunistische<br />

Bewertung des geplanten Gewerbegebietes hinsichtlich der Rastvorkommen des Kiebitz<br />

vorgenommen. In den Zeiträumen Februar/März bzw. Juli/November 2001 wurden insgesamt<br />

15 Begehungen durchgeführt.<br />

• Die Erfassung der Brutvögel erfolgte flächendeckend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />

Zwischen Mitte April und Anfang Juni 2002 wurden 4 Begehungen in etwa zweiwöchigem<br />

Abstand durchgeführt (21.4., 4.5., 18.5., 4.6.). Im Rahmen der Geländekartierung wurden<br />

zudem Rastvögel und Nahrungsgäste erfasst, die das Gebiet während des Zuges bzw. aus angrenzenden<br />

Regionen zur Nahrungsaufnahme nutzen.<br />

• Ältere Bestandsdaten, die beispielsweise im Rahmen der Windkraftuntersuchung (KÖHLER &<br />

STORZ 1999) und der Kiebitzerfassung (JÖDICKE & WINKLER 2001) sowie von Naturschutzverbänden<br />

erhoben wurden, sind in die vorliegende Betrachtung mit eingeflossen.<br />

• Der „Fachbeitrag Natur und Landschaft Ortsumgehung Thieshope“ wurde ausgewertet und<br />

daraus folgend zusätzliche CEF-Maßnahmen für den Neuntöter abgeleitet.<br />

6.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Das Monitoring dient dazu, die erheblichen Umweltauswirkungen zu überwachen, die aufgrund der<br />

Durchführung des Bebauungsplanes eintreten.<br />

Gibt es Anhaltspunkte, dass sich die bei der Umweltprüfung zugrunde gelegten Rahmenbedingungen<br />

verändert haben, werden auf Grundlage der geltenden Prüfmethoden die tatsächliche Beeinträchtigung<br />

mit der prognostizierten abgeglichen und ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen, die zu<br />

einer für das betroffene Schutzgut zumutbaren Belastung führen.<br />

Die Zuständigkeit für das Monitoring liegt dabei zum einen beim Träger des Bauleitplanverfahrens<br />

– hier der Gemeinde Toppenstedt – zum anderen sind die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden<br />

nach § 4 c Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB verpflichtet, die Gemeinden<br />

über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen zu informieren.<br />

Insofern werden in diesem Rahmen die gesetzlich gebundenen Zuständigkeiten bzw. vorhandenen<br />

Überwachungsstrukturen abgebildet und zugeordnet.<br />

- Die Verkehrsentwicklung und der Immissionsschutz (Verkehrslärm und Gewerbelärm) liegt die<br />

Überwachung bei den hierfür zuständigen Behörden und Stellen.<br />

- Die Gemeinde ist verantwortlich für die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen auf den<br />

öffentlichen Gemeindeflächen und den Privatflächen.<br />

- Die Gemeinde ist verantwortlich für die fachgerechte Durchführung der CEF- und der Ausgleichsmaßnahmen,<br />

die durch städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Die Erfolgskontrolle<br />

wird durch die Gemeinde in Abstimmung mit den zuständigen Stellen erfolgen.<br />

08.12.2009 38

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