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Begründung

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

2. Bestandssituation<br />

2.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes<br />

Das insgesamt ca. 47,47 ha große Plangebiet liegt zwischen Tangendorf und Thieshope. Es wird<br />

im Westen von der in Hochlage befindlichen Autobahn (BAB 7) und im Osten von der Kreisstraße<br />

K 6 begrenzt. Es handelt sich von Nordwesten kommend um eine weitgehend ebene Fläche, die,<br />

dann jedoch merklich, nach Südosten und Süden zur stillgelegten Bahntrasse Lüneburg - Buchholz<br />

hin abfällt.<br />

Der überwiegende Teil der Fläche wird zur Zeit intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Im<br />

Norden, mittig gelegen und am Südrand, westlich einer kleinen mit Kiefern bestandenen Fläche,<br />

liegen Brachflächen vor.<br />

Innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche liegen einzelne Gehölzgruppen. Im Südosten befinden<br />

sich bei einem Hügelgrab einige Eichen. Im Westen, in der Mitte der Ackerfläche steht eine Pumpstation<br />

mit Laubsträuchern und Laubbäumen (hauptsächlich Buchen).<br />

Der nördliche Rand des Plangebietes (entlang der Ackergrenze) ist mit Eichen, Birken und einzelnen<br />

Kiefern bestanden. Dieser Gehölzstreifen setzt sich entlang der östlichen Flurstücksgrenze<br />

nach Süden, in die Ackerfläche hinein, in einer Länge von ca. 150 m fort.<br />

Im Süden entlang eines unbefestigten Weges stehen beidseitig hohe Eichen und entlang der östlich<br />

vorbeiführenden Kreisstraße Birken und ältere Obstbäume. Die südlich befindliche, stillgelegte<br />

Bahntrasse bildet aufgrund ihrer Ausprägung ein linienförmiges, biotopvernetzendes System.<br />

Das Landschaftsbild im Planungsraum ist belastet durch die Autobahn im Westen (Lärmbelastung/<br />

Barriere), durch die nördlich des Plangebietes verlaufende Hochspannungsleitung und die östlich<br />

des Plangebietes stehenden Windenergieanlagen.<br />

2.2 Planerische Vorgaben<br />

Die Verträglichkeit mit den regionalplanerischen Zielsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes<br />

(RROP) des Landkreises Harburg wurde mit der genehmigten 21. Änderung<br />

des F-Planes sichergestellt.<br />

Die Planung orientiert sich hinsichtlich der geplanten gewerblichen Siedlungsentwicklung an den<br />

Leitbildern des RROP.Danach ist die Gewerbeflächenentwicklung im Landkreis Harburg zur Schaffung<br />

wohnortnaher Arbeitsstätten voranzutreiben. Die Gewerbeflächenausweisung soll sich vorrangig<br />

in den zentralen Orten und entlang der Auf- und Abfahrten der Autobahnen A1, A7 und<br />

A250 erfolgen.<br />

Der geplante Gewerbestandort stellt einen räumlich selbständigen Standort dar, der die dörflich<br />

strukturierten Siedlungsbereiche (vor allem die Orte Tangendorf und Thieshope) in ihrer baulichräumlichen<br />

Struktur belässt. Potentielle Nutzungskonflikte zwischen emittierenden Betrieben und<br />

Wohnbebauung werden vermieden.<br />

Gemäß RROP des Landkreises Harburg liegt das Plangebiet innerhalb eines nahezu flächendeckend<br />

angelegten Vorsorgegebietes für Landwirtschaft. Das Plangebiet ist darüber hinaus mit keinen<br />

Entwicklungszielen belegt, die der geplanten Entwicklung grundsätzlich entgegenstehen. Die<br />

Gemeinde Toppenstedt räumt daher der gewerblichen Entwicklung Vorrang gegenüber dieser allgemeinen<br />

raumordnerischen Zielsetzung ein. Erhebliche Konflikte mit dieser Festsetzung sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

Die geplante gewerbliche Entwicklung ist auch mit der Darstellung des Vorrangebietes „Trinkwasserschutz“<br />

vereinbar, wenn Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen ausgeschlossen<br />

werden können. Die Verbote und Beschränkungen werden in Verordnungen geregelt. Das Plangebiet<br />

liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Wasserwerke Winsen, Stelle und Ashausen (Schutzzone<br />

III b). Dieses Wasserschutzgebiet wurde durch Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg am<br />

21.09.1995 festgesetzt. Die Behandlung von Abwasser und wassergefährdenden Stoffen ist auf die<br />

Einhaltung der Verordnung abzustimmen. Der vorliegenden Entwässerungsplanung wurde seitens<br />

der unteren Wasserbehörde zugestimmt.<br />

08.12.2009 4

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