Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
2. Bestandssituation<br />
2.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes<br />
Das insgesamt ca. 47,47 ha große Plangebiet liegt zwischen Tangendorf und Thieshope. Es wird<br />
im Westen von der in Hochlage befindlichen Autobahn (BAB 7) und im Osten von der Kreisstraße<br />
K 6 begrenzt. Es handelt sich von Nordwesten kommend um eine weitgehend ebene Fläche, die,<br />
dann jedoch merklich, nach Südosten und Süden zur stillgelegten Bahntrasse Lüneburg - Buchholz<br />
hin abfällt.<br />
Der überwiegende Teil der Fläche wird zur Zeit intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Im<br />
Norden, mittig gelegen und am Südrand, westlich einer kleinen mit Kiefern bestandenen Fläche,<br />
liegen Brachflächen vor.<br />
Innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche liegen einzelne Gehölzgruppen. Im Südosten befinden<br />
sich bei einem Hügelgrab einige Eichen. Im Westen, in der Mitte der Ackerfläche steht eine Pumpstation<br />
mit Laubsträuchern und Laubbäumen (hauptsächlich Buchen).<br />
Der nördliche Rand des Plangebietes (entlang der Ackergrenze) ist mit Eichen, Birken und einzelnen<br />
Kiefern bestanden. Dieser Gehölzstreifen setzt sich entlang der östlichen Flurstücksgrenze<br />
nach Süden, in die Ackerfläche hinein, in einer Länge von ca. 150 m fort.<br />
Im Süden entlang eines unbefestigten Weges stehen beidseitig hohe Eichen und entlang der östlich<br />
vorbeiführenden Kreisstraße Birken und ältere Obstbäume. Die südlich befindliche, stillgelegte<br />
Bahntrasse bildet aufgrund ihrer Ausprägung ein linienförmiges, biotopvernetzendes System.<br />
Das Landschaftsbild im Planungsraum ist belastet durch die Autobahn im Westen (Lärmbelastung/<br />
Barriere), durch die nördlich des Plangebietes verlaufende Hochspannungsleitung und die östlich<br />
des Plangebietes stehenden Windenergieanlagen.<br />
2.2 Planerische Vorgaben<br />
Die Verträglichkeit mit den regionalplanerischen Zielsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes<br />
(RROP) des Landkreises Harburg wurde mit der genehmigten 21. Änderung<br />
des F-Planes sichergestellt.<br />
Die Planung orientiert sich hinsichtlich der geplanten gewerblichen Siedlungsentwicklung an den<br />
Leitbildern des RROP.Danach ist die Gewerbeflächenentwicklung im Landkreis Harburg zur Schaffung<br />
wohnortnaher Arbeitsstätten voranzutreiben. Die Gewerbeflächenausweisung soll sich vorrangig<br />
in den zentralen Orten und entlang der Auf- und Abfahrten der Autobahnen A1, A7 und<br />
A250 erfolgen.<br />
Der geplante Gewerbestandort stellt einen räumlich selbständigen Standort dar, der die dörflich<br />
strukturierten Siedlungsbereiche (vor allem die Orte Tangendorf und Thieshope) in ihrer baulichräumlichen<br />
Struktur belässt. Potentielle Nutzungskonflikte zwischen emittierenden Betrieben und<br />
Wohnbebauung werden vermieden.<br />
Gemäß RROP des Landkreises Harburg liegt das Plangebiet innerhalb eines nahezu flächendeckend<br />
angelegten Vorsorgegebietes für Landwirtschaft. Das Plangebiet ist darüber hinaus mit keinen<br />
Entwicklungszielen belegt, die der geplanten Entwicklung grundsätzlich entgegenstehen. Die<br />
Gemeinde Toppenstedt räumt daher der gewerblichen Entwicklung Vorrang gegenüber dieser allgemeinen<br />
raumordnerischen Zielsetzung ein. Erhebliche Konflikte mit dieser Festsetzung sind<br />
nicht zu erwarten.<br />
Die geplante gewerbliche Entwicklung ist auch mit der Darstellung des Vorrangebietes „Trinkwasserschutz“<br />
vereinbar, wenn Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen ausgeschlossen<br />
werden können. Die Verbote und Beschränkungen werden in Verordnungen geregelt. Das Plangebiet<br />
liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Wasserwerke Winsen, Stelle und Ashausen (Schutzzone<br />
III b). Dieses Wasserschutzgebiet wurde durch Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg am<br />
21.09.1995 festgesetzt. Die Behandlung von Abwasser und wassergefährdenden Stoffen ist auf die<br />
Einhaltung der Verordnung abzustimmen. Der vorliegenden Entwässerungsplanung wurde seitens<br />
der unteren Wasserbehörde zugestimmt.<br />
08.12.2009 4