Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
4. Vermeidung, Verminderung und Kompensation erheblich nachteiliger<br />
Umweltauswirkungen<br />
Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind<br />
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1<br />
Abs. 7 zu berücksichtigen. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind auf Grundlage<br />
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 21 Abs. 1<br />
BNatSchG zu beurteilen.<br />
Im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist zu prüfen, ob es sich bei dem Bebauungsplan<br />
um einen zulässigen Eingriff handelt. Die Zulässigkeit des Eingriffs wurde bereits im<br />
Rahmen der Aufstellung der 21. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich geprüft. Es wurde<br />
festgestellt, dass die geplanten Eingriffe ausgleichbar und die gemeindlichen Zielsetzungen, die<br />
dieser Planung zu Grunde liegen, höherrangig zu bewerten sind.<br />
Der Bebauungsplan setzt u. a. Verkehrsflächen und Baugebiete fest. Diese erforderlichen Festsetzungen<br />
lassen erhebliche Eingriffe zu, die abgesehen von unten näher beschriebenen Maßnahmen<br />
nicht weiter gemindert werden können, sofern die mit der Planung verfolgten Ziele erreicht<br />
werden sollen. Die durch die Eingriffe prognostizierten erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind<br />
nach Möglichkeit zu minimieren und die verbleibenden Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />
Im Folgenden werden auf die jeweiligen Umweltbelange bezogene Maßnahmen zur Vermeidung<br />
und Verminderung erheblicher Eingriffe dargelegt.<br />
4.1 Vermeidung und Verringerungsmaßnahmen<br />
Aufgrund der Standortentscheidung sind keine Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des BauGB<br />
möglich. Daher sind die durch die Eingriffe prognostizierten erheblich beeinträchtigten Schutzgüter<br />
nach Möglichkeit zu minimieren und die verbleibenden Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />
Die folgende Verringerungsmaßnahmen sind möglich, und sollen, so sie einen bodenrechtlichen<br />
Bezug aufweisen, planungsrechtlich fixiert werden:<br />
Mensch und Gesundheit<br />
• Begrenzung von Lärm durch Lärmkontingentierung, Stellung der Gebäude und schallabsorbierende<br />
Fassaden sowie von Luftverunreinigungen durch Gerüche.<br />
• Errichtung und Erhalt von Schutzanlagen (Schutzwall) zwischen der vorhandenen Bebauung<br />
und dem neuen Gewerbegebiet und Ortsumgehung (L215 neu ).<br />
• Die Betriebe sind gehalten, die geltenden Vorschriften und Bestimmungen zur Vermeidung und<br />
zur Minimierung von Umweltbelastungen durch Gewerbelärm und Luftbelastungen zu beachten.<br />
• Im Gewerbegebiet sind nur die gewerblichen Nutzungen und Anlagen zulässig, die die im Umfeld<br />
vorhandene schutzbebedürftige Nutzung (Wohnen) nicht wesentlich beeinträchtigt. Somit<br />
ist eine wohnverträgliche Nutzung und Entwicklung des Gewerbegebietes gesichert.<br />
• Innerhalb des Gewerbegebietes sind schutzbedürftige Nutzungen (Aufenthaltsräume) aufgrund<br />
der Lärmbelastung durch die BAB 7 und der Beeinträchtigung durch Schattenwurf der WEA nur<br />
eingeschränkt zulässig.<br />
• Die Verlegung der Durchfahrtsstraße L215 schließt störenden Durchgangsverkehr in Thieshope<br />
aus.<br />
Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Umwelteinwirkungen des Bebauungsplanes auf den Menschen<br />
und seine Gesundheit sind nicht erforderlich.<br />
Tiere und Pflanzen<br />
• Verschiebung von Straßen / Baufeldern zum Erhalt vorhandener Gehölze / Lebensräume,<br />
Schonung von empfindlichen Landschaftsbereichen auch während der Bauphase keine Rodung<br />
in der Vegetationsperiode<br />
• Verzahnung der Grünflächen mit Strukturelementen des Umfeldes.<br />
• Abrücken der Bebauung / Pufferung: Einrichten ausreichend großer Pufferbereiche um die vorhandenen,<br />
zu erhaltenen Gehölzstrukturen zu entwickeln. Diese Pufferstreifen, die in Form von<br />
Sukzessionsflächen als Gras- und Staudenfluren entwickelt werden sollten, stellen vor allem einen<br />
wichtigen Teillebensraum für die gehölzbewohnenden Vogelarten (Nahrungsbiotop) und<br />
08.12.2009 34